Erkennbarkeit des Vergaberechtsverstoßes: Auf den konkreten Bieterkreis kommt es an

Die 2. Vergabekammer Sachsen-Anhalt befasst sich in einem Beschluss mit den Anforderungen an die Erkennbarkeit eines Vergaberechtsverstoßes i. S. v. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB. Die Entscheidung betrifft ein Verfahren zur Vergabe von Planungsleistungen im Rahmen der Genehmigungs- und Ausführungsplanung, der Vorbereitung, Begleitung und Ausgestaltung der Vergabe der Bauleistung, der Objektüberwachung sowie Objektbetreuung und Dokumentation für die Errichtung eines Breitbandnetzes als Rahmenvereinbarung. Gesucht wurde ein Planungsbüro, das die Vergabe von Bauleistungen für ein passives Breitbandnetz vorbereiten sollte.

Von dem späteren Auftragnehmer wurden u. a. folgende Leistungen verlangt:

– Erstellung des Vertragsentwurfes für den Bau unter Berücksichtigung etwaiger bautechnisch zu beachtender Besonderheiten;

– Mitwirkung bei der Prüfung der Angebote in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und weiteren fachlich Beteiligten, insbesondere rechnerische und technische Prüfung der Angebote;

– Prüfung auf technische und tatsächliche Leistungsfähigkeit;

– wirtschaftliche Prüfung;

– Erstellen der entsprechenden Vermerke und Dokumentation des Vergabeverfahrens;

– Beantwortung von Bieterfragen im Falle eines bautechnischen Bezuges;

– Durchführung von Aufklärungsgesprächen;

– Ausarbeitung eines Vergabevorschlages mit ausführlicher Begründung, Dokumentation des gesamten Vergabeverfahrens;

– Abgleich der Angebotsergebnisse mit der ermittelten Kostenberechnung;

– Erstellung der Unterlagen zur Übermittlung an die Fördermittelgeber für die Anträge auf endgültige Bewilligung der Fördermittel;

– Erstellung der Unterlagen zur Übermittlung an die Fördermittelgeber für die Antragskonkretisierungen.

Ein Bieter, dessen Angebot nicht angenommen werden sollte, wandte sich mit einem Nachprüfungsantrag gegen die Zuschlagsentscheidung des Auftraggebers. Der Bieter machte dabei u. a. geltend, dass der Auftraggeber gegen das Gebot der Fachlosvergabe (§ 97 Abs. 4 Satz 2 GWB) verstoßen habe, weil er Ingenieurleistungen und Rechtsberatungsleistungen gemeinsam vergeben wolle. Ein Planungsbüro sei zu Rechtsberatungsleistungen weder berechtigt noch verpflichtet. „Erkennbarkeit des Vergaberechtsverstoßes: Auf den konkreten Bieterkreis kommt es an“ weiterlesen

Rügeobliegenheit im Vergabeverfahren: Bieter muss die Vergabeunterlagen innerhalb von zwei Wochen prüfen

Eine Entscheidung der 2. Vergabekammer Sachsen-Anhalt befasst sich mit der Frist zur Erhebung einer Rüge im Vergabeverfahren. Die Entscheidung betrifft die Vergabe eines Dienstleistungsvertrages über Unterhalts-, Grund- und Fensterreinigungen in öffentlichen Gebäuden und in Kindereinrichtungen nach den Bestimmungen der VgV. Die Vergabeunterlagen enthielten u. a. Vorgaben zu Tariflöhnen, die nicht mehr dem aktuellen Stand entsprachen. Ein Bieter rügte einen Tag vor Ablauf der Angebotsfrist, dass die Vorgaben zu den Tariflöhnen nicht mehr aktuell seien und dass es ihm daher nicht möglich sei, ein ordnungsgemäßes Angebot zu kalkulieren. Bereits mehrere Wochen zuvor hatte der Geschäftsführer des Bieters telefonisch beim Auftraggeber weitere Beanstandungen hinsichtlich der Vergabeunterlagen vorgebracht, die zu einer Überarbeitung der Unterlagen geführt hatten; auf die Tariflöhne  hatte er sich dabei aber nicht bezogen. „Rügeobliegenheit im Vergabeverfahren: Bieter muss die Vergabeunterlagen innerhalb von zwei Wochen prüfen“ weiterlesen

Aufhebung der Ausschreibung bei Kostenüberschreitung: Kostenschätzung muss ordnungsgemäß sein

Ein Beschluss der Vergabekammer Sachsen-Anhalt befasst sich mit den Anforderungen an die Aufhebung einer Ausschreibung bei einer Überschreitung der Kostenschätzung.

Die Entscheidung betrifft die Vergabe von Bauleistungen für den Straßenbau nach den Bestimmungen des Abschnitts 1 der VOB/A. Nach Eingang der Angebote hob der Auftraggeber das Vergabeverfahren aus “anderen schwerwiegenden Gründen” auf, da das günstigste abgegebene Angebot die vorhandenen Haushaltsmittel übersteige. Der erstplatzierte Bieter rügte die Aufhebung und brachte hiergegen einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer an. „Aufhebung der Ausschreibung bei Kostenüberschreitung: Kostenschätzung muss ordnungsgemäß sein“ weiterlesen

Auch im Unterschwellenbereich: Eignungsnachweise müssen in der Bekanntmachung genannt werden

Eine aktuelle Entscheidung der 3. Vergabekammer Sachsen-Anhalt befasst sich mit den Anforderungen an die wirksame Forderung von Eignungsnachweisen im Unterschwellenbereich. Der Entscheidung lag ein Vergabeverfahren zur Beschaffung von Leistungen für den Bau und die Planung einer Lagerhalle für mobile Hochwasserschutzanlagen nach dem Abschnitt 1 der VOB/A zugrunde. Hinsichtlich der erforderlichen Nachweise zur Fachkunde gab der Auftraggeber in der Bekanntmachung im Wesentlichen lediglich Folgendes an:

“Nachweis zur Eignung (Qualifikationen und Referenzen)”.

Nach Einreichung der Angebote verlangte der Auftraggeber von dem erstplatzierten Bieter bestimmte im einzelnen benannte Nachweise hinsichtlich der fachlichen Eignung. Nachdem der Bieter diese Nachweise nicht fristgerecht vorgelegt hatte, schloss der Auftraggeber das Angebot aus. „Auch im Unterschwellenbereich: Eignungsnachweise müssen in der Bekanntmachung genannt werden“ weiterlesen

VK Sachsen-Anhalt: großzügiger Maßstab bei der Zulassung von freihändigen Interimsvergaben

Die 3. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt erläutert in einem aktuellen Beschluß die Voraussetzungen für die Zulässigkeit freihändiger Interimsvergaben. Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens war die freihändige Vergabe eines Interimsauftrages über die Beseitigung von Ölverunreinigungen auf öffentlichen Verkehrsflächen. Der Auftrag sollte ursprünglich im offenen Verfahren vergeben werden und wurde dementsprechend ausgeschrieben. Durch ein Nachprüfungsverfahren verzögerte sich allerdings der Vertragsschluß, so daß zum Ende der Laufzeit des zuvor geltenden Vertrages noch kein Folgevertrag geschlossen war. Der Auftraggeber vergab daraufhin freihändig einen Interimsauftrag mit einer Laufzeit von wenigen Monaten, nachdem er zuvor formlos vier Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert hatte. Eines der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Unternehmen, das nicht für den Interimsauftrag ausgewählt wurde, rief hiergegen die Vergabekammer an. „VK Sachsen-Anhalt: großzügiger Maßstab bei der Zulassung von freihändigen Interimsvergaben“ weiterlesen