OVG Nordrhein-Westfalen: Eigentumseingriffe durch Bebauungsplan müssen verhältnismäßig sein

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen befasst sich in zwei aktuellen Entscheidungen mit den Anforderungen an Eigentumseingriffe durch Festsetzungen in Bebauungsplänen. Die Urteile betreffen zwei Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan, mit dem Gleisanlagen der Deutschen Bahn und angrenzende Flächen überplant wurden. Der Bebauungsplan enthielt u. a. die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche und einer Sichtschutzanlage auf privaten Grundstücken. Grünfläche und Sichtschutzanlage sollten ein ebenfalls festgesetztes Gewerbegebiet von weiteren Nutzungen, insbesondere den Bahnanlagen und dem Bahnhofsbereich, abgrenzen. Gegen den Bebauungsplan wandten sich zwei Eigentümer von Grundstücken im Plangebiet, die dort ein Gewerbe betrieben. „OVG Nordrhein-Westfalen: Eigentumseingriffe durch Bebauungsplan müssen verhältnismäßig sein“ weiterlesen

OVG Berlin-Brandenburg: Boardinghouse im allgemeinen Wohngebiet zulässig

Das OVG Berlin-Brandenburg befasst sich in einer aktuellen Entscheidung mit der planungsrechtlichen Zulässigkeit eines sog. Boardinghouses in einem faktischen allgemeinen Wohngebiet. Gegenstand der Entscheidung war die Errichtung eines dreigeschossigen Boardinghouses mit 49 Appartements und Tiefgarage in einem faktischen allgemeinen Wohngebiet. Das Angebot des Boardinghouses sollte sich u. a. an Geschäftsreisende, Außendienstmitarbeiter und Montagearbeiter richten. Diesen sollten zeitlich beschränkte Mietverträge angeboten werden. Die einzelnen Appartements sollten mit Küchen, Badezimmern und Möblierung ausgestattet werden. „OVG Berlin-Brandenburg: Boardinghouse im allgemeinen Wohngebiet zulässig“ weiterlesen

Funktionslosigkeit des Baunutzungsplans: einige klärende Worte des OVG

Die Diskussion um die Funktionslosigkeit einzelner Festsetzungen des Baunutzungsplans für Berlin ist durch zwei Urteile des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg um einige wesentliche Aspekte reicher geworden. Zahlreiche Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin hatten zuvor einzelne Festsetzungen des Baunutzungsplans, der im ehemaligen Westteil Berlins als übergeleiteter Bebauungsplan fortgilt, als funktionslos und damit als unwirksam erachtet. Sie sind nun in einem neuen Licht zu betrachten. „Funktionslosigkeit des Baunutzungsplans: einige klärende Worte des OVG“ weiterlesen

Seminar zur Bauordnung für Berlin

Dr. Sebastian Conrad referiert bei einem Seminar der Baukammer Berlin zur Bauordnung für Berlin.  Zu den Schwerpunkten des Seminars gehören u. a. das bauaufsichtliche Verfahren in seinen unterschiedlichen Varianten einschließlich der bauaufsichtlichen Behandlung verfahrensfreier und freigestellter Vorhaben und sowie des Instrumentariums bauaufsichtlicher Eingriffsmaßnahmen. Hinsichtlich der materiellen Vorgaben des Bauordnungsrechts werden insbesondere die in der Praxis bedeutsamen Abstandsflächenregelungen sowie ausgewählte weitere Gesichtspunkte, etwa Anforderungen an Rettungswege, an bestimmte Arten vom Räumen und an die Barrierefreiheit, vorgestellt.  Das Seminar findet am 29. Oktober 2020 von 17 Uhr bis 19 Uhr bei der Baukammer Berlin,  Heerstraße 18/20, 14052 Berlin statt. Weitere Informationen und Anmeldungen hier.

Seminar zum Bauplanungsrecht in Berlin

Dr. Sebastian Conrad referiert bei einem Seminar der Baukammer Berlin zu Grundlagen und aktuellen Fragen des Bauplanungsrechts in Berlin. Zu den Themen des Seminars gehören u. a. die Regelungen des Baugesetzbuchs über die Zulässigkeit von Vorhaben im beplanten und unbeplanten Innenbereich, Bestimmungen der Baunutzungsverordnung, Fragen des Rechtsschutzes von Nachbarn, wichtige Inhalte des Baunutzungsplans für Berlin von 1958/60 und der Bauordnung von 1958 sowie aktuelle Fragen im Zusammenhang mit einer möglichen Funktionslosigkeit der Festsetzungen des Baunutzungsplans.  Das Seminar findet am 29. September 2020 von 17 Uhr bis 19 Uhr bei der Baukammer Berlin,  Heerstraße 18/20, 14052 Berlin statt. Weitere Informationen und Anmeldungen hier.

OVG Berlin-Brandenburg: weiterhin keine Zulässigkeit von Bordellen im Mischgebiet

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg befasst sich in einem aktuellen Urteil mit der Zulässigkeit von Bordellen im Mischgebiet. Die Entscheidung betrifft einen bordellartigen Betrieb in mehreren miteinander verbundenen Wohnungen in Berlin-Wilmersdorf, der in einem bauplanungsrechtlich festgesetzten Mischgebiet liegt. Nachdem das zuständige Bezirksamt zunächst eine Nutzungsuntersagung angekündigt hatte, beantragte der Eigentümer die Erteilung einer Baugenehmigung für eine gewerbliche Zimmervermietung „zur Vermittlung erotischer Kontakte“ als bordellartiger Betrieb. Auf die Klage des Eigentümers verurteilte das Verwaltungsgericht Berlin das beklagte Land, die beantragte Baugenehmigung zu erteilen. Die hiergegen vom Bezirksamt eingelegte Berufung hatte Erfolg und führte zur Klageabweisung. „OVG Berlin-Brandenburg: weiterhin keine Zulässigkeit von Bordellen im Mischgebiet“ weiterlesen

OVG Berlin-Brandenburg: Milieuschutz gilt auch für Garagen

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erläutert in einer Beschwerdeentscheidung die Reichweite des sogenannten Milieuschutzes beim Abbruch bestehender baulicher Anlagen. Der Eigentümer eines Grundstücks in einem in Berlin gelegenen sozialen Erhaltungsgebiet (Milieuschutzgebiet gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB) wollte leerstehende Garagen auf dem Grundstück abreißen, um auf dem Grundstück ein Neubauvorhaben zu verwirklichen. Das Bezirksamt untersagte den Abriss mit Verweis auf den Milieuschutz und ordnete die sofortige Vollziehung der Verfügung an.

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Auch im Außenbereich: keine Durchsetzung öffentlicher Belange durch den Nachbarn

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg befasst sich in einer aktuellen Entscheidung mit den Voraussetzungen, unter denen Nachbarn eine unzulässige Bebauung im Außenbereich abwehren können. Die Eigentümerin eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks wandte sich gegen die Baugenehmigung zur Errichtung eines Supermarktes in der Nähe ihres Grundstücks auf einem Außenbereichsgrundstück.

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Baunutzungsplan: GFZ-Festsetzung nun auch auf der Schöneberger Insel funktionslos

Die Frage der Funktionslosigkeit des Baunutzungsplans für Berlin beschäftigt weiter die Gerichte. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte sich nun auch mit der Funktionslosigkeit der GFZ-Festsetzung für ein Grundstück im Bereich der sogenannten Schöneberger Insel zu befassen. Der Klage lag ein Vorhaben zum Ausbau des Dachgeschosses eines bestehenden Wohnhauses zugrunde. Durch den Dachgeschossausbau sollte die im Baunutzungsplan festgesetzte Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,5, die das bestehende Gebädude bereits nicht einhielt, weiter überschritten werden. Es sollte eine GFZ von 4,15 erreicht werden. Das Bezirksamt versagte den vom Bauherrn beantragten Vorbescheid unter Berufung auf seine „Leitlinien für die planungsrechtliche Beurteilung bei ergänzenden Bauvorhaben in hoch verdichteten Gebieten“, nach denen einer GFZ-Überschreitung nur bis zu einem Wert von 3,75 zugestimmt werde.

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