OVG Berlin-Brandenburg: kein Erfolg im Konkurrentenstreit trotz fehlerhafter Beurteilung

Nicht immer führt eine fehlerhafte dienstliche Beurteilung zu einer fehlerhaften Auswahlentscheidung bei der Vergabe eines Beförderungsamtes. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zeigt dies in einer aktuellen Entscheidung und legt dabei strenge Maßstäbe an die Frage an, wann sich ein Fehler in der Beurteilung auf die Beförderungsentscheidung auswirken kann.
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BVerwG zur Begründung einer dienstlichen Beurteilung (oder: Darf bei der Bildung des Gesamturteils gerechnet werden?)

Erneut gibt eine Angelegenheit aus dem Bereich des Bundesnachrichtendienstes, für die das Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz zuständig ist (§ 50 Abs. 1 Nr. 4 VwGO), dem Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit, die Rechtsprechung zu den Anforderungen an eine dienstliche Beurteilung fortzuentwickeln. Dem Verfahren lag die Klage eines Sachgebietsleiters beim BND im Amt eines technischen Regierungsdirektors (Besoldungsgruppe A 15) zugrunde, der sich gegen seine dienstliche Regelbeurteilung wandte. Eine erste Beurteilung hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben. Auf die neuerliche Klage des Beamten hob das Bundesverwaltungsgericht nun auch die daraufhin neu erstellte Beurteilung auf. „BVerwG zur Begründung einer dienstlichen Beurteilung (oder: Darf bei der Bildung des Gesamturteils gerechnet werden?)“ weiterlesen

VG Mainz: geplante Besetzung einer Abteilungsleiterstelle in einem Ministerium durchweg rechtswidrig

Manche Gerichtsentscheidungen handeln von Fällen, die man kaum für möglich halten mag. Einen solchen Fall betrifft ein aktueller Beschluß des Verwaltungsgerichts Mainz, der in einem beamtenrechtlichen Eilverfahren ergangen ist. Zwar bietet die Entscheidung aus rechtlicher Sicht wenig Neues, da die von dem Gericht herangezogenen Grundsätze und Maßgaben zu Stellenbesetzungen allesamt der gefestigten Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte in beamtenrechtlichen Angelegenheiten entsprechen. Allerdings ist der der Entscheidung zugrunde liegende Sachverhalt so ungewöhnlich, daß die Entscheidung allein deshalb Beachtung verdient. „VG Mainz: geplante Besetzung einer Abteilungsleiterstelle in einem Ministerium durchweg rechtswidrig“ weiterlesen

Beamtenrechtliche Beurteilung im Ankreuzverfahren: Begründung des Gesamturteils erforderlich

Im Grundsatz sind die Anforderungen, die an eine beamtenrechtliche Beurteilung im Ankreuzverfahren zu stellen sind, in der Rechtsprechung geklärt. Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in seinem Urteil vom 17. September 2015 (2 C 27.14) herausgearbeitet, daß die Erstellung einer Beurteilung im Ankreuzverfahren grundsätzlich nicht zu beanstanden ist. Allerdings setzt dies neben hinreichend differenzierten Bewertungsmerkmalen u. a. voraus, daß das Gesamturteil der dienstlichen Beurteilung gesondert begründet wird, um erkennbar zu machen, wie es aus den Einzelbewertungen hergeleitet wird. Nur in Einzelfällen, etwa wenn sich aus den Einzelbewertungen ein bestimmtes Gesamturteil geradezu aufdrängt, kann von einer gesonderten Begründung des Gesamturteils abgesehen werden. „Beamtenrechtliche Beurteilung im Ankreuzverfahren: Begründung des Gesamturteils erforderlich“ weiterlesen

OVG Berlin-Brandenburg: Wahl der Präsidentin des LSG Berlin-Brandenburg rechtmäßig (oder: R 6 ist nicht zwingend mehr wert als R 5)

In einem Eilbeschluß hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Wahl der Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg für rechtmäßig befunden und damit eine Beschwerde des unterlegenen Bewerbers zurückgewiesen. Die Entscheidung ist nicht nur in politischer Hinsicht von Bedeutung, da sie voraussichtlich das Ende eines jahrelangen Streits um die Besetzung dieser herausgehobenen Position bedeutet, sondern wirft zudem interessante Rechtsfragen auf. „OVG Berlin-Brandenburg: Wahl der Präsidentin des LSG Berlin-Brandenburg rechtmäßig (oder: R 6 ist nicht zwingend mehr wert als R 5)“ weiterlesen

VG Potsdam: Gesamturteil der Beurteilung muß begründet werden

Eine Beamtin hatte sich um eine Beförderungsstelle als Referatsleiterin beworben. In ihrer Anlassbeurteilung war sie im Gesamturteil mit der Notenstufe 8 beurteilt worden. Ein weiterer Bewerber hatte ebenfalls ein Gesamturteil von 8 Punkten erhalten, weshalb die Behörde ein Auswahlgespräch durchführte, auf dessen Grundlage sie entschied, den Beförderungsdienstposten mit dem weiteren Bewerber zu besetzen. Im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam machte die Beamtin u. a. die Fehlerhaftigkeit ihrer Beurteilung geltend. „VG Potsdam: Gesamturteil der Beurteilung muß begründet werden“ weiterlesen

OVG Berlin-Brandenburg: Strukturiertes Auswahlgespräch nur bei im wesentlichen gleicher Beurteilung

Eine Regierungsdirektorin im Bundesministerium der Finanzen (BMF) bewarb sich um die Stelle eines Referatsleiters in einem neu gebildeten Referat. Der Dienstposten war über die Ämter der Besoldungsgruppen A 15, A 16 und B 3 gebündelt worden. In ihrer aktuellen dienstlichen Beurteilung war sie mit der Note „B“ (überdurchschnittlich“) beurteilt worden. Das BMF beabsichtigte, die Stelle mit einem Konkurrenten zu besetzen, der in der letzten dienstlichen Beurteilung mit der Spitzennote „A“ („herausragend“) beurteilt worden war. Der Besetzung war ein strukturiertes Auswahlgespräch vorangegangen, in dem der ausgewählte Bewerber wiederum mit „A“, seine Konkurrentin hingegen nur mit „B“ bewertet worden war. „OVG Berlin-Brandenburg: Strukturiertes Auswahlgespräch nur bei im wesentlichen gleicher Beurteilung“ weiterlesen