Funktionslosigkeit des Baunutzungsplans: hohe Anforderungen an die Offenkundigkeit

Die Diskussion um die Funktionslosigkeit des Baunutzungsplans hat mit einer aktuellen Entscheidung des 10. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg eine neue Wendung erfahren. Gegenstand des Berufungsurteils ist die Erteilung eines Bauvorbescheids für den Ausbau eines Dachgeschosses eines fünfstöckigen Altbaus in Berlin-Kreuzberg. Das Vorhaben überschreitet u. a. die im Baunutzungsplan für das Vorhabengrundstück festgesetzte Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,5. Nachdem das Bezirksamt deshalb die Erteilung des beantragten Vorbescheides versagt hatte, machte der Bauherr im gerichtlichen Verfahren im Wesentlichen die Funktionslosigkeit der GFZ-Festsetzung im Baunutzungsplan geltend. Die Klage blieb vor dem Verwaltungsgericht Berlin und dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erfolglos. „Funktionslosigkeit des Baunutzungsplans: hohe Anforderungen an die Offenkundigkeit“ weiterlesen

OVG Berlin-Brandenburg: Boardinghouse im allgemeinen Wohngebiet zulässig

Das OVG Berlin-Brandenburg befasst sich in einer aktuellen Entscheidung mit der planungsrechtlichen Zulässigkeit eines sog. Boardinghouses in einem faktischen allgemeinen Wohngebiet. Gegenstand der Entscheidung war die Errichtung eines dreigeschossigen Boardinghouses mit 49 Appartements und Tiefgarage in einem faktischen allgemeinen Wohngebiet. Das Angebot des Boardinghouses sollte sich u. a. an Geschäftsreisende, Außendienstmitarbeiter und Montagearbeiter richten. Diesen sollten zeitlich beschränkte Mietverträge angeboten werden. Die einzelnen Appartements sollten mit Küchen, Badezimmern und Möblierung ausgestattet werden. „OVG Berlin-Brandenburg: Boardinghouse im allgemeinen Wohngebiet zulässig“ weiterlesen

Funktionslosigkeit des Baunutzungsplans: einige klärende Worte des OVG

Die Diskussion um die Funktionslosigkeit einzelner Festsetzungen des Baunutzungsplans für Berlin ist durch zwei Urteile des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg um einige wesentliche Aspekte reicher geworden. Zahlreiche Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin hatten zuvor einzelne Festsetzungen des Baunutzungsplans, der im ehemaligen Westteil Berlins als übergeleiteter Bebauungsplan fortgilt, als funktionslos und damit als unwirksam erachtet. Sie sind nun in einem neuen Licht zu betrachten. „Funktionslosigkeit des Baunutzungsplans: einige klärende Worte des OVG“ weiterlesen

OVG Berlin-Brandenburg: weiterhin keine Zulässigkeit von Bordellen im Mischgebiet

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg befasst sich in einem aktuellen Urteil mit der Zulässigkeit von Bordellen im Mischgebiet. Die Entscheidung betrifft einen bordellartigen Betrieb in mehreren miteinander verbundenen Wohnungen in Berlin-Wilmersdorf, der in einem bauplanungsrechtlich festgesetzten Mischgebiet liegt. Nachdem das zuständige Bezirksamt zunächst eine Nutzungsuntersagung angekündigt hatte, beantragte der Eigentümer die Erteilung einer Baugenehmigung für eine gewerbliche Zimmervermietung „zur Vermittlung erotischer Kontakte“ als bordellartiger Betrieb. Auf die Klage des Eigentümers verurteilte das Verwaltungsgericht Berlin das beklagte Land, die beantragte Baugenehmigung zu erteilen. Die hiergegen vom Bezirksamt eingelegte Berufung hatte Erfolg und führte zur Klageabweisung. „OVG Berlin-Brandenburg: weiterhin keine Zulässigkeit von Bordellen im Mischgebiet“ weiterlesen

OVG Berlin-Brandenburg: kein Informationszugang zu Anwaltsrechnungen

Auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) ergibt sich kein Anspruch auf Informationszugang zu Anwaltsrechnungen der öffentlichen Hand. Das ergibt sich aus einem Berufungsurteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, mit dem dieses ein anderslautendes erstinstanzliches Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin aufgehoben hat.

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Milieuschutz: Begründung von Wohnungserbbaurechten ist nicht genehmigungspflichtig

In einem aktuellen Beschluss beantwortet das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die für die Praxis bedeutsame Frage, ob die Begründung von Wohnungs- und Teilerbbaurechten im sozialen Erhaltungsgebiet (Milieuschutzgebiet) nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB genehmigungspflichtig ist. § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB bestimmt, dass in Milieuschutzgebieten die Begründung von Wohnungseigentum unter einen Genehmigungsvorbehalt gestellt werden Bedarf. In Berlin wird dies durch die Umwandlungsverordnung (UmwandV) des Berliner Senats dahingehend umgesetzt, dass auf allen Grundstücken, die im Geltungsbereich einer sozialen Erhaltungsverordnung und damit in einem Milieuschutzgebiet liegen, Wohnungseigentum nur mit einer gesonderten Genehmigung begründet werden darf. Bislang nicht geklärt war, ob dies auch für die Begründung von Wohnungserbbaurechten und Teilerbbaurechten gilt.

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OVG Berlin-Brandenburg: Milieuschutz gilt auch für Garagen

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erläutert in einer Beschwerdeentscheidung die Reichweite des sogenannten Milieuschutzes beim Abbruch bestehender baulicher Anlagen. Der Eigentümer eines Grundstücks in einem in Berlin gelegenen sozialen Erhaltungsgebiet (Milieuschutzgebiet gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB) wollte leerstehende Garagen auf dem Grundstück abreißen, um auf dem Grundstück ein Neubauvorhaben zu verwirklichen. Das Bezirksamt untersagte den Abriss mit Verweis auf den Milieuschutz und ordnete die sofortige Vollziehung der Verfügung an.

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Auch im Außenbereich: keine Durchsetzung öffentlicher Belange durch den Nachbarn

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg befasst sich in einer aktuellen Entscheidung mit den Voraussetzungen, unter denen Nachbarn eine unzulässige Bebauung im Außenbereich abwehren können. Die Eigentümerin eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks wandte sich gegen die Baugenehmigung zur Errichtung eines Supermarktes in der Nähe ihres Grundstücks auf einem Außenbereichsgrundstück.

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OVG Berlin-Brandenburg: kein Erfolg im Konkurrentenstreit trotz fehlerhafter Beurteilung

Nicht immer führt eine fehlerhafte dienstliche Beurteilung zu einer fehlerhaften Auswahlentscheidung bei der Vergabe eines Beförderungsamtes. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zeigt dies in einer aktuellen Entscheidung und legt dabei strenge Maßstäbe an die Frage an, wann sich ein Fehler in der Beurteilung auf die Beförderungsentscheidung auswirken kann.
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