Dringlichkeitsvergabe: Wirtschaftliche Gründe genügen nicht für ein Absehen von Wettbewerb

Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf befasst sich mit den Voraussetzungen, unter denen ein Auftrag im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden darf. Die Entscheidung betrifft die Interimsvergabe von Trockenbauleistungen im Rahmen eines Bauvorhabens zur Errichtung eines Klinikneubaus. Ein zunächst ausgeschriebener und vergebener Vertrag wurde wegen Streitigkeiten um Verzögerungen in der Bauausführung gekündigt. Der Auftraggeber führte sodann zunächst erfolglos ein weiteres Vergabeverfahren zur Vergabe der Restleistungen durch und vergab sodann einen Teil der Restleistungen als Ersatzvornahme ohne vorangehendes Vergabeverfahren mit der Begründung, dass  andernfalls weitere Bauverzögerungen drohten. „Dringlichkeitsvergabe: Wirtschaftliche Gründe genügen nicht für ein Absehen von Wettbewerb“ weiterlesen