Aufzug im Milieuschutzgebiet: Bezirksamt unterliegt vor dem Verwaltungsgericht

Eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin befasst sich mit der Zulässigkeit von Aufzügen im Milieuschutzgebiet. Die Entscheidung betrifft die nachträgliche Errichtung eines Aufzugs an ein Mehrfamilienwohnhaus. Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich einer Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Milieuschutzgebiet). Die dafür erforderliche erhaltungsrechtliche Genehmigung versagte das Bezirksamt Mitte von Berlin mit der Begründung, dass auf Grund der hohen Kosten des Aufzugs und des Verdrängungsdrucks im Milieuschutzgebiet die Gefahr der Verdrängung der ansässigen Bevölkerung bestehe. „Aufzug im Milieuschutzgebiet: Bezirksamt unterliegt vor dem Verwaltungsgericht“ weiterlesen

Seminar zur Bauordnung für Berlin

Dr. Sebastian Conrad referiert bei einem Seminar der Baukammer Berlin zur Bauordnung für Berlin.  Zu den Schwerpunkten des Seminars gehören u. a. das bauaufsichtliche Verfahren in seinen unterschiedlichen Varianten einschließlich der bauaufsichtlichen Behandlung verfahrensfreier und freigestellter Vorhaben und sowie des Instrumentariums bauaufsichtlicher Eingriffsmaßnahmen. Hinsichtlich der materiellen Vorgaben des Bauordnungsrechts werden insbesondere die in der Praxis bedeutsamen Abstandsflächenregelungen sowie ausgewählte weitere Gesichtspunkte, etwa Anforderungen an Rettungswege, an bestimmte Arten vom Räumen und an die Barrierefreiheit, vorgestellt.  Das Seminar findet am 10. März 2022 von 17 Uhr bis 19 Uhr bei der Baukammer Berlin,  Heerstraße 18/20, 14052 Berlin statt. Weitere Informationen und Anmeldungen hier.

Seminar zur Bauordnung für Berlin

Dr. Sebastian Conrad referiert bei einem Seminar der Baukammer Berlin zur Bauordnung für Berlin.  Zu den Schwerpunkten des Seminars gehören u. a. das bauaufsichtliche Verfahren in seinen unterschiedlichen Varianten einschließlich der bauaufsichtlichen Behandlung verfahrensfreier und freigestellter Vorhaben und sowie des Instrumentariums bauaufsichtlicher Eingriffsmaßnahmen. Hinsichtlich der materiellen Vorgaben des Bauordnungsrechts werden insbesondere die in der Praxis bedeutsamen Abstandsflächenregelungen sowie ausgewählte weitere Gesichtspunkte, etwa Anforderungen an Rettungswege, an bestimmte Arten vom Räumen und an die Barrierefreiheit, vorgestellt.  Das Seminar findet am 29. Oktober 2020 von 17 Uhr bis 19 Uhr bei der Baukammer Berlin,  Heerstraße 18/20, 14052 Berlin statt. Weitere Informationen und Anmeldungen hier.

Wieder einmal: Wer selbst die Abstandsflächen nicht einhält, verdient keinen Schutz

Gebäudeeigentümer, die die bauordnungsrechtlich geforderten Abstandsflächen nicht einhalten, haben einen schweren Stand, wenn es um die Abwehr von Nachbarbebauungen geht. Eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin veranschaulicht dies erneut. Die Eigentümer einer Dachgeschoßwohnung in Berlin-Wilmersdorf wandten sich mit einem Eilantrag gegen eine Befreiung, die das Bezirksamt zugunsten der Aufstockung eines Nachbargebäudes erteilt hatten. Die Befreiung war erforderlich, weil die geplante Errichtung eines zusätzlichen Geschosses sowohl gegen die Festsetzung der Geschoßflächenzahl als auch gegen die Festsetzung der Zahl der zulässigen Vollgeschosse des Baunutzungsplans von 1958/1960 verstieß. Die Antragsteller machten geltend, die geplante Aufstockung sei ihnen gegenüber rücksichtslos, weil sie die gebotenen Grenzabstände nicht einhalte. „Wieder einmal: Wer selbst die Abstandsflächen nicht einhält, verdient keinen Schutz“ weiterlesen

OVG Berlin-Brandenburg: kein Vorrang der Teilbeseitigung vor vollständiger Beseitigung

Die Eigentümer eines Grundstücks in Berlin-Niederschönhausen hatten in dem Vorgarten vor ihrem Haus einen Doppelcarport mit einer Photovoltaik-Anlage errichtet, ohne dafür eine Baugenehmigung beantragt zu haben. Das zuständige Bezirksamt Pankow von Berlin erließ daraufhin eine Beseitigungsverfügung, mit der den Eigentümern aufgegeben wurde, den Carport zu entfernen. Die dagegen gerichtete Anfechtungsklage blieb vor dem Verwaltungsgericht Berlin erfolglos. Auch der Antrag auf Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte keinen Erfolg. „OVG Berlin-Brandenburg: kein Vorrang der Teilbeseitigung vor vollständiger Beseitigung“ weiterlesen

Seminar: Dachgeschossausbau im bauordnungsrechtlichen Kontext

Dr. Sebastian Conrad referiert bei einem Seminar der Baukammer Berlin zu bauordnungsrechtlichen Fragen des Ausbaus von Dachgeschossen. Zu den Themen des Seminars gehören u. a. die Baugenehmigungspflicht, die bauordnungsrechtlichen Vorgaben für die Abstandsflächen, Fragen des Brandschutzes und der Rettungswege sowie denkmalschutzrechtliche Anforderungen. Das Seminar findet am 14. Dezember 2017 von 17 Uhr bis 19 Uhr im Haus der Baukammer, Gutsmuthsstraße 24, 12163 Berlin statt. Weitere Informationen und Anmeldungen hier.

OVG Berlin-Brandenburg zur Genehmigungsfähigkeit von Beherbergungsbetrieben im allgemeinen Wohngebiet (oder: ein Hostel ist keine Pianofabrik)

Im Streit um die Zulässigkeit eines Beherbergungsbetriebs in der Weserstraße im Berliner Bezirk Neukölln hat das OVG Berlin-Brandenburg ein vorläufiges Schlußwort gesprochen. Das Verfahren betraf die Nutzungsuntersagung, die das Bezirksamt Neukölln gegen den Betreiber einer Touristenherberge (sog. „Hostel“) ausgesprochen hatte (s. u. a. hier). Eine Baugenehmigung für das Hotel, das in den Räumen einer vormaligen Pianofabrik eingerichtet worden war, bestand nicht. Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung wandte sich der Betreiber mit dem Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO; dieser blieb allerdings sowohl vor dem VG Berlin als auch nunmehr vor dem OVG Berlin-Brandenburg erfolglos. „OVG Berlin-Brandenburg zur Genehmigungsfähigkeit von Beherbergungsbetrieben im allgemeinen Wohngebiet (oder: ein Hostel ist keine Pianofabrik)“ weiterlesen

OVG Berlin-Brandenburg: Grundlegende Änderung des Bauvorhabens während des Baugenehmigungsverfahrens erfordert einen neuen Bauantrag

Ein Grundstücksentwickler und Bauträger beantragte im Jahr 2008 die Baugenehmigung für einen Lebensmittelmarkt. Während des laufenden Genehmigungsverfahrens änderte er die Planung. Die geänderten Pläne sahen eine Drehung des Baukörpers vor, was dazu führte, daß die Zone für die Warenanlieferung von der Nord- an die Westseite des Gebäudes verlegt wurde. Auch die Grundrisse des Marktes und die Aufteilung der Fläche auf die einzelnen Nutzungen (Verkaufsraum, Bäckerei, Fleischerei usw.) wurden geändert. Als Folge hieraus lehnte die Bauaufsichtsbehörde den Bauantrag ab und begründete dies damit, daß das geänderte Vorhaben nicht mehr dem ursprünglich beantragten entspreche. Die Verpflichtungsklage des Bauherrn vor dem Verwaltungsgericht Cottbus, die auf Erteilung der Baugenehmigung gerichtet war, blieb erfolglos. „OVG Berlin-Brandenburg: Grundlegende Änderung des Bauvorhabens während des Baugenehmigungsverfahrens erfordert einen neuen Bauantrag“ weiterlesen

OVG Berlin-Brandenburg zur Wahrung der Abstandsflächen bei der Errichtung einer Pergola und einer Dachterrasse

Die Eigentümerin eines Grundstücks beabsichtigte die Errichtung eines sechsgeschössigen Neubaus mit Staffelgeschossen in Berlin-Friedrichshagen. Der Neubau sollte u. a. eine zum fünften Obergeschoß gehörende Pergola und eine Dachterrasse aufweisen. Gegen die Baugenehmigung, die das Bezirksamt Köpenick von Berlin erteilt hatte, wandte sich der Eigentümer des Nachbarrundstücks und machte u. a. geltend, daß die Pergola und die Dachterrasse die abstandsrechtlichen Vorgaben der Berliner Bauordnung nicht einhielten. Sein Antrag, die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen die Baugenehmigung anzuordnen, blieb vor dem Verwaltungsgericht Berlin erfolglos. Mit seiner Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg konnte er jedoch jedenfalls in Teilen den Suspensiveffekt seines Rechtsbehelfs bewirken. „OVG Berlin-Brandenburg zur Wahrung der Abstandsflächen bei der Errichtung einer Pergola und einer Dachterrasse“ weiterlesen

Grundstücksübertragung zur Vermeidung einer Beseitigungsanordnung ist sittenwidrig

Zwei Brüder waren Miteigentümer eines in Beelitz gelegenen Grundstücks, das mit einem Bungalow bebaut war. Für den Bungalow bestand keine wirksame Baugenehmigung. Zwar war zu Zeiten der DDR eine bauaufsichtliche Zustimmung erteilt worden, doch war das Gebäude abweichend davon errichtet worden. Ein Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für den Bungalow blieb ebenso wie eine darauf gerichtete Verpflichtungsklage zum Verwaltungsgericht Potsdam erfolglos. Die Bauaufsichtsbehörde erließ daraufhin gegen einen der beiden Brüder eine Beseitigungsverfügung, die bestandskräftig wurde, jedoch mangels Einkommens und Vermögens nicht vollstreckt werden konnte. Hierauf nahm die Bauaufsichtsbehörde auch den anderen Bruder als Miteigentümer, d. h. Zustandsstörer, in Anspruch und verpflichtete ihn, das Gebäude abzureißen. Dieser verteidigte sich hiergegen u. a. mit dem Einwand, er habe seinen Miteigentumsanteil unentgeltlich an seinen Bruder übertragen und sei daher nicht mehr Störer im ordnungsrechtlichen Sinne. „Grundstücksübertragung zur Vermeidung einer Beseitigungsanordnung ist sittenwidrig“ weiterlesen