Werkvertrag: Mängelrechte des Bestellers entstehen grundsätzlich erst ab Abnahme

Der Besteller beauftragte einen Werkunternehmer mit der Erneuerung der Fassaden an zwei unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden. Die Vertragsparteien vereinbarten dabei die Verwendung eines bestimmten Mörtels und eines besonderen Anstrichsystems. Nach Ausführung der Arbeiten verweigerte der Besteller die Abnahme und machte geltend, es seien bei dem Anstrich die falschen Farben verwandt worden. Die Einholung eines Gutachtens durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen in einem selbständigen Beweisverfahren bestätigte dies. Daraufhin erhob der Erbe des Bestellers Klage und machte Mängelbeseitigungskosten geltend. Nachdem der Kläger vor dem Landgericht Landshut und dem Oberlandesgericht München mit seinem Begehren Erfolg gehabt hatte, hob der Bundesgerichtshof das Urteil des Berufungsgerichts auf und verwies die Sache an das Oberlandesgericht München zurück. „Werkvertrag: Mängelrechte des Bestellers entstehen grundsätzlich erst ab Abnahme“ weiterlesen

Unterschwellenvergabeordnung veröffentlicht

Die neue Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vom 2. Februar 2017 wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Bundesanzeiger veröffentlicht (BAnz AT vom 7. Februar 2017, B 1, berichtigt durch BAnz AT vom 8. Februar 2017, B1). Die Unterschwellenvergabeordnung soll künftig für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen durch die öffentlichen Auftraggeber des Bundes und der Länder gelten, die mangels Erreichen der EU-Schwellenwerte nicht dem Kartellvergaberecht des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbedingungen unterliegen. „Unterschwellenvergabeordnung veröffentlicht“ weiterlesen

BGH: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlerhaftem Faxversand

Die Klägerin in einem Patentnichtigkeitsverfahren wollte gegen das teilweise klageabweisende Urteil des Bundespatentgerichts Berufung zum Bundesgerichtshof einlegen. Sie übersandte die Berufungsschrift per Telefax an den Bundesgerichtshof, verwendete dafür aber nicht die Telefaxnummer der Poststelle des Bundesgerichtshofes, sondern die Telefaxnummer derjenigen Stelle beim Bundesgerichtshof, die für den Versand von Entscheidungen zuständig ist. Die Rufnummer war im Impressum der Internetseite des Bundesgerichtshofes angegeben. Die Übertragung der Sendung schlug freilich fehl. „BGH: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlerhaftem Faxversand“ weiterlesen

BGH: Überschreitung der Baukosten führt zur Kürzung des Honorars des Architekten

Ein Bauherr beauftragte einen Architekten mit der Planung des Umbaus eines Betriebsgebäudes zu einem Wohn- und Geschäftshaus. Zwischen den Parteien war streitig, ob im Rahmen der Beauftragung vereinbart wurde, daß das Bauvorhaben Baukosten in einer bestimmten Höhe nicht überschreiten dürfe. Nach Abschluß der Arbeiten verlangte der Architekt von dem Bauherrn die Zahlung eines Architektenhonorars, das er auf der Grundlage der tatsächlichen Baukosten nach dem Mindestsatz der Honorarzone III der HOAI berechnete. Der Bauherr hingegen war lediglich zu einer Honorierung auf der Grundlage anrechenbarer Kosten in Höhe der nach seinem Vorbringen vereinbarten Kostenobergrenze bereit. Nachdem die Klage des Architekten in erster Instanz vor dem Landgericht Mühlhausen und in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Jena erfolglos geblieben war, hob der Bundesgerichtshof das Berufungsurteil auf und verwies die Sache an das Oberlandesgericht Jena zurück. „BGH: Überschreitung der Baukosten führt zur Kürzung des Honorars des Architekten“ weiterlesen

Bebauungsplan muß Ziele der Raumordnung auch dann beachten, wenn seine Verwirklichung noch nicht konkret zu erwarten ist

Eine Gemeinde stellte einen Bebauungsplan auf, der ein „Sondergebiet Einzelhandel“ für einen großflächigen Lebensmitteleinzelhandelsbetrieb und einen Getränkemarkt vorsah. Die zugelassenen Verkaufsflächen überschritten bei Zusammenrechnung die im Landesentwicklungsprogramm Bayern 2013 vorgesehene Verkaufsfläche für Nahversorgungsbetriebe in nicht zentralen Orten. Hiergegen wandte sich der Eigentümer eines benachbarten Betriebs, der bei einer Umsetzung der Planung u. a. eine Erhöhung der Hochwassergefahr für sein Grundstück befürchtete. „Bebauungsplan muß Ziele der Raumordnung auch dann beachten, wenn seine Verwirklichung noch nicht konkret zu erwarten ist“ weiterlesen