Allgemeines Wohngebiet: Beschränkung auf reine Wohnnutzung ist unzulässig

Die Gemeinde Bad Saarow erließ einen Bebauungsplan für das Gebiet der Halbinsel “Alte Eichen” im Scharmützelsee. Der Bebauungsplan setzte mehrere allgemeine Wohngebiete (WA) fest und bestimmte in seinen textlichen Festsetzungen zugleich, daß im allgemeinen Wohngebiet nur Wohngebäude zulässig seien. Der Eigentümer eines Grundstücks im Plangebiet wandte sich hiergegen mit einem Normenkontrollantrag (§ 47 Abs. 1 VwGO) an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und beantragte zugleich, gemäß § 47 Abs. 6 VwGO den Bebauungsplan auf bis zu einer Entscheidung über den Normenkontrollantrag auszusetzen. „Allgemeines Wohngebiet: Beschränkung auf reine Wohnnutzung ist unzulässig“ weiterlesen

LG Köln zu den Transparenzanforderungen bei der Vergabe von Wasserkonzessionen

Die Gemeinde Übach-Palenberg beabsichtigte die Neuvergabe einer Konzession zur Versorgung des Gemeindegebiets mit Trinkwasser. Nachdem eine ursprünglich beabsichtigte In-house-Vergabe gescheitert war, initiierte die Gemeinde ein öffentliches Interessenbekundungsverfahren, an dem sich alle an der Konzession interessierten Unternehmen beteiligen konnten. Als Zuschlagskriterium gab die Gemeinde u. a. die Trinkwasserqualität vor. „LG Köln zu den Transparenzanforderungen bei der Vergabe von Wasserkonzessionen“ weiterlesen