Wieder einmal: Wer selbst die Abstandsflächen nicht einhält, verdient keinen Schutz

Gebäudeeigentümer, die die bauordnungsrechtlich geforderten Abstandsflächen nicht einhalten, haben einen schweren Stand, wenn es um die Abwehr von Nachbarbebauungen geht. Eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin veranschaulicht dies erneut. Die Eigentümer einer Dachgeschoßwohnung in Berlin-Wilmersdorf wandten sich mit einem Eilantrag gegen eine Befreiung, die das Bezirksamt zugunsten der Aufstockung eines Nachbargebäudes erteilt hatten. Die Befreiung war erforderlich, weil die geplante Errichtung eines zusätzlichen Geschosses sowohl gegen die Festsetzung der Geschoßflächenzahl als auch gegen die Festsetzung der Zahl der zulässigen Vollgeschosse des Baunutzungsplans von 1958/1960 verstieß. Die Antragsteller machten geltend, die geplante Aufstockung sei ihnen gegenüber rücksichtslos, weil sie die gebotenen Grenzabstände nicht einhalte. „Wieder einmal: Wer selbst die Abstandsflächen nicht einhält, verdient keinen Schutz“ weiterlesen

Forum Wissenschaftsmanagement Leipzig

Dr. Sebastian Conrad referiert beim Forum Wissenschaftsmanagement Leipzig 2018 zur Vergabe freiberuflicher Leistungen nach der VgV und der UVgO.  In dem Workshop soll herausgearbeitet werden, wie freiberufliche Leistungen von sonstigen Dienstleistungen abgegrenzt werden können und welche Besonderheiten bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen nach der VgV und der UVgO bestehen Schwerpunkte werden u. a. auf der Wahl der Verfahrensart und der Bestimmung der Zuschlagskriterien liegen. Auch werden die Regeln über die Vergabe öffentlicher Aufträge über soziale und andere besondere Dienstleistungen  einbezogen werden. „Forum Wissenschaftsmanagement Leipzig“ weiterlesen

EuGH: 35.000 EUR für eine fehlende Unterschrift?

Eine aktuelle Entscheidung des EuGH zeigt erneut die unionsrechtlichen Grenzen für die Korrektur defizitärer Angebote auf. Der Entscheidung lagen zwei Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts für die italienische Region Latium zugrunde. Eines der beiden Ersuchen betraf ein Vergabeverfahren über die Instandhaltung von Bahnhöfen. Eine Bietergemeinschaft hatte ein Angebot eingereicht, jedoch eine nicht von beiden Bietergemeinschaftsmitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorgelegt. Der öffentliche Auftraggeber forderte diese nach, verpflichtete jedoch die Bietergemeinschaft gleichzeitig zur Zahlung einer im italienischen Recht vorgesehenen Sanktion von immerhin 35.000 EUR. Das andere der beiden Vorabentscheidungsersuchen bezog sich auf ein Vergabeverfahren über die Vergabe eines Rahmenvertrages zur Vermögensverwaltung, in dem ein Bieter keine eidesstattliche Versicherung über das Nichtvorliegen von Vorstrafen eingereicht hatte. Auch in diesem Verfahren forderte der öffentliche Auftraggeber die fehlende Erklärung nach, verlangte aber gleichzeitig die Zahlung einer Sanktion von sogar 50.000 EUR. „EuGH: 35.000 EUR für eine fehlende Unterschrift?“ weiterlesen