Berliner Mietendeckel vom Senat beschlossen

Der Berliner Senat hat heute den Gesetzentwurf für die Einführung eines Mietendeckels in Berlin beschlossen. Der Inhalt des Entwurfs entspricht in Teilen, nicht jedoch in allen Einzelheiten dem bereits zuvor erarbeiteten Referentenentwurf. Die Eckpunkte des Mietendeckels, die der Senat zuvor am 17. Juni 2019 beschlossen hatte, werden in dem Entwurf aufgegriffen und konkretisiert. „Berliner Mietendeckel vom Senat beschlossen“ weiterlesen

Berliner Mietendeckel: ein erster Entwurf mit vielen Fragezeichen

Seit dem vergangenen Wochenende liegt ein erster Entwurf des künftigen Berliner Mietendeckels vor. Der  Entwurf sieht u. a. eine Begrenzung der Miethöhe für Wohnungen auf maximal ca. acht Euro pro Quadratmeter vor. Diese Höchstgrenze soll für Neuvermietungen ebenso wie für bestehende Mietverträge gelten. Lediglich Neubauten mit einem Baujahr ab 2014 sollen von der Regelung ausgenommen sein. Die konkrete Höhe der zulässigen Miete soll im Wesentlichen an das Baujahr des Gebäudes und daneben an einzelne wertbildende Faktoren wie die Wärmedämmung, nicht jedoch an die Lage des Gebäudes anknüpfen.

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BVerfG: erfolgreiche Verfassungsbeschwerde nach fehlerhafter Nichtzulassung der Berufung

Das Bundesverfassungsgericht zeigt in einem aktuellen Beschluss die verfassungsrechtlichen Grenzen der Nichtzulassung der Berufung im Verwaltungsprozess auf. Erfahrungsgemäß unterliegt die Quote der Zulassung der Berufung durch die Oberverwaltungsgerichte (§ 124a Abs. 5 VwGO) von Gericht zu Gericht erheblichen Schwankungen. Über die Gründe dafür kann nur gemutmaßt werden. Dass der eine oder andere Senat dabei über die Stränge schlägt und den Zugang zum Berufungsverfahren in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise erschwert, zeigen Entscheidungen wie die vorliegende.

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Ist der Berliner Mietendeckel verfassungswidrig?

Mit Beschluss vom 18. Juni 2019 hat der Berliner Senat die Eckpunkte eines sogenannten Berliner Mietendeckels beschlossen. Dieser soll im Wesentlichen einen allgemeinen Mietstopp für fünf Jahre und eine Begrenzung der Miete bei Wiedervermietungen auf die zuvor vereinbarte Miete vorsehen. Zudem soll eine absolute Mietobergrenze eingeführt werden, die zu einer Absenkung sehr hoher Mieten auf Antrag führen soll.

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Die Mietpreisbremse vor dem Bundesverfassungsgericht

Die Zivilkammer 67 des Landgerichts Berlin hatte bereits im September 2017 in einem Hinweisbeschluß zum Ausdruck gebracht, daß sie § 556d Abs. 1 BGB, die Kernnorm der sogenannten Mietpreisbremse, für verfassungswidrig hält (mehr dazu hier). Zu einer Anrufung des Bundesverfassungsgerichts war es damals nicht gekommen, da es auf die Verfassungsmäßigkeit der Mietpreisbremse für den Rechtsstreit nicht mehr ankam.

Wie absehbar war, hat sich die Frage, ob die Mietpreisbremse verfassungswidrig ist, nun in einem weiteren Berufungsverfahren vor der Zivilkammer 67 gestellt. Diese hat mit einem Beschluß vom 7. Dezember 2017 das Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 GG die Frage vorgelegt, ob § 556d Abs. 1 und 2 BGB mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG unvereinbar und nichtig ist. „Die Mietpreisbremse vor dem Bundesverfassungsgericht“ weiterlesen

Ist die Mietpreisbremse verfassungswidrig?

Nach der Auffassung des Landgerichts Berlin ist der wesentliche Teil der als Mietpreisbremse bekannt gewordenen Vorschriften des Mietrechtsnovellierungsgesetzes aus dem Jahre 2015 wegen eines Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verfassungswidrig. Dies betrifft § 556d Abs. 1 BGB, die Kernnorm der Mietpreisbremse. Hiernach darf die Miete, die beim Neuabschluß von Wohnraummietverträgen vereinbart wird, die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent übersteigen. Die Zivilkammer 67 des Landgerichts Berlin hält diese Regelung aus mehreren Gründen für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, wie aus einem Hinweisbeschluss der Kammer vom 14. September 2017 (Az. 67 S 149/17) hervorgeht. „Ist die Mietpreisbremse verfassungswidrig?“ weiterlesen