Wettbewerbsregister: Abfragepflicht für öffentliche Auftraggeber ab Juni 2022

Ab dem 1. Juni 2022 sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, ab Erreichen bestimmter Auftragswerte vor der Erteilung des Zuschlags eine Abfrage im Wettbewerbsregister über den vorgesehenen Zuschlagsempfänger vorzunehmen. Grundlage für die Abfragepflicht ist die Bekanntmachung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 18. Oktober 2021 (Banz AT v. 29. Oktober 2021, B3, S. 1), mit der festgestellt wurde, dass die Voraussetzungen für die elektronische Datenübermittlung an das Wettbewerbsregister erfüllt sind. Als Folge daraus sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten Abfragen gemäß § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorzunehmen (§ 12 Abs. 2 Satz 2 WRegG). Mithin besteht ab dem 1. Juni 2022 eine allgemeine Abfragepflicht für öffentliche Auftraggeber. „Wettbewerbsregister: Abfragepflicht für öffentliche Auftraggeber ab Juni 2022“ weiterlesen