OLG Celle: keine Pflicht zur Vorabinformation im Unterschwellenbereich

Das OLG Celle befasst sich in einem aktuellen Beschluss mit der Pflicht zur Vorabinformation im Unterschwellenbereich. Die Entscheidung betrifft ein nach der VOL/A im Unterschwellenbereich geführtes Verfahren zur Vergabe der Durchführung der sozialen Schuldnerberatung nach § 11 Abs. 5 SGB XII und der Schuldnerberatung zur Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit nach § 1a Nr. 2 SGB II. Ein Bieter, der sich an der Ausschreibung beteiligt hatte, verlangte von dem Auftraggeber, den Zuschlag erst dann zu erteilen, wenn er zuvor die unterlegenen Bieter von den Gründen für die Nichtberücksichtigung ihrer Angebote informiert und eine Wartefrist von zehn Tagen eingehalten habe. Der Antrag auf Erlass einer dahingehenden einstweiligen Anordnung wurde von dem LG Lüneburg zurückgewiesen. Die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde zum OLG Celle blieb ebenfalls erfolglos. „OLG Celle: keine Pflicht zur Vorabinformation im Unterschwellenbereich“ weiterlesen

VG Berlin: Auswahl der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes rechtswidrig

Eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin zur Besetzung der Stelle des Leiters der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zeigt einmal mehr typische Rechtsprobleme bei der Besetzung von Spitzenpositionen im öffentlichen Dienst auf. Vergeben werden sollte die Stelle des Leiters der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Das zuständige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wählte hierfür eine Kandidatin aus, die im Wesentlichen auf eine Tätigkeit für eine politische Partei zurückblicken konnte. Zudem hatte sie im Bundesfamilienministerium als Büroleiterin der Ministerin gearbeitet. Hiergegen wandte sich eine Ministerialdirigentin, die als Unterabteilungsleiterin im Bundesfamilienministerium tätig war und sich um die Stelle beworben hatte.

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Innerhalb welcher Frist muß eine Konkurrentenklage erhoben werden?

Der beamtenrechtliche Rechtsschutz gegen rechtswidrige Stellenbesetzungen ist gesetzlich nur rudimentär geregelt. Zahlreiche Fragestellungen lassen sich daher nur anhand der – mehr oder weniger – gefestigten Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte beantworten. Insbesondere die Frist, innerhalb derer eine Konkurrentenklage erhoben oder ein auf Konkurrentenrechtsschutz gerichteter Eilantrag beim Verwaltungsgericht angebracht werden müssen, wirft mitunter Fragen auf. „Innerhalb welcher Frist muß eine Konkurrentenklage erhoben werden?“ weiterlesen

OVG Berlin-Brandenburg: kein Erfolg im Konkurrentenstreit trotz fehlerhafter Beurteilung

Nicht immer führt eine fehlerhafte dienstliche Beurteilung zu einer fehlerhaften Auswahlentscheidung bei der Vergabe eines Beförderungsamtes. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zeigt dies in einer aktuellen Entscheidung und legt dabei strenge Maßstäbe an die Frage an, wann sich ein Fehler in der Beurteilung auf die Beförderungsentscheidung auswirken kann.
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BVerwG zur Begründung einer dienstlichen Beurteilung (oder: Darf bei der Bildung des Gesamturteils gerechnet werden?)

Erneut gibt eine Angelegenheit aus dem Bereich des Bundesnachrichtendienstes, für die das Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz zuständig ist (§ 50 Abs. 1 Nr. 4 VwGO), dem Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit, die Rechtsprechung zu den Anforderungen an eine dienstliche Beurteilung fortzuentwickeln. Dem Verfahren lag die Klage eines Sachgebietsleiters beim BND im Amt eines technischen Regierungsdirektors (Besoldungsgruppe A 15) zugrunde, der sich gegen seine dienstliche Regelbeurteilung wandte. Eine erste Beurteilung hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben. Auf die neuerliche Klage des Beamten hob das Bundesverwaltungsgericht nun auch die daraufhin neu erstellte Beurteilung auf. „BVerwG zur Begründung einer dienstlichen Beurteilung (oder: Darf bei der Bildung des Gesamturteils gerechnet werden?)“ weiterlesen

VG Mainz: geplante Besetzung einer Abteilungsleiterstelle in einem Ministerium durchweg rechtswidrig

Manche Gerichtsentscheidungen handeln von Fällen, die man kaum für möglich halten mag. Einen solchen Fall betrifft ein aktueller Beschluß des Verwaltungsgerichts Mainz, der in einem beamtenrechtlichen Eilverfahren ergangen ist. Zwar bietet die Entscheidung aus rechtlicher Sicht wenig Neues, da die von dem Gericht herangezogenen Grundsätze und Maßgaben zu Stellenbesetzungen allesamt der gefestigten Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte in beamtenrechtlichen Angelegenheiten entsprechen. Allerdings ist der der Entscheidung zugrunde liegende Sachverhalt so ungewöhnlich, daß die Entscheidung allein deshalb Beachtung verdient. „VG Mainz: geplante Besetzung einer Abteilungsleiterstelle in einem Ministerium durchweg rechtswidrig“ weiterlesen

Negativmitteilung im Auswahlverfahren: Bestandskraft möglich

In der ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Beamtenrecht ist weiterhin nicht abschließend geklärt, wie die Mitteilung über den negativen Ausgang eines Auswahlverfahrens rechtlich einzuordnen ist. Die ältere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25. August 1988, 2 C 62.85) mißt der Auswahlentscheidung eine Regelungsfunktion bei mit der Folge, daß es sich bei der Negativmitteilung um die Bekanntgabe eines Verwaltungsakts i. S. v. § 35 S. 1 VwVfG handeln kann. Diese kann grundsätzlich in Bestandskraft erwachsen. Neuere Entscheidungen weisen in dieselbe Richtung (Urt. v. 4. November 2010, 2 C 16.09; Beschl. v. 8. Dezember 2011, 2 B 106.11), werden aber in Rechtsprechung und Schrifttum unterschiedlich gedeutet. „Negativmitteilung im Auswahlverfahren: Bestandskraft möglich“ weiterlesen

Beamtenrechtliche Beurteilung im Ankreuzverfahren: Begründung des Gesamturteils erforderlich

Im Grundsatz sind die Anforderungen, die an eine beamtenrechtliche Beurteilung im Ankreuzverfahren zu stellen sind, in der Rechtsprechung geklärt. Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in seinem Urteil vom 17. September 2015 (2 C 27.14) herausgearbeitet, daß die Erstellung einer Beurteilung im Ankreuzverfahren grundsätzlich nicht zu beanstanden ist. Allerdings setzt dies neben hinreichend differenzierten Bewertungsmerkmalen u. a. voraus, daß das Gesamturteil der dienstlichen Beurteilung gesondert begründet wird, um erkennbar zu machen, wie es aus den Einzelbewertungen hergeleitet wird. Nur in Einzelfällen, etwa wenn sich aus den Einzelbewertungen ein bestimmtes Gesamturteil geradezu aufdrängt, kann von einer gesonderten Begründung des Gesamturteils abgesehen werden. „Beamtenrechtliche Beurteilung im Ankreuzverfahren: Begründung des Gesamturteils erforderlich“ weiterlesen