Seminarreihe zu VgV und UVgO

Dr. Sebastian Conrad veranstaltet gemeinsam mit dem Institut für Kommunalberatung (IfKB) eine Seminarreihe zur Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen nach VgV und UVgO. Die Seminare befassen sich mit den Grundlagen der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen nach den Regeln der Vergabeverordnung und der Unterschwellenvergabeordnung. Die Seminare richten sich an Auftraggeber ebenso wie an Bieter und stellen die neuen Rahmenbedingungen des Vergaberechts für Lieferungen und Dienstleistungen im Ober- und Unterschwellenbereich vor. Die Teilnehmer des Seminars erhalten einen Überblick über die reformierten Bestimmungen und diskutieren aktuelle Praxisprobleme, die sich aus den neuen Regelungen ergeben.

Schwerpunkte des Seminars sind:

  • Grundlagen und Strukturen des Vergaberechts für Lieferungen und Dienstleistungen im Anwendungsbereich der VgV und der UVgO
  • Verfahrensarten
  • Vorbereitung des Vergabeverfahrens
  • Eignungsprüfung
  • Angebotswertung und Zuschlag
  • Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren
  • Kommunikation im Vergabeverfahren
  • Wesentliche Unterschiede der Vergabe nach den Bestimmungen der VgV und der UVgO

Folgende Seminartermine und -orte sind vorgesehen:

  • Donnerstag, 7. September 2017: Hannover
  • Montag, 18. September 2017: Fulda

Weitere Informationen und Anmeldung hier.

OVG Berlin-Brandenburg: Zweckentfremdungsverbot verfassungswidrig

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hält das Berliner Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum in Teilen für verfassungswidrig und hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob diejenigen Regelungen des Zweckentfremdungsverbots-Gesetzes, denen Rückwirkung zukommt, mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Den Ausgangspunkt des Verfahrens bilden eine Vielzahl von Klagen von Wohnungseigentümern, deren Räume bereits beim Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbots als Ferienwohnungen genutzt wurden und die auch nach dem Ablaufen der gesetzlichen vorgesehenen Übergangsfrist von zwei Jahren weiterhin als Ferienwohnungen angeboten werden sollen. Vor dem Verwaltungsgericht Berlin hatten die Klagen der Eigentümer, die auf Ausstellung von Negativattesten gerichtet waren, keinen Erfolg; bereits zuvor hatte das Verwaltungsgericht Berlin entsprechende Eilanträge zurückgewiesen. „OVG Berlin-Brandenburg: Zweckentfremdungsverbot verfassungswidrig“ weiterlesen

Seminarreihe zum Vergaberechtsschutz für Bieter

Gemeinsam mit dem Institut für Kommunalberatung (IfKB) veranstaltet Dr. Sebastian Conrad eine Seminarreihe zum Vergaberechtsschutz für Bieter. Der Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge ist von zahlreichen Besonderheiten geprägt. Bieter sehen sich hohen formalen Anforderungen ausgesetzt, wenn sie ihre Rechte in einem Vergabeverfahren wahrnehmen wollen. Das Seminar zeigt, wie Bieter ihre Rechte wirksam schützen können und welche Chancen der Rechtsschutz gegen rechtswidrige Maßnahmen der Auftraggeber den Unternehmen bietet.

Schwerpunkte des Seminars sind:

  • Typische Fehler im Vergabeverfahren erkennen und verfolgen
  • Die richtige Formulierung von Bieterfragen und -rügen
  • Das Nachprüfungsverfahren als Mittel zur Durchsetzung von Bieterrechten
  • Von der einstweiligen Verfügung bis zur Beschwerde bei der EU-Kommission:
  • Rechtsschutz außerhalb des Nachprüfungsverfahrens

Folgende Seminartermine und -orte sind vorgesehen:

  • Dienstag, 13. Juni 2017: Magdeburg
  • Donnerstag, 31. August 2017: Erfurt

Weitere Informationen und Anmeldung hier.

Seminarreihe zur Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen

Dr. Sebastian Conrad veranstaltet gemeinsam mit dem Institut für Kommunalberatung (IfKB) eine Seminarreihe zur Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen nach der Vergaberechtsreform 2016. Die Vergaberechtsreform 2016 hat die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen grundlegend neu geordnet. Die VOF, die bislang die Grundlage für die Vergabe von Planungsleistungen im Bereich des Kartellvergaberechts bildete, ist ersatzlos entfallen. Ihre Funktion übernimmt nunmehr die VgV, die das allgemeine Vergaberecht für Liefer- und Dienstleistungen festlegt und lediglich in einem Abschnitt besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen enthält. Das Seminar stellt den aktuellen Rechtsrahmen für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen vor und zeigt auf, vor welchen Herausforderungen Auftraggeber und Planer künftig stehen.

Schwerpunkte des Seminars sind:

  • Rechtsrahmen der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen
  • Wahl der Vergabeart
  • Eignungsprüfung bei Architekten und Ingenieuren
  • Wahl der Zuschlagskriterien
  • Prüfung und Wertung von Angeboten
  • Sonderregeln für Planungswettbewerbe

Folgende Seminartermine und -orte sind vorgesehen:

  • Dienstag, 25. April 2017: Magdeburg
  • Donnerstag, 4. Mai 2017: Erfurt

Weitere Informationen und Anmeldung hier.

OLG Brandenburg: Formel für Umrechnung des Preises in Wertungspunkte muß bekanntgemacht werden

Eine Auftraggeberin schrieb die Beschaffung von Beatmungsgeräten im offenen Verfahren aus. In den Vergabeunterlagen gab sie hinsichtlich der Zuschlagskriterien u. a. an, dass Preis und Leistung im Verhältnis von 40 % zu 60 % gewichtet werden sollen. Wie der Preis in Wertungspunkte umgerechnet werden sollte, war den Vergabeunterlagen allerdings nicht zu entnehmen. Eine Bieterin, deren Angebot auf dem zweiten Platz lag, beanstandete die vorgesehene Zuschlagserteilung auf das Angebot eines Konkurrenten als vergaberechtswidrig und machte u. a. geltend, daß die Angaben zu den Zuschlagskriterien nicht transparent seien. „OLG Brandenburg: Formel für Umrechnung des Preises in Wertungspunkte muß bekanntgemacht werden“ weiterlesen

Seminarreihe zur Vergaberechtsreform 2016/2017

In Zusammenarbeit mit dem Institut für Kommunalberatung (IfKB) veranstaltet Dr. Sebastian Conrad eine Seminarreihe zur Vergaberechtsreform 2016/2017. Die Vergaberechtsreform 2016 hat das Kartellvergaberecht grundlegend umgestaltet. Mit dem neu gefaßten GWB, den neuen Rechtsverordnungen und der novellierten VOB/A präsentiert sich das Kartellvergaberecht seit dem 18. April 2016 in einer neuen Gestalt. Die Folgen für den Rechtsanwender sind erheblich. Zahlreiche vertraute Regelungen finden sich seither in einem anderen Kontext wieder. Neue Rechtspflichten wurden etabliert, während gleichzeitig bestehende Anforderungen gelockert und die Verfahren dadurch flexibilisiert werden. Vieles, was bislang nur den Vorgaben der Rechtsprechung entnommen werden konnte, ist nun in detailreichen Bestimmungen normiert. Das Seminar stellt die Neuerungen vor und gibt einen Überblick über die praktischen Auswirkungen der Reform.

Schwerpunkte des Seminars sind:

  • Die neue Struktur des Kartellvergaberechts
  • Neues zu In-house-Vergaben und Auftraggeberkooperationen
  • Neue Vergabe- und Vertragsarten
  • Eignungsprüfung, Ausschlussgründe und Selbstreinigung nach neuem Recht
  • Modifizierte Vorgaben für die Zuschlagskriterien, die Einbindung von
  • Drittunternehmen und nachträgliche Vertragsänderungen
  • Kündigung vergaberechtswidrig  zustande gekommener Verträge

Folgende Seminartermine und -orte sind geplant:

  • Dienstag, 25. April 2017: Magdeburg
  • Donnerstag, 4. Mai 2017: Erfurt

Weitere Informationen und Anmeldung hier.