Eine Entscheidung der Vergabekammer Südbayern befasst sich mit den Anforderungen an eine sogenannte unechte Produktorientierung in einer Ausschreibung. Das Nachprüfungsverfahren betraf ein Vergabeverfahren zur Erbringung von Arbeiten an einer raumlufttechnischen Anlage im Zuge der Instandsetzung und Erweiterung eines Gymnasiums. Im Leistungsverzeichnis machte der Auftraggeber u. a. konkrete Vorgaben hinsichtlich der Spezifikationen der einzubauenden Lüftungsgeräte und gab dabei an, dass ein bestimmtes Produkt als „Planungsfabrikat“ gedient habe. Nach Abgabe der Angebote entschied der Auftraggeber, auf das Angebot eines Bieters u. a. mangels Eignung sowie auf Grund einer Abweichung von den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses keinen Zuschlag zu erteilen. „Unechte Produktorientierung: nur im Ausnahmefall zulässig“ weiterlesen
Verfügbarkeitserklärung für einzusetzendes Personal: bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen
Eine Entscheidung der 1. Vergabekammer des Bundes befasst sich mit der Frage, wann Verfügbarkeitserklärungen für Drittpersonal im Vergabeverfahren vorgelegt werden müssen. Der Entscheidung lag ein Vergabeverfahren zur Beschaffung eines IT-Verwaltungssystems zugrunde. Der Auftrag sollte im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben werden. Ein Bewerber, dessen Teilnahmeantrag mangels Eignung nicht berücksichtigt werden sollte, wandte sich mit einer Rüge und einem Nachprüfungsantrag gegen die Nichtberücksichtigung seines Teilnahmeantrags.
Im Nachprüfungsverfahren machte der Auftraggeber über die fehlende Eignung des Bewerbers hinaus geltend, dieser habe für mehrere im Zuschlagsfall einzusetzende Personen, die bei einem Drittunternehmen beschäftigt waren, entgegen einer anderslautenden Vorgabe des Auftraggebers keine Verfügbarkeitserklärung vorgelegt. „Verfügbarkeitserklärung für einzusetzendes Personal: bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen“ weiterlesen
Rückversetzung des Vergabeverfahrens: wirksam?
Eine Entscheidung der 1. Vergabekammer des Bundes befasst sich mit den Anforderungen an eine Rückversetzung des Vergabeverfahrens. Der Entscheidung lag ein Vergabeverfahren zur Vergabe von Leistungen der Projektsteuerung und der Koordination der Technischen Gebäudeausrüstung bei einem Projekt zur Grundinstandsetzung eines Gebäudes zugrunde. Nach Abgabe von Angeboten und sich daran anschließender Durchführung von Präsentationen verpflichtete die Vergabekammer den Auftraggeber auf den Nachprüfungsantrag eines Bieters hin zunächst, das Vergabeverfahren mindestens in den Stand vor Durchführung der Präsentationen zurückzuversetzen. Der Auftraggeber entschied sich, das Vergabeverfahren noch weitergehend in das Stadium vor Abgabe der Angebote zurückzuversetzen und allen Bietern Gelegenheit zur erneuten Einreichung ihrer Angebote zu geben. Ein Bieter wandte sich mit einer Rüge und einem Nachprüfungsantrag gegen diese Entscheidung und machte geltend, es sei nicht zulässig, das Vergabeverfahren bis in das Stadium vor Angebotsabgabe zurückzuversetzen. Gefordert sei lediglich eine Wiederholung der Angebotspräsentation. „Rückversetzung des Vergabeverfahrens: wirksam?“ weiterlesen
Losentscheid im Vergabeverfahren: zulässig
Das Oberlandesgericht Hamburg befasst sich in einer Entscheidung mit der Zulässigkeit eines Losentscheides im Vergabeverfahren. Die Entscheidung betrifft ein Vergabeverfahren zur Lieferung von Steinsalz und zu Streuleistungen im Winterdienst. Als Zuschlagskriterien hatte der öffentliche Auftraggeber sowohl den Preis als auch mehrere Qualitätsmerkmale vorgegeben. Gleichzeitig hatte sich der öffentliche Auftraggeber in den Vergabeunterlagen vorbehalten, bei einem Gleichstand nach dem Ergebnis der Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote das Los entscheiden zu lassen. Nach Abgabe und Bewertung der Angebote gelangte der Auftraggeber zu dem Ergebnis, dass in einem Los zwei Angebote genau gleich zu bewerten seien. Er führte daher einen Losentscheid durch. „Losentscheid im Vergabeverfahren: zulässig“ weiterlesen
Zuschlagsverbot im Nachprüfungsverfahren bereits bei Kenntnis von dem Nachprüfungsantrag?
Ein Beschluss des Kammergerichts erörtert die Voraussetzungen für den Eintritt eines Zuschlagsverbots im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren. Der Entscheidung lag ein Vergabeverfahren zur Beschaffung von Dienstleistungen der telefonischen Sprachmittlung in einem Gesundheitsamt zugrunde. Ein Bieter, dessen Angebot nicht den Zuschlag erhalten sollte, wandte sich mit einem Nachprüfungsantrag an die Vergabekammer Berlin. Die Antragsschrift ging am 31. Mai 2019 bei der Vergabekammer Berlin ein. Die Vergabekammer übermittelte den Nachprüfungsantrag dem Auftraggeber nicht und wies mit Beschluss vom 12. Juni 2019 den Nachprüfungsantrag zurück. Bereits zuvor, nämlich am 4. Juni 2019, erkundigte sich der Auftraggeber bei der Vergabekammer nach einem Nachprüfungsantrag und erfuhr von der Geschäftsstelle der Vergabekammer, dass der Nachprüfungsantrag nicht übermittelt werden solle. Noch am selben Tag erteilte der Auftraggeber den Zuschlag. „Zuschlagsverbot im Nachprüfungsverfahren bereits bei Kenntnis von dem Nachprüfungsantrag?“ weiterlesen
VK Berlin: Bewertungskriterien im Vergabeverfahren müssen vor Öffnung der Angebote festgelegt werden
Eine Entscheidung der Vergabekammer Berlin befasst sich mit den Anforderungen an die Festlegung der Kriterien für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote im Vergabeverfahren. Der Entscheidung bezieht sich auf ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zur Beschaffung von Leistungen zur Einführung einer digitalen Akte für die Behörden der Berliner Verwaltung. Als Zuschlagskriterien hatte der Auftraggeber im Vergabeverfahren sowohl den Preis als auch Qualitätskriterien genannt. Mit dem Angebot war ein Kriterienkatalog einzureichen, in dem die Bieter zu erläutern hatten, wie sie bestimmte Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen würden. Der Wertung der Angebote legte der Auftraggeber einen Bewertungskatalog zugrunde, der im Grundsatz dem Kriterienkatalog entsprach, die dortigen Angaben aber um eine weitere Spalte mit Antworterwartungen des Auftraggebers enthielt. Ein Bieter, dessen Angebot nicht für den Zuschlag vorgesehen war, wandte sich mit einem Nachprüfungsantrag an die Vergabekammer und beanstandete u. a. die Bewertung der Angebote. „VK Berlin: Bewertungskriterien im Vergabeverfahren müssen vor Öffnung der Angebote festgelegt werden“ weiterlesen
Erkennbarkeit des Vergaberechtsverstoßes: Auf den konkreten Bieterkreis kommt es an
Die 2. Vergabekammer Sachsen-Anhalt befasst sich in einem Beschluss mit den Anforderungen an die Erkennbarkeit eines Vergaberechtsverstoßes i. S. v. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB. Die Entscheidung betrifft ein Verfahren zur Vergabe von Planungsleistungen im Rahmen der Genehmigungs- und Ausführungsplanung, der Vorbereitung, Begleitung und Ausgestaltung der Vergabe der Bauleistung, der Objektüberwachung sowie Objektbetreuung und Dokumentation für die Errichtung eines Breitbandnetzes als Rahmenvereinbarung. Gesucht wurde ein Planungsbüro, das die Vergabe von Bauleistungen für ein passives Breitbandnetz vorbereiten sollte.
Von dem späteren Auftragnehmer wurden u. a. folgende Leistungen verlangt:
– Erstellung des Vertragsentwurfes für den Bau unter Berücksichtigung etwaiger bautechnisch zu beachtender Besonderheiten;
– Mitwirkung bei der Prüfung der Angebote in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und weiteren fachlich Beteiligten, insbesondere rechnerische und technische Prüfung der Angebote;
– Prüfung auf technische und tatsächliche Leistungsfähigkeit;
– wirtschaftliche Prüfung;
– Erstellen der entsprechenden Vermerke und Dokumentation des Vergabeverfahrens;
– Beantwortung von Bieterfragen im Falle eines bautechnischen Bezuges;
– Durchführung von Aufklärungsgesprächen;
– Ausarbeitung eines Vergabevorschlages mit ausführlicher Begründung, Dokumentation des gesamten Vergabeverfahrens;
– Abgleich der Angebotsergebnisse mit der ermittelten Kostenberechnung;
– Erstellung der Unterlagen zur Übermittlung an die Fördermittelgeber für die Anträge auf endgültige Bewilligung der Fördermittel;
– Erstellung der Unterlagen zur Übermittlung an die Fördermittelgeber für die Antragskonkretisierungen.
Ein Bieter, dessen Angebot nicht angenommen werden sollte, wandte sich mit einem Nachprüfungsantrag gegen die Zuschlagsentscheidung des Auftraggebers. Der Bieter machte dabei u. a. geltend, dass der Auftraggeber gegen das Gebot der Fachlosvergabe (§ 97 Abs. 4 Satz 2 GWB) verstoßen habe, weil er Ingenieurleistungen und Rechtsberatungsleistungen gemeinsam vergeben wolle. Ein Planungsbüro sei zu Rechtsberatungsleistungen weder berechtigt noch verpflichtet. „Erkennbarkeit des Vergaberechtsverstoßes: Auf den konkreten Bieterkreis kommt es an“ weiterlesen
Rügeobliegenheit im Vergabeverfahren: Bieter muss die Vergabeunterlagen innerhalb von zwei Wochen prüfen
Eine Entscheidung der 2. Vergabekammer Sachsen-Anhalt befasst sich mit der Frist zur Erhebung einer Rüge im Vergabeverfahren. Die Entscheidung betrifft die Vergabe eines Dienstleistungsvertrages über Unterhalts-, Grund- und Fensterreinigungen in öffentlichen Gebäuden und in Kindereinrichtungen nach den Bestimmungen der VgV. Die Vergabeunterlagen enthielten u. a. Vorgaben zu Tariflöhnen, die nicht mehr dem aktuellen Stand entsprachen. Ein Bieter rügte einen Tag vor Ablauf der Angebotsfrist, dass die Vorgaben zu den Tariflöhnen nicht mehr aktuell seien und dass es ihm daher nicht möglich sei, ein ordnungsgemäßes Angebot zu kalkulieren. Bereits mehrere Wochen zuvor hatte der Geschäftsführer des Bieters telefonisch beim Auftraggeber weitere Beanstandungen hinsichtlich der Vergabeunterlagen vorgebracht, die zu einer Überarbeitung der Unterlagen geführt hatten; auf die Tariflöhne hatte er sich dabei aber nicht bezogen. „Rügeobliegenheit im Vergabeverfahren: Bieter muss die Vergabeunterlagen innerhalb von zwei Wochen prüfen“ weiterlesen
Akteneinsicht im Vergabeverfahren: auch im Unterschwellenbereich?
Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln erörtert die Möglichkeit eines Bieters, bei Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich Einsicht in die Vergabeakten zu nehmen. Der Entscheidung liegt die Vergabe eines Auftrags über Bauleistungen für ein Krankenhaus zugrunde. Der Auftraggeber teilte einem unterlegenen Bieter zunächst mit, dass der Zuschlag auf das Nebenangebot eines anderen Bieters erteilt werden solle. Einige Zeit später stellte der unterlegene Bieter fest, dass auf der Baustelle nicht der ihm genannte Bieter, sondern eine Bietergemeinschaft aus anderen Unternehmen tätig war. Er mutmaßte daher einen Vergaberechtsverstoß und begehrte beim Auftraggeber Einsicht in bestimmte Unterlagen aus der Vergabeakte. Auf dieser Grundlage wollte er die Möglichkeit, Schadensersatz wegen des Nichterhalts des Auftrags geltend zu machen, prüfen. „Akteneinsicht im Vergabeverfahren: auch im Unterschwellenbereich?“ weiterlesen
Rüge im Verhandlungsverfahren: Bloßer Änderungswunsch genügt nicht
Das Oberlandesgericht Düsseldorf erörtert in einer aktuellen Entscheidung die Anforderungen, die an die Erhebung einer Rüge im Verhandlungsverfahren zu stellen sind.
Die Entscheidung bezieht sich auf ein Vergabeverfahren zur Erbringung von Bauleistungen zur betriebsbereiten und funktionsfähigen Errichtung von Schachtförderanlagen. Das Verfahren wurde als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Ein Bieter störte sich an einer Regelung in den Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) des Auftraggebers, nach der der Auftraggeber berechtigt ist, Zahlungen wegen Ansprüchen und Forderungen zurückzuhalten oder aufzurechnen, die ihm aus anderen Rechtsgeschäften mit dem Auftragnehmer oder aus sonstigen Gründen gegen den Auftragnehmer zustehen. Auf der Grundlage eines indikativen Angebots führten der Auftraggeber und der Bieter ein Verhandlungsgespräch durch, in dessen Rahmen auch diese Klausel der ZVB zur Sprache kam. Der Bieter empfand sie als zu weitreichend, weil er aus einem früheren Vertragsverhältnis Schadensersatzforderungen des Auftraggebers ausgesetzt war. Im Nachgang zu dem Verhandlungsgespräch übersandte der Bieter dem Auftraggeber eine dahingehende Änderungsbitte, die allerdings unbeantwortet blieb. Sein verbindliches Angebot versah der Bieter daraufhin mit der Anmerkung, dass die Klausel in den ZVB nur für Ansprüche gelten solle, die aus dem jetzt zu vergebenden Vertrag resultierten. „Rüge im Verhandlungsverfahren: Bloßer Änderungswunsch genügt nicht“ weiterlesen