OVG Berlin-Brandenburg: kein Informationszugang zu Anwaltsrechnungen

Auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) ergibt sich kein Anspruch auf Informationszugang zu Anwaltsrechnungen der öffentlichen Hand. Das ergibt sich aus einem Berufungsurteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, mit dem dieses ein anderslautendes erstinstanzliches Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin aufgehoben hat.

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