Aufzug im Milieuschutzgebiet: Bezirksamt unterliegt vor dem Verwaltungsgericht

Eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin befasst sich mit der Zulässigkeit von Aufzügen im Milieuschutzgebiet. Die Entscheidung betrifft die nachträgliche Errichtung eines Aufzugs an ein Mehrfamilienwohnhaus. Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich einer Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Milieuschutzgebiet). Die dafür erforderliche erhaltungsrechtliche Genehmigung versagte das Bezirksamt Mitte von Berlin mit der Begründung, dass auf Grund der hohen Kosten des Aufzugs und des Verdrängungsdrucks im Milieuschutzgebiet die Gefahr der Verdrängung der ansässigen Bevölkerung bestehe. „Aufzug im Milieuschutzgebiet: Bezirksamt unterliegt vor dem Verwaltungsgericht“ weiterlesen

Funktionslosigkeit des Baunutzungsplans: hohe Anforderungen an die Offenkundigkeit

Die Diskussion um die Funktionslosigkeit des Baunutzungsplans hat mit einer aktuellen Entscheidung des 10. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg eine neue Wendung erfahren. Gegenstand des Berufungsurteils ist die Erteilung eines Bauvorbescheids für den Ausbau eines Dachgeschosses eines fünfstöckigen Altbaus in Berlin-Kreuzberg. Das Vorhaben überschreitet u. a. die im Baunutzungsplan für das Vorhabengrundstück festgesetzte Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,5. Nachdem das Bezirksamt deshalb die Erteilung des beantragten Vorbescheides versagt hatte, machte der Bauherr im gerichtlichen Verfahren im Wesentlichen die Funktionslosigkeit der GFZ-Festsetzung im Baunutzungsplan geltend. Die Klage blieb vor dem Verwaltungsgericht Berlin und dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erfolglos. „Funktionslosigkeit des Baunutzungsplans: hohe Anforderungen an die Offenkundigkeit“ weiterlesen

Seminar zur Bauordnung für Berlin

Dr. Sebastian Conrad referiert bei einem Seminar der Baukammer Berlin zur Bauordnung für Berlin.  Zu den Schwerpunkten des Seminars gehören u. a. das bauaufsichtliche Verfahren in seinen unterschiedlichen Varianten einschließlich der bauaufsichtlichen Behandlung verfahrensfreier und freigestellter Vorhaben und sowie des Instrumentariums bauaufsichtlicher Eingriffsmaßnahmen. Hinsichtlich der materiellen Vorgaben des Bauordnungsrechts werden insbesondere die in der Praxis bedeutsamen Abstandsflächenregelungen sowie ausgewählte weitere Gesichtspunkte, etwa Anforderungen an Rettungswege, an bestimmte Arten vom Räumen und an die Barrierefreiheit, vorgestellt.  Das Seminar findet am 10. März 2022 von 17 Uhr bis 19 Uhr bei der Baukammer Berlin,  Heerstraße 18/20, 14052 Berlin statt. Weitere Informationen und Anmeldungen hier.

Funktionslosigkeit des Baunutzungsplans: einige klärende Worte des OVG

Die Diskussion um die Funktionslosigkeit einzelner Festsetzungen des Baunutzungsplans für Berlin ist durch zwei Urteile des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg um einige wesentliche Aspekte reicher geworden. Zahlreiche Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin hatten zuvor einzelne Festsetzungen des Baunutzungsplans, der im ehemaligen Westteil Berlins als übergeleiteter Bebauungsplan fortgilt, als funktionslos und damit als unwirksam erachtet. Sie sind nun in einem neuen Licht zu betrachten. „Funktionslosigkeit des Baunutzungsplans: einige klärende Worte des OVG“ weiterlesen

Seminar zur Bauordnung für Berlin

Dr. Sebastian Conrad referiert bei einem Seminar der Baukammer Berlin zur Bauordnung für Berlin.  Zu den Schwerpunkten des Seminars gehören u. a. das bauaufsichtliche Verfahren in seinen unterschiedlichen Varianten einschließlich der bauaufsichtlichen Behandlung verfahrensfreier und freigestellter Vorhaben und sowie des Instrumentariums bauaufsichtlicher Eingriffsmaßnahmen. Hinsichtlich der materiellen Vorgaben des Bauordnungsrechts werden insbesondere die in der Praxis bedeutsamen Abstandsflächenregelungen sowie ausgewählte weitere Gesichtspunkte, etwa Anforderungen an Rettungswege, an bestimmte Arten vom Räumen und an die Barrierefreiheit, vorgestellt.  Das Seminar findet am 29. Oktober 2020 von 17 Uhr bis 19 Uhr bei der Baukammer Berlin,  Heerstraße 18/20, 14052 Berlin statt. Weitere Informationen und Anmeldungen hier.

Seminar zum Bauplanungsrecht in Berlin

Dr. Sebastian Conrad referiert bei einem Seminar der Baukammer Berlin zu Grundlagen und aktuellen Fragen des Bauplanungsrechts in Berlin. Zu den Themen des Seminars gehören u. a. die Regelungen des Baugesetzbuchs über die Zulässigkeit von Vorhaben im beplanten und unbeplanten Innenbereich, Bestimmungen der Baunutzungsverordnung, Fragen des Rechtsschutzes von Nachbarn, wichtige Inhalte des Baunutzungsplans für Berlin von 1958/60 und der Bauordnung von 1958 sowie aktuelle Fragen im Zusammenhang mit einer möglichen Funktionslosigkeit der Festsetzungen des Baunutzungsplans.  Das Seminar findet am 29. September 2020 von 17 Uhr bis 19 Uhr bei der Baukammer Berlin,  Heerstraße 18/20, 14052 Berlin statt. Weitere Informationen und Anmeldungen hier.

OVG Berlin-Brandenburg: weiterhin keine Zulässigkeit von Bordellen im Mischgebiet

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg befasst sich in einem aktuellen Urteil mit der Zulässigkeit von Bordellen im Mischgebiet. Die Entscheidung betrifft einen bordellartigen Betrieb in mehreren miteinander verbundenen Wohnungen in Berlin-Wilmersdorf, der in einem bauplanungsrechtlich festgesetzten Mischgebiet liegt. Nachdem das zuständige Bezirksamt zunächst eine Nutzungsuntersagung angekündigt hatte, beantragte der Eigentümer die Erteilung einer Baugenehmigung für eine gewerbliche Zimmervermietung „zur Vermittlung erotischer Kontakte“ als bordellartiger Betrieb. Auf die Klage des Eigentümers verurteilte das Verwaltungsgericht Berlin das beklagte Land, die beantragte Baugenehmigung zu erteilen. Die hiergegen vom Bezirksamt eingelegte Berufung hatte Erfolg und führte zur Klageabweisung. „OVG Berlin-Brandenburg: weiterhin keine Zulässigkeit von Bordellen im Mischgebiet“ weiterlesen