Auch bei E-Vergabe: Rüge per Telefax ist zulässig

Auch in Vergabeverfahren, die mit elektronischen Mitteln durchgeführt werden, kann eine Rüge in zulässiger Weise per Telefax erhoben werden. Das hat die Vergabekammer Thüringen in einer Entscheidung betreffend ein Nachprüfungsverfahren im Bereich der VgV entschieden.

Die Entscheidung betraf die Vergabe eines Lieferauftrags über Lieferung, Montage und Aufstellung von Möbeln im offenen Verfahren. Gemäß § 9 VgV wurde das Vergabeverfahren mit elektronischen Mitteln als E-Vergabe unter Nutzung einer elektronischen Vergabeplattform durchgeführt. Ein Unternehmen sah sich auf Grund eines Verstoßes gegen das Gebot der produktneutralen Ausschreibung an der Abgabe eines Angebots gehindert und erhob daher eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber. Diese versandte er ausschließlich per Telefax. Der Auftraggeber bestätigte den Eingang des Schreibens, ohne allerdings die Rüge inhaltlich zu beantworten. Vielmehr wies er den Rügeführer darauf hin, dass die Kommunikation innerhalb des Vergabeverfahrens ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform zu erfolgen habe und Anfragen über einen anderen Kommunikationsweg nicht beantwortet würden. „Auch bei E-Vergabe: Rüge per Telefax ist zulässig“ weiterlesen

Seminar zur Bauordnung für Berlin

Dr. Sebastian Conrad referiert bei einem Seminar der Baukammer Berlin zur Bauordnung für Berlin.  Zu den Schwerpunkten des Seminars gehören u. a. das bauaufsichtliche Verfahren in seinen unterschiedlichen Varianten einschließlich der bauaufsichtlichen Behandlung verfahrensfreier und freigestellter Vorhaben und sowie des Instrumentariums bauaufsichtlicher Eingriffsmaßnahmen. Hinsichtlich der materiellen Vorgaben des Bauordnungsrechts werden insbesondere die in der Praxis bedeutsamen Abstandsflächenregelungen sowie ausgewählte weitere Gesichtspunkte, etwa Anforderungen an Rettungswege, an bestimmte Arten vom Räumen und an die Barrierefreiheit, vorgestellt.  Das Seminar findet am 29. Oktober 2020 von 17 Uhr bis 19 Uhr bei der Baukammer Berlin,  Heerstraße 18/20, 14052 Berlin statt. Weitere Informationen und Anmeldungen hier.

Sebastian Conrad erneut als einer der besten Rechtsanwälte für Vergaberecht ausgezeichnet

Die WirtschaftsWoche hat Dr. Sebastian Conrad bereits zum dritten Mal in Folge als einen der renommiertesten Vergaberechtsanwälte in Deutschland ausgezeichnet. Die erneute Auszeichnung ist das Ergebnis einer Umfrage, die die Zeitschrift in Zusammenarbeit mit dem Handelsblatt Research Institute (HRI) durchgeführt hat und bei der über 900 Rechtsanwälte nach der Reputation ihrer Kollegen befragt wurden. Zusätzlich wurde eine Bewertung durch eine Expertenjury vorgenommen. Die Ergebnisse der aktuellen Umfrage wurden in Heft 39/2020 der WirtschaftsWoche veröffentlicht.

Seminar zum Bauplanungsrecht in Berlin

Dr. Sebastian Conrad referiert bei einem Seminar der Baukammer Berlin zu Grundlagen und aktuellen Fragen des Bauplanungsrechts in Berlin. Zu den Themen des Seminars gehören u. a. die Regelungen des Baugesetzbuchs über die Zulässigkeit von Vorhaben im beplanten und unbeplanten Innenbereich, Bestimmungen der Baunutzungsverordnung, Fragen des Rechtsschutzes von Nachbarn, wichtige Inhalte des Baunutzungsplans für Berlin von 1958/60 und der Bauordnung von 1958 sowie aktuelle Fragen im Zusammenhang mit einer möglichen Funktionslosigkeit der Festsetzungen des Baunutzungsplans.  Das Seminar findet am 29. September 2020 von 17 Uhr bis 19 Uhr bei der Baukammer Berlin,  Heerstraße 18/20, 14052 Berlin statt. Weitere Informationen und Anmeldungen hier.