Welche Aufgaben darf der Auftraggeber auf externe Berater übertragen?

Eine aktuelle Entscheidung der Vergabekammer Thüringen befasst sich u. a. mit der Frage, welche Aufgaben der Auftraggeber im Vergabeverfahren auf externe Berater übertragen darf. Die Entscheidung betrifft die Vergabe von Bauleistungen zur Sanierung eines Landestheaters. Nach Abgabe der Angebote hob der öffentliche Auftraggeber die Ausschreibung auf, weil das einzige abgegebene Angebot unangemessen hoch sei.

Der gegen die Aufhebung gerichtete Nachprüfungsantrag des Bieters hatte mit dem Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Aufhebung Erfolg. Neben einer fehlerhaft, weil nicht hinreichend sorgfältig erstellten Kostenschätzung beanstandete die Vergabekammer auch einen Ausfall des Ermessens des Auftraggebers hinsichtlich der Entscheidung, das Vergabeverfahren aufzuheben. In diesem Zusammenhang ging die Vergabekammer auch auf die Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Planungsbüros an dem Vergabeverfahren ein und kritisierte das Ausmaß dieser Mitwirkung. „Welche Aufgaben darf der Auftraggeber auf externe Berater übertragen?“ weiterlesen

Funktionslosigkeit des Baunutzungsplans: einige klärende Worte des OVG

Die Diskussion um die Funktionslosigkeit einzelner Festsetzungen des Baunutzungsplans für Berlin ist durch zwei Urteile des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg um einige wesentliche Aspekte reicher geworden. Zahlreiche Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin hatten zuvor einzelne Festsetzungen des Baunutzungsplans, der im ehemaligen Westteil Berlins als übergeleiteter Bebauungsplan fortgilt, als funktionslos und damit als unwirksam erachtet. Sie sind nun in einem neuen Licht zu betrachten. „Funktionslosigkeit des Baunutzungsplans: einige klärende Worte des OVG“ weiterlesen

Bußgeld wegen unterlassener Mitteilung an das Transparenzregister: Wann liegt Leichtfertigkeit vor?

Seit 2017 besteht eine Pflicht zur Mitteilung von Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister. Diese Meldepflicht, die sich aus den §§ 20 f. GwG ergibt, trifft juristische Personen des Privatrechts (z. B. AG, GmbH) ebenso wie eingetragene Personengesellschaften, Trusts und bestimmte weitere Rechtsgestaltungen.  Wird eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorgenommen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 56 GwG dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. „Bußgeld wegen unterlassener Mitteilung an das Transparenzregister: Wann liegt Leichtfertigkeit vor?“ weiterlesen