Seminar zur Vergabeverordnung (VgV)

Dr. Sebastian Conrad referiert bei einem Seminar der Baukammer Berlin zu Wertungskriterien nach der Vergabeverordnung (VgV). Das Seminar stellt den vergaberechtlichen Rahmen  für die Festlegung der Zuschlagskriterien vor und erläutert, welche Gesichtspunkte öffentliche Auftraggeber bei der Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots zu beachten haben und wie Zuschlagsentscheidungen praktikabel und rechtssicher getroffen werden können. Schwerpunkte des Seminars werden insbesondere die qualitative Angebotswertung und die Besonderheiten bei der Vergabe von Planerleistungen, nicht zuletzt mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen zur HOAI, sein.

Das Seminar findet am 18. Februar 2020 von 17 Uhr bis 19 Uhr bei der Baukammer Berlin, Heerstraße 18/20, 14052 Berlin, statt. Weitere Informationen und Anmeldungen hier.

OLG Rostock: Wie berechnet sich die Frist für die Vorabinformation?

Die Berechnung der Frist für die Vorabinformation bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gemäß § 134 Abs. 2 GWB ist nicht in allen Fällen klar. § 134 Abs. 2 Satz 1 GWB bestimmt, dass der Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation verschickt werden darf. Wird die Vorabinformation per Telefax oder auf elektronischem Wege verschickt, verkürzt sich die Frist gemäß § 134 Abs. 2 Satz 2 GWB auf zehn Kalendertage. „OLG Rostock: Wie berechnet sich die Frist für die Vorabinformation?“ weiterlesen

OLG Celle: keine Pflicht zur Vorabinformation im Unterschwellenbereich

Das OLG Celle befasst sich in einem aktuellen Beschluss mit der Pflicht zur Vorabinformation im Unterschwellenbereich. Die Entscheidung betrifft ein nach der VOL/A im Unterschwellenbereich geführtes Verfahren zur Vergabe der Durchführung der sozialen Schuldnerberatung nach § 11 Abs. 5 SGB XII und der Schuldnerberatung zur Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit nach § 1a Nr. 2 SGB II. Ein Bieter, der sich an der Ausschreibung beteiligt hatte, verlangte von dem Auftraggeber, den Zuschlag erst dann zu erteilen, wenn er zuvor die unterlegenen Bieter von den Gründen für die Nichtberücksichtigung ihrer Angebote informiert und eine Wartefrist von zehn Tagen eingehalten habe. Der Antrag auf Erlass einer dahingehenden einstweiligen Anordnung wurde von dem LG Lüneburg zurückgewiesen. Die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde zum OLG Celle blieb ebenfalls erfolglos. „OLG Celle: keine Pflicht zur Vorabinformation im Unterschwellenbereich“ weiterlesen