Sebastian Conrad als einer der besten Rechtsanwälte für Vergaberecht ausgezeichnet

Die WirtschaftsWoche hat Dr. Sebastian Conrad als einen der renommiertesten Vergaberechtsanwälte in Deutschland ausgezeichnet. Die Auszeichnung ist das Ergebnis einer Umfrage, die die Zeitschrift in Zusammenarbeit mit dem Handelsblatt Research Institute durchgeführt hat und bei der 479 Vergaberechtsanwälte nach der Reputation ihrer Kollegen befragt wurden. Zusätzlich wurde eine Bewertung durch eine Expertenjury vorgenommen. Die Ergebnisse wurden in Heft 47/2018 der WirtschaftsWoche veröffentlicht.

KG: § 50 Abs. 2 GKG gilt auch bei Fortsetzungsfeststellungsanträgen

Gemäß § 50 Abs. 2 GKG beträgt der Streitwert bei Beschwerden gegen Entscheidungen der Vergabekammer 5 % der Bruttoauftragssumme. Diese Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass das wirtschaftliche Interesse des Bieters an dem Erhalt eines Auftrags regelmäßig weniger dem Wert des Auftrags insgesamt als vielmehr dem Gewinn, den der Bieter aus einem Auftrag erwartet, entspricht. Diese Gewinnerwartung hat der Gesetzgeber mit 5 % der Bruttoauftragssummer pauschaliert. „KG: § 50 Abs. 2 GKG gilt auch bei Fortsetzungsfeststellungsanträgen“ weiterlesen