Webinar: Vergabe von Dienstleistungskonzessionen

In Zusammenarbeit mit dem Behörden-Spiegel veranstaltet Dr. Sebastian Conrad ein Webinar zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen. Thema des Webinars sind die besonderen Vorschriften für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen, die sich v. a. aus der KonzVgV ergeben. Das Webinar findet am 24. September 2024 von 10 Uhr bis 13 Uhr statt. Weitere Informationen und Anmeldung hier:

Führungskräfte Forum – Kursdetails: WEBINAR: Vergabe von Dienstleistungskonzessionen (011772) (fuehrungskraefte-forum.de)

 

Seminar zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen

Dr. Sebastian Conrad referiert bei einem Online-Seminar des Behördenspiegels zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen. Das Seminar findet am 7. September 2021 als Webinar statt und stellt die Regeln für die Konzessionsvergabe vor, die sich aus der Konzessionsvergabeverordnung und der Richtlinie 2014/23/EU ergeben.

Weitere Informationen und Anmeldung hier.

Seminar zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen

Dr. Sebastian Conrad referiert bei einem Seminar des Behördenspiegels zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen. Das Seminar findet am 27. September 2018 in Berlin statt und stellt die Regeln für die Konzessionsvergabe vor, die sich aus der Konzessionsvergabeverordnung und der Richtlinie 2014/23/EU ergeben.

Weitere Informationen und Anmeldung hier.

Seminar zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen

Dr. Sebastian Conrad referiert bei einem Seminar des Behördenspiegels zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen. Das Seminar findet am 27. September 2017 in Berlin statt und stellt die Regeln für die Konzessionsvergabe vor, die sich aus der Konzessionsvergabeverordnung und der Richtlinie 2014/23/EU ergeben.

Weitere Informationen und Anmeldung hier.

Seminarreihe zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen nach neuem Vergaberecht

In Zusammenarbeit mit dem Institut für Kommunalberatung veranstaltet Dr. Sebastian Conrad eine Seminarreihe zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen nach neuem Vergaberecht. Im Mittelpunkt werden die Bestimmungen der neuen Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) und der Richtlinie 2014/23/EU stehen. Die Seminare werden folgende inhaltlichen Schwerpunkte haben:

  • Ausgangssituation: Konzessionsvergabe bisher
    • Spezifisches Konzessionsvergaberecht
    • Allgemeine Grundsätze des Vergaberechts
    • Offene Fragen
  • Anwendungsbereich des neuen Konzessionsvergaberechts
    • Persönlicher Anwendungsbereich
    • Sachlicher Anwendungsbereich
  • Schwellenwert
  • Ausnahmetatbestände
    • Verbundene Unternehmen
    • Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit
    • Weitere Ausnahmen, insbesondere in den Bereichen Trinkwasserversorgung, Rettungsdienste und Glücksspiel
  • Verfahrensregeln
    • Bekanntmachungspflicht
    • Gestaltung des Vergabeverfahrens
    • Kommunikation im Vergabeverfahren
    • Eignungsanforderungen
    • Zuschlagskriterien
    • Einbindung von Drittunternehmen
    • Vertragslaufzeit
    • Dokumentation des Verfahrens
  • Vorgaben für die Vertragsdurchführung
    • Nachträgliche Vertragsänderungen
    • Kündigung
  • Rechtsschutz

Vorgesehen sind folgende Termine:

  • Donnerstag, 21. Juli 2016: Stuttgart
  • Freitag, 22. Juli 2016: München
  • Mittwoch, 7. September 2016: Berlin
  • Mittwoch, 5. Oktober 2016: Frankfurt a. M.
  • Dienstag, 18. Oktober 2016: Leipzig
  • Montag, 14. November 2016: Hamburg
  • Dienstag, 15. November 2016: Düsseldorf
  • Dienstag, 23. Mai 2017: Fulda
  • Montag, 29. Mai 2017: Hannover

Weitere Informationen hier.

Die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen bleibt auch unterhalb des neuen Schwellenwerts nicht vergaberechtsfrei

Mit der Konzessionsrichtlinie 2014/23/EU und der noch nicht in Kraft getretenen Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) wird die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen künftig erstmals einem eigenen Regelwerk unterliegen. Oberhalb des neuen Schwellenwerts für die Konzessionsvergabe, der bei 5.225.000 EUR liegen wird, werden diese Bestimmungen die bisher lediglich aus dem EU-Primärrecht abzuleitenden Anforderungen an ein transparentes und diskriminierungsfreies Vergabeverfahren (dazu grundlegend EuGH, Urt. v. 7. Dezember 2000, Rs. C-324/98, Telaustria und Telefonadress) konkretisieren. Daß dies allerdings nicht bedeutet, daß unterhalb des Schwellenwerts keine Vorgaben für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen gelten, verdeutlicht das Oberlandesgericht Celle in einem aktuellen Urteil vom 23. Februar 2016 (13 U 148/15). „Die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen bleibt auch unterhalb des neuen Schwellenwerts nicht vergaberechtsfrei“ weiterlesen