OLG Rostock: Wie berechnet sich die Frist für die Vorabinformation?

Die Berechnung der Frist für die Vorabinformation bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gemäß § 134 Abs. 2 GWB ist nicht in allen Fällen klar. § 134 Abs. 2 Satz 1 GWB bestimmt, dass der Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation verschickt werden darf. Wird die Vorabinformation per Telefax oder auf elektronischem Wege verschickt, verkürzt sich die Frist gemäß § 134 Abs. 2 Satz 2 GWB auf zehn Kalendertage. „OLG Rostock: Wie berechnet sich die Frist für die Vorabinformation?“ weiterlesen

OLG Celle: keine Pflicht zur Vorabinformation im Unterschwellenbereich

Das OLG Celle befasst sich in einem aktuellen Beschluss mit der Pflicht zur Vorabinformation im Unterschwellenbereich. Die Entscheidung betrifft ein nach der VOL/A im Unterschwellenbereich geführtes Verfahren zur Vergabe der Durchführung der sozialen Schuldnerberatung nach § 11 Abs. 5 SGB XII und der Schuldnerberatung zur Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit nach § 1a Nr. 2 SGB II. Ein Bieter, der sich an der Ausschreibung beteiligt hatte, verlangte von dem Auftraggeber, den Zuschlag erst dann zu erteilen, wenn er zuvor die unterlegenen Bieter von den Gründen für die Nichtberücksichtigung ihrer Angebote informiert und eine Wartefrist von zehn Tagen eingehalten habe. Der Antrag auf Erlass einer dahingehenden einstweiligen Anordnung wurde von dem LG Lüneburg zurückgewiesen. Die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde zum OLG Celle blieb ebenfalls erfolglos. „OLG Celle: keine Pflicht zur Vorabinformation im Unterschwellenbereich“ weiterlesen

Wieder einmal: Eignungskriterien müssen in der Bekanntmachung aufgeführt werden

Die Frage der ordnungsgemäßen Bekanntgabe der Eignungskriterien hat bereits wiederholt die Vergabenachprüfungsinstanzen beschäftigt. Ein aktueller Fall hat der 1. Vergabekammer des Bundes Gelegenheit gegeben, die insoweit geltenden Anforderungen nochmals darzulegen. „Wieder einmal: Eignungskriterien müssen in der Bekanntmachung aufgeführt werden“ weiterlesen

Noch einmal: Rüge und Nachprüfungsantrag sind keine Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch des Bieters

In einem weiteren Urteil hat der Bundesgerichtshof bekräftigt, dass der Schadensersatzanspruch eines zu Unrecht übergangenen Bieters nicht ausgeschlossen ist, wenn der Bieter es unterlassen hat, den Verstoß gegen das Vergaberecht zu rügen oder zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens zu machen. „Noch einmal: Rüge und Nachprüfungsantrag sind keine Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch des Bieters“ weiterlesen

BGH: Nachprüfungsantrag ist keine Voraussetzung für Schadensersatz

Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs befasst sich mit den Voraussetzungen, unter denen ein Bieter, der bei der Vergabe eines öffentlichen Auftrages rechtswidrig übergangen wurde, Schadensersatz verlangen kann. Die Entscheidung, die auch wegen der Aussagen des Bundesgerichtshofs zu dem Umgang mit den einem Angebot beigefügten Vertragsbedingungen des Bieters lesenswert ist, betraf die Vergabe von Tiefbau- und Straßenarbeiten nach dem Abschnitt 2 der VOB/A. Der Auftraggeber schloss das Angebot des erstplatzierten Bieters u. a. mit der Begründung aus, der Bieter habe seinem Angebot eigene Vertragsbedingungen beigefügt. „BGH: Nachprüfungsantrag ist keine Voraussetzung für Schadensersatz“ weiterlesen

Sebastian Conrad erneut als einer der besten Rechtsanwälte für Vergaberecht ausgezeichnet

Die WirtschaftsWoche hat Dr. Sebastian Conrad zum zweiten Mal in Folge als einen der renommiertesten Vergaberechtsanwälte in Deutschland ausgezeichnet. Die erneute Auszeichnung ist wie bereits im Vorjahr das Ergebnis einer Umfrage, die die Zeitschrift in Zusammenarbeit mit dem Handelsblatt Research Institute (HRI) durchgeführt hat und bei der 506 Vergaberechtsanwälte nach der Reputation ihrer Kollegen befragt wurden. Zusätzlich wurde eine Bewertung durch eine Expertenjury vorgenommen. Die Ergebnisse der aktuellen Umfrage wurden in Heft 39/2019 der WirtschaftsWoche veröffentlicht.

BGH: Beifügung eigener Vertragsbedingungen des Bieters führt nicht zwingend zum Ausschluss des Angebots

Mit einem aktuellen Urteil modifiziert der Bundesgerichtshof die bisherige Entscheidungspraxis der Nachprüfungsinstanzen, nach der die Beifügung eigener Vertragsbedingungen des Bieters zwingend zum Ausschluss des Angebots führt.

Gemäß § 53 Abs. 7 Satz 1 VgV (§ 13 EU Abs. 1 Nr. 5 Satz 2 VOB/A) sind Änderungen des Bieters an den Vergabeunterlagen unzulässig. Nimmt ein Bieter gleichwohl Änderungen vor, führt dies gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV (§ 16 EU Nr. 2 VOB/A) zwingend zum Ausschluss des Angebots. Nach dem bisher ganz überwiegenden Sichtweise in der Spruchpraxis der Nachprüfungsinstanzen und im Schrifttum gilt dies auch dann, wenn der Bieter seinem Angebot eigene Vertragsbedingungen beifügt, die von den Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen abweichen, und sei es auch nur in Form eigener AGB, die auf einem Begleitschreiben des Bieters abgedruckt sind.

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VOB/A-EU 2019 und VOB/A-VS 2019 seit dem 18. Juli 2019 anzuwenden

Seit dem 18. Juli 2019 sind die VOB/A-EU und die VOB/A-VS im Oberschwellenbereich anzuwenden. Mit Verordnung vom 12. Juli 2019 wurden die Vergabeverordnung und die Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit geändert und die Geltung der Ausgabe 2019 der Abschnitte 2 und 3 der VOB/A angeordnet. Die Änderungsverordnung wurde am 17. Juli 2019 im Bundesgesetzblatt (Teil I Nr. 27, S. 1081) verkündet und ist am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten.

EuGH: Kartellrechtsverstöße dürfen bei der Bewerbung um öffentliche Aufträge nicht ausgeblendet werden

In einem Vorabentscheidungsverfahren erläutert der Gerichtshof der Europäischen Union, ob Verstöße von Bietern gegen Bestimmungen des Kartellrechts bei der Bewerbung um öffentliche Aufträge unberücksichtigt gelassen werden können.

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