Eine Auftraggeberin schrieb die Beschaffung von Beatmungsgeräten im offenen Verfahren aus. In den Vergabeunterlagen gab sie hinsichtlich der Zuschlagskriterien u. a. an, dass Preis und Leistung im Verhältnis von 40 % zu 60 % gewichtet werden sollen. Wie der Preis in Wertungspunkte umgerechnet werden sollte, war den Vergabeunterlagen allerdings nicht zu entnehmen. Eine Bieterin, deren Angebot auf dem zweiten Platz lag, beanstandete die vorgesehene Zuschlagserteilung auf das Angebot eines Konkurrenten als vergaberechtswidrig und machte u. a. geltend, daß die Angaben zu den Zuschlagskriterien nicht transparent seien. „OLG Brandenburg: Formel für Umrechnung des Preises in Wertungspunkte muß bekanntgemacht werden“ weiterlesen