OVG Berlin-Brandenburg: weiterhin keine Zulässigkeit von Bordellen im Mischgebiet

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg befasst sich in einem aktuellen Urteil mit der Zulässigkeit von Bordellen im Mischgebiet. Die Entscheidung betrifft einen bordellartigen Betrieb in mehreren miteinander verbundenen Wohnungen in Berlin-Wilmersdorf, der in einem bauplanungsrechtlich festgesetzten Mischgebiet liegt. Nachdem das zuständige Bezirksamt zunächst eine Nutzungsuntersagung angekündigt hatte, beantragte der Eigentümer die Erteilung einer Baugenehmigung für eine gewerbliche Zimmervermietung „zur Vermittlung erotischer Kontakte“ als bordellartiger Betrieb. Auf die Klage des Eigentümers verurteilte das Verwaltungsgericht Berlin das beklagte Land, die beantragte Baugenehmigung zu erteilen. Die hiergegen vom Bezirksamt eingelegte Berufung hatte Erfolg und führte zur Klageabweisung. „OVG Berlin-Brandenburg: weiterhin keine Zulässigkeit von Bordellen im Mischgebiet“ weiterlesen

BVerwG zur Festsetzung der Bauweise in einem Bebauungsplan

§ 22 Abs. 1 BauNVO sieht vor, daß die Bauweise in einem Bebauungsplan als offene oder als geschlossene Bauweise festgesetzt werden kann. Darüber hinaus erlaubt es § 22 Abs. 4 BauNVO der Gemeinde, die Bauweise auch abweichend hiervon festzusetzen. Über die Reichweite dieser Befugnis hatte das BVerwG in einem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren zu befinden. „BVerwG zur Festsetzung der Bauweise in einem Bebauungsplan“ weiterlesen

Allgemeines Wohngebiet: Beschränkung auf reine Wohnnutzung ist unzulässig

Die Gemeinde Bad Saarow erließ einen Bebauungsplan für das Gebiet der Halbinsel „Alte Eichen“ im Scharmützelsee. Der Bebauungsplan setzte mehrere allgemeine Wohngebiete (WA) fest und bestimmte in seinen textlichen Festsetzungen zugleich, daß im allgemeinen Wohngebiet nur Wohngebäude zulässig seien. Der Eigentümer eines Grundstücks im Plangebiet wandte sich hiergegen mit einem Normenkontrollantrag (§ 47 Abs. 1 VwGO) an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und beantragte zugleich, gemäß § 47 Abs. 6 VwGO den Bebauungsplan auf bis zu einer Entscheidung über den Normenkontrollantrag auszusetzen. „Allgemeines Wohngebiet: Beschränkung auf reine Wohnnutzung ist unzulässig“ weiterlesen