Verfassungswidrige Besoldung der Beamten in Berlin: nun auch A 7 bis A 9

Die Beanstandung der Beamtenbesoldung der Beamten des Landes Berlin durch die Gerichte geht weiter. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht bereits im September 2017 die Besoldung für die Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 und R 1 bis R 3 in den Jahren 2008 bzw. 2009 bis 2015 als verfassungswidrig erachtet und das Bundesverfassungsgericht angerufen hat, ist das Oberverwaltungsgericht für die Ämter des mittleren Dienstes nachgezogen und hat die Besoldung in den Besoldungsgruppen A 7 bis A 9 als verfassungswidrig eingestuft. Auch für diese Besoldungsgruppen muß nun das Bundesverfassungsgericht endgültig über die Verfassungsmäßigkeit der Besoldungshöhe entscheiden. Betroffen sind die Jahre 2009 bis 2016. „Verfassungswidrige Besoldung der Beamten in Berlin: nun auch A 7 bis A 9“ weiterlesen

Besoldung der Beamten und Richter des Landes Berlin nicht verfassungsgemäß

In mehreren Beschlüssen hat das Bundesverwaltungsgericht die Besoldung der Beamten des Landes Berlin als verfassungswidrig angesehen. Die Besoldung in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahre 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen. Für Richter gilt das für die Besoldungsgruppen R 1 bis R 3 jedenfalls in den Jahren 2009 bis 2015. Das Bundesverwaltungsgericht hat deshalb mehrere Verfahren, die die Besoldung der Beamten und Richter im Land Berlin betreffen, ausgesetzt und die Rechtsfragen dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. „Besoldung der Beamten und Richter des Landes Berlin nicht verfassungsgemäß“ weiterlesen

BVerfG zur vorläufigen Dienstenthebung bei kommunalen Wahlbeamten

Die hauptamtliche Bürgermeisterin einer Stadt in Sachsen-Anhalt wehrte sich vor dem Bundesverfassungsgericht gegen ihre vorläufige Dienstenthebung. Dem vorangegangen war eine offensichtlich heftige Auseinandersetzung mit dem Stadtrat, in deren Rahmen der Bürgermeisterin Weisungsverstöße, Verstöße gegen Unterrichtungs- und Beteiligungspflichten gegenüber dem Stadtrat, die Nichtumsetzung von Stadtratsbeschlüssen, rechtswidrige Personalentscheidungen sowie Verstöße im Bereich des Nebentätigkeitsrechts zur Last gelegt wurden. Die vom Stadtrat angeordnete vorläufige Dienstenthebung wurde im Eilverfahren sowohl vom Verwaltungsgericht Magdeburg als auch vom Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt bestätigt. Die Bürgermeisterin erhob hiergegen Verfassungsbeschwerde  und machte im wesentlichen eine Verletzung von Art. 33 Abs. 5 GG geltend. Damit drang sie jedoch nicht durch. „BVerfG zur vorläufigen Dienstenthebung bei kommunalen Wahlbeamten“ weiterlesen