BGH: Beifügung eigener Vertragsbedingungen des Bieters führt nicht zwingend zum Ausschluss des Angebots

Mit einem aktuellen Urteil modifiziert der Bundesgerichtshof die bisherige Entscheidungspraxis der Nachprüfungsinstanzen, nach der die Beifügung eigener Vertragsbedingungen des Bieters zwingend zum Ausschluss des Angebots führt.

Gemäß § 53 Abs. 7 Satz 1 VgV (§ 13 EU Abs. 1 Nr. 5 Satz 2 VOB/A) sind Änderungen des Bieters an den Vergabeunterlagen unzulässig. Nimmt ein Bieter gleichwohl Änderungen vor, führt dies gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV (§ 16 EU Nr. 2 VOB/A) zwingend zum Ausschluss des Angebots. Nach dem bisher ganz überwiegenden Sichtweise in der Spruchpraxis der Nachprüfungsinstanzen und im Schrifttum gilt dies auch dann, wenn der Bieter seinem Angebot eigene Vertragsbedingungen beifügt, die von den Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen abweichen, und sei es auch nur in Form eigener AGB, die auf einem Begleitschreiben des Bieters abgedruckt sind.

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VK Bund: Abweichungen zwischen Konzept und Vertrag führen zum Angebotsausschluß

Die 2. Vergabekammer des Bundes bereichert die ohnehin bereits umfangreiche Spruchpraxis zum Angebotsausschluß wegen Abweichungen von den Vergabeunterlagen um eine weitere Entscheidung. Ihr lag eine Auftragsvergabe im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zugrunde. „VK Bund: Abweichungen zwischen Konzept und Vertrag führen zum Angebotsausschluß“ weiterlesen

VK Baden-Württemberg: Vergabeunterlagen müssen genau gelesen werden

Der Ausschluß von Angeboten nach § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV führt in der Praxis regelmäßig zu Auseinandersetzungen. Der rechtliche Rahmen ist eindeutig: Angebote, die Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen enthalten, sind auszuschließen. In der Spruchpraxis der Nachprüfungsinstanzen ist seit langem geklärt, daß darunter jede Abweichung des Angebots von den Vorgaben der Vergabeunterlagen fällt, und zwar unabhängig von ihrer Qualität oder ihrem Gewicht. Der Streit dreht sich daher häufig weniger um Rechtsfragen als vielmehr darum, wie bestimmte Vorgaben des Auftraggebers zu verstehen sind und was der Bieter tatsächlich angeboten hat. „VK Baden-Württemberg: Vergabeunterlagen müssen genau gelesen werden“ weiterlesen