Eine kürzlich veröffentlichte Entscheidung der 2. Vergabekammer des Bundes befaßt sich mit der Frage, wer das Risiko von Verzögerungen im Zusammenhang mit der Zustellung von Angebotsunterlagen zu tragen hat. Antragstellerin im Nachprüfungsverfahren war ein in Berlin ansässiges Unternehmen; die Angebote für den Auftrag, um den sich Antragstellerin beworben hatte, sollten bei dem öffentlichen Auftraggeber in Bonn eingereicht werden. Das antragstellende Bieterunternehmen übergab das Angebot ca. zwölf Stunden vor Ablauf der Angebotsfrist in Berlin einem Kurierdienst und vereinbarte ein Zeitfenster für die Auslieferung beim Auftraggeber, das der Kurierdienst allerdings nicht verbindlich zusagte. Auf dem Weg von Berlin nach Bonn blieb das Fahrzeug des Kuriers liegen und konnte erst nach einem Werkstattaufenthalt seine Fahrt fortsetzen. Das Angebot ging deshalb zu spät beim Auftraggeber ein und wurde ausgeschlossen. „VK Bund: Wer viel riskiert, kann viel verlieren“ weiterlesen