Wieder einmal: Anforderungen an die Eignung müssen eindeutig sein und bereits in der Bekanntmachung genannt werden

Die 1. Vergabekammer des Bundes befasst sich erneut mit den Anforderungen an die wirksame Bekanntmachung von Eignungsanforderungen. Dem Beschluss lag ein Vergabeverfahren zur Beschaffung von Planungsleistungen im Wege eines offenen Realisierungswettbewerbs für den Neubau eines Bundes-, Kompetenz-, Schulungs- und Dokumentationszentrums zugrunde. Auftraggeber war ein eingetragener Verein, dessen Baumaßnahme allerdings zu mehr als 90 % aus öffentlichen Mitteln des Bundes finanziert wurde, so dass er nach § 99 Nr. 4 GWB als öffentlicher Auftraggeber einzustufen war. Die Wettbewerbsbekanntmachung enthielt u. a. folgende Aussagen über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit zugrunde:

„(…) vom Architekten als Referenzobjekt mindestens ein realisiertes Projekt (Lph 2-8) oder ein Wettbewerbsbeitrag, der die Preisgruppe erreicht hat (…). Werden ausschließlich Wettbewerbsbeiträge eingereicht, ist zusätzlich der Nachweis der Realisierungserfahrung Lph 5-8 – ggf. durch Eignungsleihe gem. § 47 VgV – nachzuweisen. Das bzw. die Referenzobjekte müssen mindestens 2 Mio. Euro Baukosten (Kostengruppe 300 + 400 netto) umfassen. (…)“ (vgl. auch Ziffer 1.15 der Auslobungsbedingungen).“

Der Auftraggeber schloss eine Bietergemeinschaft aus dem weiteren Verfahren aus, weil deren Referenzen nicht die geforderte Mindestauftragssumme von 2 Millionen Euro Baukosten je Auftrag erreicht hätten und zudem älter als drei Jahre seien.

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Form statt Inhalt bewertet: rechtswidrig

Ein öffentlicher Auftraggeber schrieb die Vergabe von Bauleistungen im offenen Verfahren aus. Mit den Angeboten sollten die Bieter u. a. einen Bauablaufplan einreichen. Die Zuschlagskriterien sahen eine Gewichtung des Preises mit 80 % und eine Gewichtung der Leistung (technischer Wert) mit 20 % vor. Für die Leistungsbewertung sollte u. a. der Bauablauf beurteilt werden. Maßgeblich für die Punktevergabe sollte sein, ob der Bauablauf plausibel dargestellt wird und inwieweit die Angaben zum Fahrzeug- und Geräteeinsatz eine ordnungsgemäße Leistungserfüllung erwarten lassen. „Form statt Inhalt bewertet: rechtswidrig“ weiterlesen

VK Bund: Cannabis-Ausschreibung des BfArM im zweiten Durchgang rechtmäßig

Die 1. Vergabekammer des Bundes hat die Cannabis-Ausschreibung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im zweiten Durchgang grundsätzlich als rechtmäßig eingestuft. Das BfArM hatte die Ausschreibung neu gestartet, nachdem das Oberlandesgericht Düsseldorf zuvor ein Zuschlagsverbot ausgesprochen hatte, da das BfArM die Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge im ersten Durchgang des Vergabeverfahrens nicht lang genug bemessen hatte (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28. März 2018, VII-Verg 40/17). Gegen den zweiten Durchgang des Vergabeverfahrens wandte sich wiederum ein Bieter mit einem Nachprüfungsantrag an die 1. Vergabekammer des Bundes.

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Wann muss der Bieter über das für den Auftrag erforderliche Personal verfügen?

Eine aktuelle Entscheidung der 2. Vergabekammer des Bundes befasst sich mit der Frage, zu welchem Zeitpunkt der Bieter über das für den Auftrag erforderliche Personal verfügen und dies nachweisen muss. Die Entscheidung betrifft ein Vergabeverfahren zur Vergabe von Schweißarbeiten unter Wasser. Der Auftraggeber verlangte dabei, dass Befähigungsnachweise des im Zuschlagsfall einzusetzenden Personals vor dem Zuschlag auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen seien. Ein Bieter wandte sich mit seinem Nachprüfungsantrag gegen die beabsichtigte Zuschlagserteilung auf das Angebot eines Konkurrenten und machte im Wesentlichen geltend, der vorgesehene Zuschlagsempfänger verfüge nicht über eine hinreichende Anzahl qualifizierter Schweißtaucher, um den Auftrag ordnungsgemäß auszuführen. „Wann muss der Bieter über das für den Auftrag erforderliche Personal verfügen?“ weiterlesen

VK Bund: Vergabeunterlagen müssen vollständig elektronisch abrufbar sein

Die 2. Vergabekammer des Bundes zeigt in einer aktuellen Entscheidung die Anforderungen an die elektronische Bereitstellung der Vergabeunterlagen auf. Ein öffentlicher Auftraggeber schrieb mit EU-weiter Bekanntmachung die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von elektrisch höhenverstellbaren Bildschirmarbeitsplätzen aus. Unter der Überschrift „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ wurde in der Bekanntmachung auf die technischen Lieferbedingungen des Auftraggebers hingewiesen. Außerdem wurde eine Internetadresse genannt, unter der diese technischen Lieferbedingungen eingesehen werden konnten. „VK Bund: Vergabeunterlagen müssen vollständig elektronisch abrufbar sein“ weiterlesen

Referenzaufträge: vollständige Angaben erforderlich

Welche Folgen unvollständige Angaben zu Referenzaufträgen haben können, zeigt ein aktueller Beschluß der 2. Vergabekammer des Bundes. Der Auftraggeber schrieb einen Rahmenvertrag über Lieferungen im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der VSVgV aus. Mit dem Teilnahmeantrag waren mindestens vier Referenzen zu nennen. Zu jedem Referenzauftrag waren Angaben zu einem Ansprechpartner beim Auftraggeber sowie zum Auftragsvolumen in Euro zu machen. Ein Bewerber benannte eine hinreichende Anzahl von Referenzen, machte jedoch keine konkreten Angaben zum jeweiligen Ansprechpartner beim Auftraggeber, sondern verwies lediglich auf „entsprechende Bestellungsbehörden der Ministerien der Verteidigung der jeweiligen Länder“. Zum Auftragsvolumen gab der Bewerber nur die jeweilige Stückzahl an.
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Ungewöhnlich niedrige Angebote: Gesamtpreis maßgeblich

Die 2. Vergabekammer des Bundes befaßt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Angebot unangemessen niedrig i. S. v. § 16d EU Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 VOB/A ist. Dem Nachprüfungsverfahren lag die Vergabe von Bauleistungen durch einen öffentlichen Auftraggeber zugrunde. Ein Bieter, dessen Angebot in der Wertung auf dem zweiten Platz lag, wandte sich mit einem Nachprüfungsantrag gegen den vorgesehenen Zuschlag auf das Angebot eines Konkurrenten und machte im wesentlichen geltend, das Konkurrenzangebot sei unauskömmlich. „Ungewöhnlich niedrige Angebote: Gesamtpreis maßgeblich“ weiterlesen

VK Bund: Eingescannte Unterschrift wahrt Schriftform nicht

Ein aktueller Beschluß der 2. Vergabekammer des Bundes befaßt sich mit einem Klassiker unter den Ausschlußgründen, der fehlenden Unterschrift. Ein öffentlicher Auftraggeber schrieb Leistungen nach dem Abschnitt 2 der VOB/A EU-weit aus. In der Aufforderung zur Angebotsabgabe gab er an, daß die Angebote „schriftlich“ einzureichen seien. Ein Bieter gab hierauf ein Angebot ab. Das Angebotsschreiben enthielt jedoch keine eigenhändige Unterschrift. Diese war vielmehr fotokopiert (eingescannt) und auf das Angebotsschreiben aufgebracht worden. Der Auftraggeber schloß das Angebot aus verschiedenen Gründen aus und berief sich im Nachprüfungsverfahren u. a. auf das Fehlen einer eigenhändigen Unterschrift. „VK Bund: Eingescannte Unterschrift wahrt Schriftform nicht“ weiterlesen