Beamtenrechtliche Beurteilung im Ankreuzverfahren: Begründung des Gesamturteils erforderlich

Im Grundsatz sind die Anforderungen, die an eine beamtenrechtliche Beurteilung im Ankreuzverfahren zu stellen sind, in der Rechtsprechung geklärt. Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in seinem Urteil vom 17. September 2015 (2 C 27.14) herausgearbeitet, daß die Erstellung einer Beurteilung im Ankreuzverfahren grundsätzlich nicht zu beanstanden ist. Allerdings setzt dies neben hinreichend differenzierten Bewertungsmerkmalen u. a. voraus, daß das Gesamturteil der dienstlichen Beurteilung gesondert begründet wird, um erkennbar zu machen, wie es aus den Einzelbewertungen hergeleitet wird. Nur in Einzelfällen, etwa wenn sich aus den Einzelbewertungen ein bestimmtes Gesamturteil geradezu aufdrängt, kann von einer gesonderten Begründung des Gesamturteils abgesehen werden. „Beamtenrechtliche Beurteilung im Ankreuzverfahren: Begründung des Gesamturteils erforderlich“ weiterlesen

VG Berlin: Praxis der Sonntagsöffnung in Berlin rechtswidrig

Kurz vor Jahresschluß sorgt das Verwaltungsgericht Berlin mit einer Entscheidung zur Ladenöffnung an Sonntagen für Gesprächsstoff. Gegenstand der Entscheidung war eine Allgemeinverfügung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, mit der an drei Sonntagen im ersten Halbjahr 2018 die Öffnung von Verkaufsstellen des Einzelhandels gestattet wurde. Es sind dies die Sonntage, an denen gleichzeitig die Internationale Grüne Woche und das Berliner Sechstagerennen, die Berlinale und die Internationale Tourismus-Börse (ITB) stattfinden. Gegen die Allgemeinverfügung über die verkaufsoffenen Sonntage hatte die Gewerkschaft ver.di Klage zum Verwaltungsgericht Berlin erhoben und gleichzeitig einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gestellt. „VG Berlin: Praxis der Sonntagsöffnung in Berlin rechtswidrig“ weiterlesen

BVerwG zur Festsetzung der Bauweise in einem Bebauungsplan

§ 22 Abs. 1 BauNVO sieht vor, daß die Bauweise in einem Bebauungsplan als offene oder als geschlossene Bauweise festgesetzt werden kann. Darüber hinaus erlaubt es § 22 Abs. 4 BauNVO der Gemeinde, die Bauweise auch abweichend hiervon festzusetzen. Über die Reichweite dieser Befugnis hatte das BVerwG in einem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren zu befinden. „BVerwG zur Festsetzung der Bauweise in einem Bebauungsplan“ weiterlesen

OVG Berlin-Brandenburg: kein Vorrang der Teilbeseitigung vor vollständiger Beseitigung

Die Eigentümer eines Grundstücks in Berlin-Niederschönhausen hatten in dem Vorgarten vor ihrem Haus einen Doppelcarport mit einer Photovoltaik-Anlage errichtet, ohne dafür eine Baugenehmigung beantragt zu haben. Das zuständige Bezirksamt Pankow von Berlin erließ daraufhin eine Beseitigungsverfügung, mit der den Eigentümern aufgegeben wurde, den Carport zu entfernen. Die dagegen gerichtete Anfechtungsklage blieb vor dem Verwaltungsgericht Berlin erfolglos. Auch der Antrag auf Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte keinen Erfolg. „OVG Berlin-Brandenburg: kein Vorrang der Teilbeseitigung vor vollständiger Beseitigung“ weiterlesen

Seminar: Dachgeschossausbau im bauordnungsrechtlichen Kontext

Dr. Sebastian Conrad referiert bei einem Seminar der Baukammer Berlin zu bauordnungsrechtlichen Fragen des Ausbaus von Dachgeschossen. Zu den Themen des Seminars gehören u. a. die Baugenehmigungspflicht, die bauordnungsrechtlichen Vorgaben für die Abstandsflächen, Fragen des Brandschutzes und der Rettungswege sowie denkmalschutzrechtliche Anforderungen. Das Seminar findet am 14. Dezember 2017 von 17 Uhr bis 19 Uhr im Haus der Baukammer, Gutsmuthsstraße 24, 12163 Berlin statt. Weitere Informationen und Anmeldungen hier.

VG Berlin: rechtswidrige Stellenvergabe im Bundespräsidialamt

Eigentlich sind die Vorgaben, die das Bundesverwaltungsgericht an die Kriterien für die Auswahlentscheidung bei der Besetzung höherwertiger Dienstposten gemacht hat, eindeutig. Danach hat sich die Auswahlentscheidung allein an den Kriterien von Art. 33 Abs. 2 GG, d. h. Eignung, Leistung und Befähigung, auszurichten. Bezugspunkt dafür sind die Anforderungen des jeweiligen Statusamts, nicht des konkreten Dienstpostens, da von jedem Beamten eines Statusamtes erwartet werden kann, daß er jedenfalls diejenigen Dienstposten ausfüllen kann, die seinem Statusamt entsprechen oder dem nächsthöheren Statusamt zugeordnet sind. Stellt der einzelne Dienstposten besondere Anforderungen, muß er sich erforderlichenfalls einarbeiten. Dementsprechend soll bei der Besetzung höherwertiger Dienstposten derjenige Bewerber ausgewählt werden, der am besten geeignet für jeden Dienstposten ist, der für einen Inhaber des höheren Statusamts amtsangemessen ist. Einengende Kriterien bei der Auswahlentscheidung lassen sich damit nur in Einklang bringen, wenn die Wahrnehmung der Aufgaben eines Dienstpostens zwingend besondere Kenntnisse oder Fähigkeiten verlangt, die sich ein Bewerber, der noch nicht über sie verfügt, auch nicht in annehmbarer Zeit verschaffen kann (zu alledem BVerwG, Beschl. v. 20. Juni 2013, 2 VR 1/13).

Daß diese Grundsätze noch nicht überall verinnerlicht wurden, zeigt anschaulich ein aktueller Beschluß des VG Berlin. „VG Berlin: rechtswidrige Stellenvergabe im Bundespräsidialamt“ weiterlesen

Hohe Hürden für verkaufsoffene Sonntage

Mit einem Beschluß vom 30. August 2017 hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eine Verordnung der Stadt Neuruppin über die Sonntagsöffnung im Einzelhandel teilweise außer Vollzug gesetzt und dabei erneut die hohen verfassungsrechtlichen Hürden für verkaufsoffene Sonntage aufgezeigt. Die Entscheidung erging auf einen Eilantrag einer Gewerkschaft, die gemäß § 47 Abs. 6 VwGO eine einstweilige Anordnung gegen die Verordnung beantragt hatte. „Hohe Hürden für verkaufsoffene Sonntage“ weiterlesen