VK Lüneburg: erst die Rüge, dann das Nachprüfungsverfahren

Die Vergabekammer Lüneburg erläutert in einer aktuellen Entscheidung die zeitlichen Anforderungen an die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Die Entscheidung betraf die Vergabe von Leistungen der Abfuhr und Entsorgung von Bodenmaterial im Zuge eines Erschließungsvorhabens. Der Auftraggeber beabsichtigte, das Angebot eines Bieters auszuschließen, weil dieser geforderte Nachweise hinsichtlich der Verwertung des anfallenden Aushubs nicht vorgelegt habe.

Der betroffene Bieter rügte diesen Ausschluss beim Auftraggeber und leitete hiergegen ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ein. Die Rüge und den Nachprüfungsantrag übersandte er jeweils per Post als Einschreiben; beide Sendungen gab er gleichzeitig bei der Post auf. Eine Einreichung der Rüge über die elektronische Vergabeplattform war nach dem Vortrag des Bieters nicht möglich, da diese zu dem betreffenden Zeitpunkt nicht verfügbar gewesen sei. „VK Lüneburg: erst die Rüge, dann das Nachprüfungsverfahren“ weiterlesen

VK Berlin: Festlegung der Laufzeit bei Rahmenvereinbarungen muss ausreichend dokumentiert sein

Eine aktuelle Entscheidung der Vergabekammer Berlin befasst sich u. a. mit den vergaberechtlichen Anforderungen an die Festlegung der Laufzeit bei Rahmenvereinbarungen.

Die Entscheidung betrifft ein Verfahren zur Vergabe des Betriebs von Heizanlagen sowie Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen. Ausgeschrieben waren Rahmenvereinbarungen in 24 Losen, deren Laufzeit sechs Jahre mit einer zweimaligen Verlängerungsoption für den Auftraggeber um jeweils fünf Jahre betragen sollte. Ein Bieter beanstandete im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer zahlreiche Gesichtspunkte betreffend die Grundlagen des Vergabeverfahrens, u. a. die Festlegung der Eignungskriterien, die fehlende eindeutige und erschöpfende Beschreibung der Leistung, die fehlende Kalkulierbarkeit der nachgefragten Angebote und die mangelnde Transparenz der Zuschlagskriterien. „VK Berlin: Festlegung der Laufzeit bei Rahmenvereinbarungen muss ausreichend dokumentiert sein“ weiterlesen

Auch im Unterschwellenbereich: Eignungsnachweise müssen in der Bekanntmachung genannt werden

Eine aktuelle Entscheidung der 3. Vergabekammer Sachsen-Anhalt befasst sich mit den Anforderungen an die wirksame Forderung von Eignungsnachweisen im Unterschwellenbereich. Der Entscheidung lag ein Vergabeverfahren zur Beschaffung von Leistungen für den Bau und die Planung einer Lagerhalle für mobile Hochwasserschutzanlagen nach dem Abschnitt 1 der VOB/A zugrunde. Hinsichtlich der erforderlichen Nachweise zur Fachkunde gab der Auftraggeber in der Bekanntmachung im Wesentlichen lediglich Folgendes an:

“Nachweis zur Eignung (Qualifikationen und Referenzen)”.

Nach Einreichung der Angebote verlangte der Auftraggeber von dem erstplatzierten Bieter bestimmte im einzelnen benannte Nachweise hinsichtlich der fachlichen Eignung. Nachdem der Bieter diese Nachweise nicht fristgerecht vorgelegt hatte, schloss der Auftraggeber das Angebot aus. „Auch im Unterschwellenbereich: Eignungsnachweise müssen in der Bekanntmachung genannt werden“ weiterlesen

Führt die fehlende Zustimmung zu einer Verlängerung der Bindefrist zum Angebotsausschluss?

Das Oberlandesgericht Celle untersucht in einer aktuellen Entscheidung, welche Folgen die fehlende Zustimmung zur Verlängerung der Bindefrist durch einen Bieter hat. Das Verfahren betraf die Vergabe eines Auftrages über die Lieferung von Materialien und Logistik für den Breitbandausbau. Nach Eingang der Angebote forderte der Auftraggeber die Bieter zur Nachreichung verschiedener Unterlagen auf. Außerdem sollten die Bieter einer Verlängerung der Bindefrist zustimmen. Ein Bieter reichte zwar die nachgeforderten Unterlagen ein, gab jedoch keine Erklärung über die Verlängerung der Bindefrist ab. Der Auftraggeber schloss das Angebot daraufhin aus. „Führt die fehlende Zustimmung zu einer Verlängerung der Bindefrist zum Angebotsausschluss?“ weiterlesen

OLG Düsseldorf: Rüge muss Erkenntnisquellen nennen

Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf zeigt die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rüge bei einem Vergaberechtsverstoß auf. Die Entscheidung betraf ein Vergabeverfahren zur Beschaffung einer Software zur Erstellung von CO2-Bilanzen. Ein Bieter beanstandete den beabsichtigten Zuschlag auf das Angebot eines Konkurrenten. In seiner Rüge machte er u. a. geltend, dass die von dem Konkurrenten angebotene Software nach seiner Kenntnis nicht alle Anforderungen erfülle, die der Auftraggeber in der Leistungsbeschreibung festgelegt habe. „OLG Düsseldorf: Rüge muss Erkenntnisquellen nennen“ weiterlesen