VG Berlin: rechtswidrige Stellenvergabe im Bundespräsidialamt

Eigentlich sind die Vorgaben, die das Bundesverwaltungsgericht an die Kriterien für die Auswahlentscheidung bei der Besetzung höherwertiger Dienstposten gemacht hat, eindeutig. Danach hat sich die Auswahlentscheidung allein an den Kriterien von Art. 33 Abs. 2 GG, d. h. Eignung, Leistung und Befähigung, auszurichten. Bezugspunkt dafür sind die Anforderungen des jeweiligen Statusamts, nicht des konkreten Dienstpostens, da von jedem Beamten eines Statusamtes erwartet werden kann, daß er jedenfalls diejenigen Dienstposten ausfüllen kann, die seinem Statusamt entsprechen oder dem nächsthöheren Statusamt zugeordnet sind. Stellt der einzelne Dienstposten besondere Anforderungen, muß er sich erforderlichenfalls einarbeiten. Dementsprechend soll bei der Besetzung höherwertiger Dienstposten derjenige Bewerber ausgewählt werden, der am besten geeignet für jeden Dienstposten ist, der für einen Inhaber des höheren Statusamts amtsangemessen ist. Einengende Kriterien bei der Auswahlentscheidung lassen sich damit nur in Einklang bringen, wenn die Wahrnehmung der Aufgaben eines Dienstpostens zwingend besondere Kenntnisse oder Fähigkeiten verlangt, die sich ein Bewerber, der noch nicht über sie verfügt, auch nicht in annehmbarer Zeit verschaffen kann (zu alledem BVerwG, Beschl. v. 20. Juni 2013, 2 VR 1/13).

Daß diese Grundsätze noch nicht überall verinnerlicht wurden, zeigt anschaulich ein aktueller Beschluß des VG Berlin. „VG Berlin: rechtswidrige Stellenvergabe im Bundespräsidialamt“ weiterlesen

Verfassungswidrige Besoldung der Beamten in Berlin: nun auch A 7 bis A 9

Die Beanstandung der Beamtenbesoldung der Beamten des Landes Berlin durch die Gerichte geht weiter. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht bereits im September 2017 die Besoldung für die Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 und R 1 bis R 3 in den Jahren 2008 bzw. 2009 bis 2015 als verfassungswidrig erachtet und das Bundesverfassungsgericht angerufen hat, ist das Oberverwaltungsgericht für die Ämter des mittleren Dienstes nachgezogen und hat die Besoldung in den Besoldungsgruppen A 7 bis A 9 als verfassungswidrig eingestuft. Auch für diese Besoldungsgruppen muß nun das Bundesverfassungsgericht endgültig über die Verfassungsmäßigkeit der Besoldungshöhe entscheiden. Betroffen sind die Jahre 2009 bis 2016. „Verfassungswidrige Besoldung der Beamten in Berlin: nun auch A 7 bis A 9“ weiterlesen

Besoldung der Beamten und Richter des Landes Berlin nicht verfassungsgemäß

In mehreren Beschlüssen hat das Bundesverwaltungsgericht die Besoldung der Beamten des Landes Berlin als verfassungswidrig angesehen. Die Besoldung in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahre 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen. Für Richter gilt das für die Besoldungsgruppen R 1 bis R 3 jedenfalls in den Jahren 2009 bis 2015. Das Bundesverwaltungsgericht hat deshalb mehrere Verfahren, die die Besoldung der Beamten und Richter im Land Berlin betreffen, ausgesetzt und die Rechtsfragen dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. „Besoldung der Beamten und Richter des Landes Berlin nicht verfassungsgemäß“ weiterlesen

BVerfG zur vorläufigen Dienstenthebung bei kommunalen Wahlbeamten

Die hauptamtliche Bürgermeisterin einer Stadt in Sachsen-Anhalt wehrte sich vor dem Bundesverfassungsgericht gegen ihre vorläufige Dienstenthebung. Dem vorangegangen war eine offensichtlich heftige Auseinandersetzung mit dem Stadtrat, in deren Rahmen der Bürgermeisterin Weisungsverstöße, Verstöße gegen Unterrichtungs- und Beteiligungspflichten gegenüber dem Stadtrat, die Nichtumsetzung von Stadtratsbeschlüssen, rechtswidrige Personalentscheidungen sowie Verstöße im Bereich des Nebentätigkeitsrechts zur Last gelegt wurden. Die vom Stadtrat angeordnete vorläufige Dienstenthebung wurde im Eilverfahren sowohl vom Verwaltungsgericht Magdeburg als auch vom Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt bestätigt. Die Bürgermeisterin erhob hiergegen Verfassungsbeschwerde  und machte im wesentlichen eine Verletzung von Art. 33 Abs. 5 GG geltend. Damit drang sie jedoch nicht durch. „BVerfG zur vorläufigen Dienstenthebung bei kommunalen Wahlbeamten“ weiterlesen

OVG Berlin-Brandenburg: Wahl der Präsidentin des LSG Berlin-Brandenburg rechtmäßig (oder: R 6 ist nicht zwingend mehr wert als R 5)

In einem Eilbeschluß hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Wahl der Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg für rechtmäßig befunden und damit eine Beschwerde des unterlegenen Bewerbers zurückgewiesen. Die Entscheidung ist nicht nur in politischer Hinsicht von Bedeutung, da sie voraussichtlich das Ende eines jahrelangen Streits um die Besetzung dieser herausgehobenen Position bedeutet, sondern wirft zudem interessante Rechtsfragen auf. „OVG Berlin-Brandenburg: Wahl der Präsidentin des LSG Berlin-Brandenburg rechtmäßig (oder: R 6 ist nicht zwingend mehr wert als R 5)“ weiterlesen

VG Berlin: Referent eines Bezirksstadtrats darf nicht auf Grund persönlicher Präferenzen ausgewählt werden

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einer Eilentscheidung die Vergabe der Stelle eines Referenten der Bezirksstadträtin für Weiterbildung, Schule, Kultur und Sport im Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin als rechtswidrig eingestuft. Dem Verfahren lag eine Stellenausschreibung des Bezirksamtes im Amtsblatt von Berlin zu Grunde, in der das Bezirksamt von den Bewerbern u. a. „eine persönliche Eignung auf Grund des besonderen Vertrauensverhältnisses zur Bezirksstadträtin/dem Bezirksstadtrat“ gefordert hatte. Nach Auswahlgesprächen mit mehreren Bewerbern fiel die Wahl des Bezirksamtes auf einen Kandidaten, der sich als Seiteneinsteiger um die Stelle beworben hatte. Den übrigen Bewerbern wurde gleichzeitig mitgeteilt, daß sie für die Stelle nicht in Frage kämen. Hiergegen wandte sich eine der übergangenen Bewerberinnen mit Erfolg. „VG Berlin: Referent eines Bezirksstadtrats darf nicht auf Grund persönlicher Präferenzen ausgewählt werden“ weiterlesen

VG Potsdam: Gesamturteil der Beurteilung muß begründet werden

Eine Beamtin hatte sich um eine Beförderungsstelle als Referatsleiterin beworben. In ihrer Anlassbeurteilung war sie im Gesamturteil mit der Notenstufe 8 beurteilt worden. Ein weiterer Bewerber hatte ebenfalls ein Gesamturteil von 8 Punkten erhalten, weshalb die Behörde ein Auswahlgespräch durchführte, auf dessen Grundlage sie entschied, den Beförderungsdienstposten mit dem weiteren Bewerber zu besetzen. Im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam machte die Beamtin u. a. die Fehlerhaftigkeit ihrer Beurteilung geltend. „VG Potsdam: Gesamturteil der Beurteilung muß begründet werden“ weiterlesen

OVG Berlin-Brandenburg: Strukturiertes Auswahlgespräch nur bei im wesentlichen gleicher Beurteilung

Eine Regierungsdirektorin im Bundesministerium der Finanzen (BMF) bewarb sich um die Stelle eines Referatsleiters in einem neu gebildeten Referat. Der Dienstposten war über die Ämter der Besoldungsgruppen A 15, A 16 und B 3 gebündelt worden. In ihrer aktuellen dienstlichen Beurteilung war sie mit der Note „B“ (überdurchschnittlich“) beurteilt worden. Das BMF beabsichtigte, die Stelle mit einem Konkurrenten zu besetzen, der in der letzten dienstlichen Beurteilung mit der Spitzennote „A“ („herausragend“) beurteilt worden war. Der Besetzung war ein strukturiertes Auswahlgespräch vorangegangen, in dem der ausgewählte Bewerber wiederum mit „A“, seine Konkurrentin hingegen nur mit „B“ bewertet worden war. „OVG Berlin-Brandenburg: Strukturiertes Auswahlgespräch nur bei im wesentlichen gleicher Beurteilung“ weiterlesen

OVG Berlin-Brandenburg billigt Beurteilungsrichtlinien des Auswärtigen Amtes

Mit Beschluß vom 29. April 2016 (OVG 7 S 3.16) hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Beurteilungsrichtlinien des Auswärtigen Amtes hinsichtlich des umstrittenen Systems der Beurteilung durch einen zentralen Beurteiler für rechtmäßig befunden. Gegenstand des Verfahrens war ein Konkurrentenstreit, den eine Beamtin der Besoldungsgruppe A 15 gegen die Auswahlentscheidung für die Beförderung in ein Statusamt der Besoldungsgruppe A 16 zum einheitlichen Versetzungstermin 2016 angestrengt hatte. Die Antragstellerin machte im Eilverfahren u. a. geltend, daß die Beurteilungsrichtlinien des Auswärtigen Amtes rechtswidrig seien, weil sie eine Beurteilung durch einen zentralen Beurteiler vorsehen. Hierfür konnte sie sich auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 10. Juli 2015 (1 B 1474/14) stützen, dem diese Rechtsauffassung zugrunde lag. „OVG Berlin-Brandenburg billigt Beurteilungsrichtlinien des Auswärtigen Amtes“ weiterlesen

Bundesverwaltungsgericht: Keine Klagebefugnis bei angestrebter Umsetzung

Strebt ein Beamter die Zuweisung eines anderen Dienstpostens innerhalb derselben Behörde an, kann er dies in der Regel nicht im Klagewege erreichen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht mit einer aktuellen Entscheidung klargestellt (Urteil vom 19. November 2015, 2 A 6.13). Ihr lag die Klage eines Regierungsdirektors (Besoldungsgruppe A 15 BBesO) im Bundesnachrichtendienst zugrunde, der seine Umsetzung auf einen ebenfalls nach A 15 bewerteten Dienstposten an einer Auslandsresidentur des Bundesnachrichtendienstes anstrebte und sich auf eine entsprechende Ausschreibung beworben hatte.   „Bundesverwaltungsgericht: Keine Klagebefugnis bei angestrebter Umsetzung“ weiterlesen