Das OLG Schleswig befasst sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Reichweite der Rügeobliegenheit in Vergabeverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. Gegenstand der Entscheidung ist ein Vergabeverfahren zur Beschaffung der Leitstellentechnik für eine integrierte Leitstelle des Rettungsdienstes. Bestandteil der Vergabeunterlagen war auch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, der die Bieter zustimmen mussten und die insbesondere vorgab, dass Informationen aus dem Vergabeverfahren nicht an Dritte weitergegeben werden durften. Ein Unternehmen beteiligte sich an dem Vergabeverfahren und wandte sich mit einem Nachprüfungsantrag gegen die Entscheidung des Auftraggebers, den Zuschlag auf das Angebot eines Konkurrenten zu erteilen. Im Nachprüfungsverfahren machte der Auftraggeber u. a. geltend, dass die Bieterin gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB und gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) GWB aus dem Verfahren auszuschließen sei, da sie Unterlagen aus dem Vergabeverfahren an ein Beratungsunternehmen weitergegeben habe und daher gegen die Vertraulichkeitsvereinbarung verstoßen habe. „OLG Schleswig: keine Rügeobliegenheit bei Rechtsverletzungen, die keine Vergabevorschriften betreffen“ weiterlesen
Rügeobliegenheit im Vergabeverfahren: potentielle Verstöße müssen nicht gerügt werden
Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. erläutert die Reichweite der vergaberechtlichen Rügeobliegenheiten. Gegenstand der Entscheidung ist ein Vergabeverfahren zur Beschaffung eines Videokonferenzsystems für hessische Schulen. In den Vergabeunterlagen forderte der Auftraggeber u. a. die Benennung mindestens eines Referenzauftrags über Bereitstellung und Betrieb einer Videokonferenzsystem-Umgebung inklusive technischem Support. Ein Bieter reichte hierauf eine Bieterfrage ein und beschrieb darin, dass er Software-Lösungen für Remote-Support, Access, Online-Meetings und weitere Anwendungsfälle in einer integrierten Suite anbiete. Er wollte wissen, ob als Referenzauftrag ein Auftrag benannt werden könne, bei dem ein Kunde eine Produktsuite inkl. Online-Video-Konferenzen nutze. Dies bejahte der Auftraggeber und legte dabei den Namen des Bieters offen. „Rügeobliegenheit im Vergabeverfahren: potentielle Verstöße müssen nicht gerügt werden“ weiterlesen
Erkennbarkeit des Vergaberechtsverstoßes: Auf den konkreten Bieterkreis kommt es an
Die 2. Vergabekammer Sachsen-Anhalt befasst sich in einem Beschluss mit den Anforderungen an die Erkennbarkeit eines Vergaberechtsverstoßes i. S. v. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB. Die Entscheidung betrifft ein Verfahren zur Vergabe von Planungsleistungen im Rahmen der Genehmigungs- und Ausführungsplanung, der Vorbereitung, Begleitung und Ausgestaltung der Vergabe der Bauleistung, der Objektüberwachung sowie Objektbetreuung und Dokumentation für die Errichtung eines Breitbandnetzes als Rahmenvereinbarung. Gesucht wurde ein Planungsbüro, das die Vergabe von Bauleistungen für ein passives Breitbandnetz vorbereiten sollte.
Von dem späteren Auftragnehmer wurden u. a. folgende Leistungen verlangt:
– Erstellung des Vertragsentwurfes für den Bau unter Berücksichtigung etwaiger bautechnisch zu beachtender Besonderheiten;
– Mitwirkung bei der Prüfung der Angebote in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und weiteren fachlich Beteiligten, insbesondere rechnerische und technische Prüfung der Angebote;
– Prüfung auf technische und tatsächliche Leistungsfähigkeit;
– wirtschaftliche Prüfung;
– Erstellen der entsprechenden Vermerke und Dokumentation des Vergabeverfahrens;
– Beantwortung von Bieterfragen im Falle eines bautechnischen Bezuges;
– Durchführung von Aufklärungsgesprächen;
– Ausarbeitung eines Vergabevorschlages mit ausführlicher Begründung, Dokumentation des gesamten Vergabeverfahrens;
– Abgleich der Angebotsergebnisse mit der ermittelten Kostenberechnung;
– Erstellung der Unterlagen zur Übermittlung an die Fördermittelgeber für die Anträge auf endgültige Bewilligung der Fördermittel;
– Erstellung der Unterlagen zur Übermittlung an die Fördermittelgeber für die Antragskonkretisierungen.
Ein Bieter, dessen Angebot nicht angenommen werden sollte, wandte sich mit einem Nachprüfungsantrag gegen die Zuschlagsentscheidung des Auftraggebers. Der Bieter machte dabei u. a. geltend, dass der Auftraggeber gegen das Gebot der Fachlosvergabe (§ 97 Abs. 4 Satz 2 GWB) verstoßen habe, weil er Ingenieurleistungen und Rechtsberatungsleistungen gemeinsam vergeben wolle. Ein Planungsbüro sei zu Rechtsberatungsleistungen weder berechtigt noch verpflichtet. „Erkennbarkeit des Vergaberechtsverstoßes: Auf den konkreten Bieterkreis kommt es an“ weiterlesen
Rügeobliegenheit im Vergabeverfahren: Bieter muss die Vergabeunterlagen innerhalb von zwei Wochen prüfen
Eine Entscheidung der 2. Vergabekammer Sachsen-Anhalt befasst sich mit der Frist zur Erhebung einer Rüge im Vergabeverfahren. Die Entscheidung betrifft die Vergabe eines Dienstleistungsvertrages über Unterhalts-, Grund- und Fensterreinigungen in öffentlichen Gebäuden und in Kindereinrichtungen nach den Bestimmungen der VgV. Die Vergabeunterlagen enthielten u. a. Vorgaben zu Tariflöhnen, die nicht mehr dem aktuellen Stand entsprachen. Ein Bieter rügte einen Tag vor Ablauf der Angebotsfrist, dass die Vorgaben zu den Tariflöhnen nicht mehr aktuell seien und dass es ihm daher nicht möglich sei, ein ordnungsgemäßes Angebot zu kalkulieren. Bereits mehrere Wochen zuvor hatte der Geschäftsführer des Bieters telefonisch beim Auftraggeber weitere Beanstandungen hinsichtlich der Vergabeunterlagen vorgebracht, die zu einer Überarbeitung der Unterlagen geführt hatten; auf die Tariflöhne hatte er sich dabei aber nicht bezogen. „Rügeobliegenheit im Vergabeverfahren: Bieter muss die Vergabeunterlagen innerhalb von zwei Wochen prüfen“ weiterlesen
VK Lüneburg: erst die Rüge, dann das Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammer Lüneburg erläutert in einer aktuellen Entscheidung die zeitlichen Anforderungen an die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Die Entscheidung betraf die Vergabe von Leistungen der Abfuhr und Entsorgung von Bodenmaterial im Zuge eines Erschließungsvorhabens. Der Auftraggeber beabsichtigte, das Angebot eines Bieters auszuschließen, weil dieser geforderte Nachweise hinsichtlich der Verwertung des anfallenden Aushubs nicht vorgelegt habe.
Der betroffene Bieter rügte diesen Ausschluss beim Auftraggeber und leitete hiergegen ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ein. Die Rüge und den Nachprüfungsantrag übersandte er jeweils per Post als Einschreiben; beide Sendungen gab er gleichzeitig bei der Post auf. Eine Einreichung der Rüge über die elektronische Vergabeplattform war nach dem Vortrag des Bieters nicht möglich, da diese zu dem betreffenden Zeitpunkt nicht verfügbar gewesen sei. „VK Lüneburg: erst die Rüge, dann das Nachprüfungsverfahren“ weiterlesen
VK Bund: Rüge darf nicht Bestandteil des Angebots sein
Wie man es vollbringt, sich als Bieter sicher der Möglichkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu begeben, zeigt eine aktuelle Entscheidung der 2. Vergabekammer des Bundes. „VK Bund: Rüge darf nicht Bestandteil des Angebots sein“ weiterlesen