LG Köln zu den Transparenzanforderungen bei der Vergabe von Wasserkonzessionen

Die Gemeinde Übach-Palenberg beabsichtigte die Neuvergabe einer Konzession zur Versorgung des Gemeindegebiets mit Trinkwasser. Nachdem eine ursprünglich beabsichtigte In-house-Vergabe gescheitert war, initiierte die Gemeinde ein öffentliches Interessenbekundungsverfahren, an dem sich alle an der Konzession interessierten Unternehmen beteiligen konnten. Als Zuschlagskriterium gab die Gemeinde u. a. die Trinkwasserqualität vor. „LG Köln zu den Transparenzanforderungen bei der Vergabe von Wasserkonzessionen“ weiterlesen

Erhöhtes Arbeitsaufkommen ist zureichender Grund für verzögerte Bescheidung eines Widerspruchs

Die Eigentümer eines Grundstücks erhoben gegen einen an sie gerichteten Beitragsbescheid Widerspruch. Der Wasser- und Abwasserzweckverband, der den angefochtenen Beitragsbescheid erlassen hatte, ließ den Widerspruch für einen Zeitraum von über drei Monaten hinweg unbearbeitet. Die Adressaten des Bescheides erhoben daraufhin Untätigkeitsklage zum Verwaltungsgericht Potsdam. Nachdem der Wasser- und Abwasserzweckverband den Bescheid während des laufenden Gerichtsverfahrens aufgehoben hatte, erklärten die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt. „Erhöhtes Arbeitsaufkommen ist zureichender Grund für verzögerte Bescheidung eines Widerspruchs“ weiterlesen

VK Bund: Eingeschränkte Prüfungskompetenz der Vergabekammer bei Verstößen gegen Sozialrecht

Mehrere Krankenkassen schrieben in einem offenen Verfahren die Vergabe von Verträgen für die Herstellung von parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln zur Verwendung in der Onkologie (d. h. Zytostatika) gemäß § 129 Abs. 5 Satz 3 SGB V aus. Hiergegen wandte sich ein pharmazeutischer Unternehmer u. a. mit dem Argument, daß die Ausschreibung derartiger Verträge eine gemäß § 21 Abs. 2 Satz 2 VgV unzulässige Doppelvergabe darstelle. Denn die Preisbildung für Zytostatika sei bereits in dem Vertrag zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apotheker-Verband über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen gemäß §§ 4 und 5 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV), der sogenannten Hilfstaxe, geregelt. Daneben sei der Abschluß eines Vertrages über die Versorgung mit Zytostatika nicht möglich. „VK Bund: Eingeschränkte Prüfungskompetenz der Vergabekammer bei Verstößen gegen Sozialrecht“ weiterlesen

Berufung fehlerhaft beim Oberverwaltungsgericht eingelegt: Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Das Rechtsmittelrecht der VwGO ist eine nicht immer einfach zu meisternde Materie. Die ausdifferenzierten Verfahrensvorgaben führen in der Praxis vielfach zu Auseinandersetzungen über Verfahrensfragen, die bei einer genauen Beachtung des Verfahrensrechts durch die Beteiligten durchaus vermieden werden könnten. Ein anschauliches Beispiel dafür liefert der Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Oktober 2016 (Az. 1 B 10.16). Er betraf die Klage eines Straßenunterhaltspflichtigen gegen eine Eigentümerin von Telekommunikationsleitungen, die unter der Straße verlegt waren. „Berufung fehlerhaft beim Oberverwaltungsgericht eingelegt: Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ weiterlesen

BVerwG zur Feststellbarkeit eines Marktpreises bei einem Nachfragemonopol der öffentlichen Hand

Die sogenannte Preistreppe der Verordnung PR Nr. 30/53 bestimmt, daß bei öffentlichen Aufträgen vorrangig Marktpreise zu vereinbaren sind (§ 1 Abs. 1 VO PR Nr. 30/53). Nur dann, wenn keine Marktpreise festgestellt werden können, dürfen Selbstkostenpreise vereinbart werden, wobei Selbstkostenfestpreisen der Vorrang vor Selbstkostenrichtpreisen und diesen der Vorrang vor Selbstkostenerstattungspreisen zu gewähren ist. Mit der Frage, wie ein Marktpreis bei einem Nachfragemonopol der öffentlichen Hand festgestellt werden kann, hatte sich das Bundesverwaltungsgericht in einer aktuellen Entscheidung zu befassen (Urteil vom 13. April 2016, BVerwG 8 C 2.15). „BVerwG zur Feststellbarkeit eines Marktpreises bei einem Nachfragemonopol der öffentlichen Hand“ weiterlesen

VG Berlin: Hohe Anforderungen an Bestandsschutz für Spielhallen

Mit der Neuregelung des Rechts der Spielhallen in Berlin hat der Landesgesetzgeber vorgegeben, daß die bislang erteilten Erlaubnisse zum Betrieb von Spielhallen zum 31. Juli 2016 erlöschen. Grund hierfür ist, daß nach dem neuen Berliner Spielhallengesetz deutlich strengere Vorgaben als bisher für die Genehmigung von Spielhallen gemacht werden. U. a. müssen Spielhallen einen Mindestabstand von 500 Metern zueinander einhalten und dürfen nicht in der Nähe von Einrichtungen für Kinder oder Jugendliche betrieben werden. Die bisherigen Spielhallenbetreiber sind daher gezwungen, sich erneut um eine Erlaubnis zu bewerben. Allerdings sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, sich in einem Sonderverfahren nach den Bestimmungen des Mindestabstandsumsetzungsgesetzes (MindAbstUmsG) bevorzugt vor Neubewerbern um eine neue Spielhallenerlaubnis zu bemühen. „VG Berlin: Hohe Anforderungen an Bestandsschutz für Spielhallen“ weiterlesen

VK Bund: Antragsfrist im Nachprüfungsverfahren ist ernst zu nehmen

§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB bestimmt, daß ein Nachprüfungsantrag innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, anzubringen ist. Die Regelung entspricht inhaltsgleich der Vorgängerregelung in § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB in der bis zum Inkrafttreten der Vergaberechtsreform am 18. April 2016 geltenden Fassung. Durch die Vorgabe einer solchen Antragsfrist soll verhindert werden, daß Auftragsinteressenten gleichsam Rügen „sammeln“ und erst im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens, beispielsweise kurz vor dem Zuschlag, einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen und dadurch die Auftragsvergabe verzögern. Statt dessen sollen Auseinandersetzungen über mögliche Rechtsverstöße im Vergabeverfahren frühzeitig durch die Befassung der Vergabekammer beigelegt werden. „VK Bund: Antragsfrist im Nachprüfungsverfahren ist ernst zu nehmen“ weiterlesen

EuGH: Arzneimittelpreisbindung verstößt gegen EU-Recht

Mit seinem Urteil vom 19. Oktober 2016 in der Rechtssache C-148/15 (Deutsche Parkinson-Vereinigung e. V. gegen Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.) hat der EuGH die Unvereinbarkeit der deutschen Arzneimittelpreisbindung mit der Warenverkehrsfreiheit des EU-Rechts festgestellt. Gegenstand der Entscheidung ist § 78 des Arzneimittelgesetzes (AMG), der einen einheitlichen Apothekenabgabepreis v. a. für apothekenpflichtige Arzneimittel verlangt. Konkretisiert wird diese Vorgabe durch die Bestimmungen der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV). „EuGH: Arzneimittelpreisbindung verstößt gegen EU-Recht“ weiterlesen

VG Berlin: Umspannwerk in allgemeinem Wohngebiet kann baurechtlich zulässig sein

Zu den Besonderheiten des öffentlichen Baurechts in Berlin gehört die weitgehende Fortgeltung des sogenannten übergeleiteten Planungsrechts im ehemaligen Westteil der Stadt. Es besteht aus dem Baunutzungsplan von 1958/60 und den planungsrechtlichen Bestimmungen der Berliner Bauordnung von 1958 (BO 1958) sowie daneben den förmlich festgestellten (f. f.) Straßen- und Baufluchtlinien nach dem preußischen Fluchtliniengesetz von 1875. Auf Grund baurechtlicher Übergangsregelungen gelten diese Bestimmungen bis heute als bauplanungsrechtliche Festsetzungen fort und bilden dort, wo sie nicht durch neuere Festsetzungen abgelöst wurden, weiterhin den bauplanungsrechtlichen Rahmen für die Zulässigkeit von Bauvorhaben. Immer wieder führt diese planungsrechtliche Sondersituation zu verwaltungsrechtlichen Einordnungsfragen, die insbesondere in Zusammenhang mit den Baugebietstypen der BO 1958 stehen. „VG Berlin: Umspannwerk in allgemeinem Wohngebiet kann baurechtlich zulässig sein“ weiterlesen

VK Bund: Auskömmlichkeitsprüfung schützt in der Regel nur den Auftraggeber

In einer aktuellen Entscheidung hat sich die 2. Vergabekammer des Bundes erneut mit der Frage beschäftigt, in welchem Umfang die vergaberechtlichen Bestimmungen über die Auskömmlichkeitsprüfung (Preisangemessenheitsprüfung) subjektive Rechte der Bieter begründen. Dem Verfahren lag ein Verfahren zur Vergabe von Tiefbauleistungen zugrunde. Die Antragstellerin des Nachprüfungsverfahrens machte im wesentlichen geltend, das Angebot der vorgesehenen Zuschlagsempfängerin sei auszuschließen, da es unauskömmlich sei. Es sei udem zmit dem Ziel abgegeben worden, die Wettbewerber vom Markt zu verdrängen. „VK Bund: Auskömmlichkeitsprüfung schützt in der Regel nur den Auftraggeber“ weiterlesen