In Zusammenarbeit mit dem Institut für Kommunalberatung (IfKB) veranstaltet Dr. Sebastian Conrad eine Seminarreihe zur Vergaberechtsreform 2016/2017. Die Vergaberechtsreform 2016 hat das Kartellvergaberecht grundlegend umgestaltet. Mit dem neu gefaßten GWB, den neuen Rechtsverordnungen und der novellierten VOB/A präsentiert sich das Kartellvergaberecht seit dem 18. April 2016 in einer neuen Gestalt. Die Folgen für den Rechtsanwender sind erheblich. Zahlreiche vertraute Regelungen finden sich seither in einem anderen Kontext wieder. Neue Rechtspflichten wurden etabliert, während gleichzeitig bestehende Anforderungen gelockert und die Verfahren dadurch flexibilisiert werden. Vieles, was bislang nur den Vorgaben der Rechtsprechung entnommen werden konnte, ist nun in detailreichen Bestimmungen normiert. Das Seminar stellt die Neuerungen vor und gibt einen Überblick über die praktischen Auswirkungen der Reform.
Schwerpunkte des Seminars sind:
- Die neue Struktur des Kartellvergaberechts
- Neues zu In-house-Vergaben und Auftraggeberkooperationen
- Neue Vergabe- und Vertragsarten
- Eignungsprüfung, Ausschlussgründe und Selbstreinigung nach neuem Recht
- Modifizierte Vorgaben für die Zuschlagskriterien, die Einbindung von
- Drittunternehmen und nachträgliche Vertragsänderungen
- Kündigung vergaberechtswidrig zustande gekommener Verträge
Folgende Seminartermine und -orte sind geplant:
- Dienstag, 25. April 2017: Magdeburg
- Donnerstag, 4. Mai 2017: Erfurt
Weitere Informationen und Anmeldung hier.