Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. erläutert die Reichweite der vergaberechtlichen Rügeobliegenheiten. Gegenstand der Entscheidung ist ein Vergabeverfahren zur Beschaffung eines Videokonferenzsystems für hessische Schulen. In den Vergabeunterlagen forderte der Auftraggeber u. a. die Benennung mindestens eines Referenzauftrags über Bereitstellung und Betrieb einer Videokonferenzsystem-Umgebung inklusive technischem Support. Ein Bieter reichte hierauf eine Bieterfrage ein und beschrieb darin, dass er Software-Lösungen für Remote-Support, Access, Online-Meetings und weitere Anwendungsfälle in einer integrierten Suite anbiete. Er wollte wissen, ob als Referenzauftrag ein Auftrag benannt werden könne, bei dem ein Kunde eine Produktsuite inkl. Online-Video-Konferenzen nutze. Dies bejahte der Auftraggeber und legte dabei den Namen des Bieters offen. „Rügeobliegenheit im Vergabeverfahren: potentielle Verstöße müssen nicht gerügt werden“ weiterlesen
Rügeobliegenheit im Vergabeverfahren: Bieter muss die Vergabeunterlagen innerhalb von zwei Wochen prüfen
Eine Entscheidung der 2. Vergabekammer Sachsen-Anhalt befasst sich mit der Frist zur Erhebung einer Rüge im Vergabeverfahren. Die Entscheidung betrifft die Vergabe eines Dienstleistungsvertrages über Unterhalts-, Grund- und Fensterreinigungen in öffentlichen Gebäuden und in Kindereinrichtungen nach den Bestimmungen der VgV. Die Vergabeunterlagen enthielten u. a. Vorgaben zu Tariflöhnen, die nicht mehr dem aktuellen Stand entsprachen. Ein Bieter rügte einen Tag vor Ablauf der Angebotsfrist, dass die Vorgaben zu den Tariflöhnen nicht mehr aktuell seien und dass es ihm daher nicht möglich sei, ein ordnungsgemäßes Angebot zu kalkulieren. Bereits mehrere Wochen zuvor hatte der Geschäftsführer des Bieters telefonisch beim Auftraggeber weitere Beanstandungen hinsichtlich der Vergabeunterlagen vorgebracht, die zu einer Überarbeitung der Unterlagen geführt hatten; auf die Tariflöhne hatte er sich dabei aber nicht bezogen. „Rügeobliegenheit im Vergabeverfahren: Bieter muss die Vergabeunterlagen innerhalb von zwei Wochen prüfen“ weiterlesen
VK Lüneburg: erst die Rüge, dann das Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammer Lüneburg erläutert in einer aktuellen Entscheidung die zeitlichen Anforderungen an die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Die Entscheidung betraf die Vergabe von Leistungen der Abfuhr und Entsorgung von Bodenmaterial im Zuge eines Erschließungsvorhabens. Der Auftraggeber beabsichtigte, das Angebot eines Bieters auszuschließen, weil dieser geforderte Nachweise hinsichtlich der Verwertung des anfallenden Aushubs nicht vorgelegt habe.
Der betroffene Bieter rügte diesen Ausschluss beim Auftraggeber und leitete hiergegen ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ein. Die Rüge und den Nachprüfungsantrag übersandte er jeweils per Post als Einschreiben; beide Sendungen gab er gleichzeitig bei der Post auf. Eine Einreichung der Rüge über die elektronische Vergabeplattform war nach dem Vortrag des Bieters nicht möglich, da diese zu dem betreffenden Zeitpunkt nicht verfügbar gewesen sei. „VK Lüneburg: erst die Rüge, dann das Nachprüfungsverfahren“ weiterlesen