Grundstücksübertragung zur Vermeidung einer Beseitigungsanordnung ist sittenwidrig

Zwei Brüder waren Miteigentümer eines in Beelitz gelegenen Grundstücks, das mit einem Bungalow bebaut war. Für den Bungalow bestand keine wirksame Baugenehmigung. Zwar war zu Zeiten der DDR eine bauaufsichtliche Zustimmung erteilt worden, doch war das Gebäude abweichend davon errichtet worden. Ein Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für den Bungalow blieb ebenso wie eine darauf gerichtete Verpflichtungsklage zum Verwaltungsgericht Potsdam erfolglos. Die Bauaufsichtsbehörde erließ daraufhin gegen einen der beiden Brüder eine Beseitigungsverfügung, die bestandskräftig wurde, jedoch mangels Einkommens und Vermögens nicht vollstreckt werden konnte. Hierauf nahm die Bauaufsichtsbehörde auch den anderen Bruder als Miteigentümer, d. h. Zustandsstörer, in Anspruch und verpflichtete ihn, das Gebäude abzureißen. Dieser verteidigte sich hiergegen u. a. mit dem Einwand, er habe seinen Miteigentumsanteil unentgeltlich an seinen Bruder übertragen und sei daher nicht mehr Störer im ordnungsrechtlichen Sinne. „Grundstücksübertragung zur Vermeidung einer Beseitigungsanordnung ist sittenwidrig“ weiterlesen

Allgemeines Wohngebiet: Beschränkung auf reine Wohnnutzung ist unzulässig

Die Gemeinde Bad Saarow erließ einen Bebauungsplan für das Gebiet der Halbinsel “Alte Eichen” im Scharmützelsee. Der Bebauungsplan setzte mehrere allgemeine Wohngebiete (WA) fest und bestimmte in seinen textlichen Festsetzungen zugleich, daß im allgemeinen Wohngebiet nur Wohngebäude zulässig seien. Der Eigentümer eines Grundstücks im Plangebiet wandte sich hiergegen mit einem Normenkontrollantrag (§ 47 Abs. 1 VwGO) an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und beantragte zugleich, gemäß § 47 Abs. 6 VwGO den Bebauungsplan auf bis zu einer Entscheidung über den Normenkontrollantrag auszusetzen. „Allgemeines Wohngebiet: Beschränkung auf reine Wohnnutzung ist unzulässig“ weiterlesen

Erhöhtes Arbeitsaufkommen ist zureichender Grund für verzögerte Bescheidung eines Widerspruchs

Die Eigentümer eines Grundstücks erhoben gegen einen an sie gerichteten Beitragsbescheid Widerspruch. Der Wasser- und Abwasserzweckverband, der den angefochtenen Beitragsbescheid erlassen hatte, ließ den Widerspruch für einen Zeitraum von über drei Monaten hinweg unbearbeitet. Die Adressaten des Bescheides erhoben daraufhin Untätigkeitsklage zum Verwaltungsgericht Potsdam. Nachdem der Wasser- und Abwasserzweckverband den Bescheid während des laufenden Gerichtsverfahrens aufgehoben hatte, erklärten die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt. „Erhöhtes Arbeitsaufkommen ist zureichender Grund für verzögerte Bescheidung eines Widerspruchs“ weiterlesen

Berufung fehlerhaft beim Oberverwaltungsgericht eingelegt: Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Das Rechtsmittelrecht der VwGO ist eine nicht immer einfach zu meisternde Materie. Die ausdifferenzierten Verfahrensvorgaben führen in der Praxis vielfach zu Auseinandersetzungen über Verfahrensfragen, die bei einer genauen Beachtung des Verfahrensrechts durch die Beteiligten durchaus vermieden werden könnten. Ein anschauliches Beispiel dafür liefert der Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Oktober 2016 (Az. 1 B 10.16). Er betraf die Klage eines Straßenunterhaltspflichtigen gegen eine Eigentümerin von Telekommunikationsleitungen, die unter der Straße verlegt waren. „Berufung fehlerhaft beim Oberverwaltungsgericht eingelegt: Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ weiterlesen

BVerwG zur Feststellbarkeit eines Marktpreises bei einem Nachfragemonopol der öffentlichen Hand

Die sogenannte Preistreppe der Verordnung PR Nr. 30/53 bestimmt, daß bei öffentlichen Aufträgen vorrangig Marktpreise zu vereinbaren sind (§ 1 Abs. 1 VO PR Nr. 30/53). Nur dann, wenn keine Marktpreise festgestellt werden können, dürfen Selbstkostenpreise vereinbart werden, wobei Selbstkostenfestpreisen der Vorrang vor Selbstkostenrichtpreisen und diesen der Vorrang vor Selbstkostenerstattungspreisen zu gewähren ist. Mit der Frage, wie ein Marktpreis bei einem Nachfragemonopol der öffentlichen Hand festgestellt werden kann, hatte sich das Bundesverwaltungsgericht in einer aktuellen Entscheidung zu befassen (Urteil vom 13. April 2016, BVerwG 8 C 2.15). „BVerwG zur Feststellbarkeit eines Marktpreises bei einem Nachfragemonopol der öffentlichen Hand“ weiterlesen

VG Berlin: Hohe Anforderungen an Bestandsschutz für Spielhallen

Mit der Neuregelung des Rechts der Spielhallen in Berlin hat der Landesgesetzgeber vorgegeben, daß die bislang erteilten Erlaubnisse zum Betrieb von Spielhallen zum 31. Juli 2016 erlöschen. Grund hierfür ist, daß nach dem neuen Berliner Spielhallengesetz deutlich strengere Vorgaben als bisher für die Genehmigung von Spielhallen gemacht werden. U. a. müssen Spielhallen einen Mindestabstand von 500 Metern zueinander einhalten und dürfen nicht in der Nähe von Einrichtungen für Kinder oder Jugendliche betrieben werden. Die bisherigen Spielhallenbetreiber sind daher gezwungen, sich erneut um eine Erlaubnis zu bewerben. Allerdings sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, sich in einem Sonderverfahren nach den Bestimmungen des Mindestabstandsumsetzungsgesetzes (MindAbstUmsG) bevorzugt vor Neubewerbern um eine neue Spielhallenerlaubnis zu bemühen. „VG Berlin: Hohe Anforderungen an Bestandsschutz für Spielhallen“ weiterlesen

VG Berlin: Umspannwerk in allgemeinem Wohngebiet kann baurechtlich zulässig sein

Zu den Besonderheiten des öffentlichen Baurechts in Berlin gehört die weitgehende Fortgeltung des sogenannten übergeleiteten Planungsrechts im ehemaligen Westteil der Stadt. Es besteht aus dem Baunutzungsplan von 1958/60 und den planungsrechtlichen Bestimmungen der Berliner Bauordnung von 1958 (BO 1958) sowie daneben den förmlich festgestellten (f. f.) Straßen- und Baufluchtlinien nach dem preußischen Fluchtliniengesetz von 1875. Auf Grund baurechtlicher Übergangsregelungen gelten diese Bestimmungen bis heute als bauplanungsrechtliche Festsetzungen fort und bilden dort, wo sie nicht durch neuere Festsetzungen abgelöst wurden, weiterhin den bauplanungsrechtlichen Rahmen für die Zulässigkeit von Bauvorhaben. Immer wieder führt diese planungsrechtliche Sondersituation zu verwaltungsrechtlichen Einordnungsfragen, die insbesondere in Zusammenhang mit den Baugebietstypen der BO 1958 stehen. „VG Berlin: Umspannwerk in allgemeinem Wohngebiet kann baurechtlich zulässig sein“ weiterlesen

Zweckentfremdungsverbot: Ausnahmen bei Nutzung von Zweitwohnungen als Ferienwohnung möglich

Das Zweckentfremdungsverbot, das die Nutzung von Wohnraum in Berlin zu anderen als Wohnzwecken untersagt, gilt nicht ausnahmslos. Eigentümer von Zweitwohnungen, die zeitweise als Ferienwohnungen vermietet werden, können einen Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung haben. Dies ergibt sich aus mehreren aktuellen Urteilen des Verwaltungsgerichts Berlin.

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OVG Berlin-Brandenburg zur Bestimmung der Eigenart der näheren Umgebung gemäß § 34 Abs. 1 BauGB

§ 34 Abs. 1 BauGB regelt die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben, die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, aber nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen. Maßgeblich hierfür ist im Wesentlichen, daß sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Wie die Eigenart der näheren Umgebung mit Blick auf die an die Bauweise des Vorhabens zu stellenden Anforderungen zu bestimmen ist, hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem aktuellen Beschluss konkretisiert. „OVG Berlin-Brandenburg zur Bestimmung der Eigenart der näheren Umgebung gemäß § 34 Abs. 1 BauGB“ weiterlesen

Gewerberecht: Bestimmender Einfluß eines unzuverlässigen Dritten begründet Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden

Fehlt es einem Gewerbetreibenden an der für den Betrieb seines Gewerbes notwendigen Zuverlässigkeit, ist ihm die Gewerbeausübung zu untersagen (§ 35 Abs. 1 Satz 1 GewO), und notwendige gewerberechtliche Genehmigungen wie z. B. eine Gaststättenerlaubnis dürfen nicht erteilt werden. Dabei kann die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden nicht nur durch Tatsachen verursacht werden, die in seiner Person liegen. Vielmehr ist er auch dann unzuverlässig, wenn er es ermöglicht, daß ein unzuverlässiger Dritten einen bestimmenden Einfluß auf den Gewerbebetrieb ausübt. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung (Beschluß vom 24. Mai 2016, 22 ZB 16.252) klargestellt und dabei zugleich den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg abgelehnt. „Gewerberecht: Bestimmender Einfluß eines unzuverlässigen Dritten begründet Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden“ weiterlesen