Seminarreihe zum Vergaberechtsschutz für Bieter

Gemeinsam mit dem Institut für Kommunalberatung (IfKB) veranstaltet Dr. Sebastian Conrad eine Seminarreihe zum Vergaberechtsschutz für Bieter. Der Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge ist von zahlreichen Besonderheiten geprägt. Bieter sehen sich hohen formalen Anforderungen ausgesetzt, wenn sie ihre Rechte in einem Vergabeverfahren wahrnehmen wollen. Das Seminar zeigt, wie Bieter ihre Rechte wirksam schützen können und welche Chancen der Rechtsschutz gegen rechtswidrige Maßnahmen der Auftraggeber den Unternehmen bietet.

Schwerpunkte des Seminars sind:

  • Typische Fehler im Vergabeverfahren erkennen und verfolgen
  • Die richtige Formulierung von Bieterfragen und -rügen
  • Das Nachprüfungsverfahren als Mittel zur Durchsetzung von Bieterrechten
  • Von der einstweiligen Verfügung bis zur Beschwerde bei der EU-Kommission:
  • Rechtsschutz außerhalb des Nachprüfungsverfahrens

Folgende Seminartermine und -orte sind vorgesehen:

  • Dienstag, 13. Juni 2017: Magdeburg
  • Donnerstag, 31. August 2017: Erfurt

Weitere Informationen und Anmeldung hier.

Seminarreihe zur Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen

Dr. Sebastian Conrad veranstaltet gemeinsam mit dem Institut für Kommunalberatung (IfKB) eine Seminarreihe zur Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen nach der Vergaberechtsreform 2016. Die Vergaberechtsreform 2016 hat die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen grundlegend neu geordnet. Die VOF, die bislang die Grundlage für die Vergabe von Planungsleistungen im Bereich des Kartellvergaberechts bildete, ist ersatzlos entfallen. Ihre Funktion übernimmt nunmehr die VgV, die das allgemeine Vergaberecht für Liefer- und Dienstleistungen festlegt und lediglich in einem Abschnitt besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen enthält. Das Seminar stellt den aktuellen Rechtsrahmen für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen vor und zeigt auf, vor welchen Herausforderungen Auftraggeber und Planer künftig stehen.

Schwerpunkte des Seminars sind:

  • Rechtsrahmen der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen
  • Wahl der Vergabeart
  • Eignungsprüfung bei Architekten und Ingenieuren
  • Wahl der Zuschlagskriterien
  • Prüfung und Wertung von Angeboten
  • Sonderregeln für Planungswettbewerbe

Folgende Seminartermine und -orte sind vorgesehen:

  • Dienstag, 25. April 2017: Magdeburg
  • Donnerstag, 4. Mai 2017: Erfurt

Weitere Informationen und Anmeldung hier.

OLG Brandenburg: Formel für Umrechnung des Preises in Wertungspunkte muß bekanntgemacht werden

Eine Auftraggeberin schrieb die Beschaffung von Beatmungsgeräten im offenen Verfahren aus. In den Vergabeunterlagen gab sie hinsichtlich der Zuschlagskriterien u. a. an, dass Preis und Leistung im Verhältnis von 40 % zu 60 % gewichtet werden sollen. Wie der Preis in Wertungspunkte umgerechnet werden sollte, war den Vergabeunterlagen allerdings nicht zu entnehmen. Eine Bieterin, deren Angebot auf dem zweiten Platz lag, beanstandete die vorgesehene Zuschlagserteilung auf das Angebot eines Konkurrenten als vergaberechtswidrig und machte u. a. geltend, daß die Angaben zu den Zuschlagskriterien nicht transparent seien. „OLG Brandenburg: Formel für Umrechnung des Preises in Wertungspunkte muß bekanntgemacht werden“ weiterlesen

Seminarreihe zur Vergaberechtsreform 2016/2017

In Zusammenarbeit mit dem Institut für Kommunalberatung (IfKB) veranstaltet Dr. Sebastian Conrad eine Seminarreihe zur Vergaberechtsreform 2016/2017. Die Vergaberechtsreform 2016 hat das Kartellvergaberecht grundlegend umgestaltet. Mit dem neu gefaßten GWB, den neuen Rechtsverordnungen und der novellierten VOB/A präsentiert sich das Kartellvergaberecht seit dem 18. April 2016 in einer neuen Gestalt. Die Folgen für den Rechtsanwender sind erheblich. Zahlreiche vertraute Regelungen finden sich seither in einem anderen Kontext wieder. Neue Rechtspflichten wurden etabliert, während gleichzeitig bestehende Anforderungen gelockert und die Verfahren dadurch flexibilisiert werden. Vieles, was bislang nur den Vorgaben der Rechtsprechung entnommen werden konnte, ist nun in detailreichen Bestimmungen normiert. Das Seminar stellt die Neuerungen vor und gibt einen Überblick über die praktischen Auswirkungen der Reform.

Schwerpunkte des Seminars sind:

  • Die neue Struktur des Kartellvergaberechts
  • Neues zu In-house-Vergaben und Auftraggeberkooperationen
  • Neue Vergabe- und Vertragsarten
  • Eignungsprüfung, Ausschlussgründe und Selbstreinigung nach neuem Recht
  • Modifizierte Vorgaben für die Zuschlagskriterien, die Einbindung von
  • Drittunternehmen und nachträgliche Vertragsänderungen
  • Kündigung vergaberechtswidrig  zustande gekommener Verträge

Folgende Seminartermine und -orte sind geplant:

  • Dienstag, 25. April 2017: Magdeburg
  • Donnerstag, 4. Mai 2017: Erfurt

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VK Bund zur Open-house-Ausschreibung von Rabattverträgen bei indikationsbezogenem Patentschutz

Mehrere Krankenkassen schrieben den Abschluß von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V im Open-house-Modell aus. Gegenstand der Rabattverträge waren Arzneimittel eines Wirkstoffs, für den ein indikationsbezogener Patentschutz besteht, der also für bestimmte Indikationen von einem Schutzrecht umfasst wird, für andere Indikationen jedoch patentfrei ist. Für die jeweiligen Indikationen gaben die Krankenkassen unterschiedliche Rabattsätze vor. Eine Beitritt zum Vertrag war nur möglich, wenn der jeweilige pharmazeutische Unternehmer sein Präparat insgesamt den Konditionen des Rabattvertrags unterwarf.

Nachdem die Krankenkassen bereits mehrere Open-house-Verträge mit pharmazeutischen Unternehmern, die den Wirkstoff als Generikum in den Verkehr bringen, geschlossen hatten, wandte sich die Inhaberin des Patents mit einem Nachprüfungsantrag gegen das Open-house-Verfahren. „VK Bund zur Open-house-Ausschreibung von Rabattverträgen bei indikationsbezogenem Patentschutz“ weiterlesen

VK Bund: Reiner Preiswettbewerb bei Zytostatika-Ausschreibung zulässig

Eine Krankenkasse schrieb den Abschluss von gebietsbezogenen Rahmenverträgen nach § 129 Abs. 5 S. 3 SGB V über die Herstellung und Lieferung parenteraler Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie aus. Ein Apotheker, der ein Angebot für ein Gebietslos abgab, beanstandete u. a., dass die Krankenkasse beabsichtigte, die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots allein anhand des Preises, d. h. der voraussichtlich mit einem Vertragsschluss verbundenen Einsparungen je Gebietslos, zu treffen. Es handele sich um eine teilfunktionale Ausschreibung, da es den anbietenden Apothekern überlassen sei, einen Großteil der Leistungserbringung in Absprache mit den verordnenden Ärzten selbst zu definieren. Daher könnten die Angebote nicht allein nach dem Preis bewertet werden. „VK Bund: Reiner Preiswettbewerb bei Zytostatika-Ausschreibung zulässig“ weiterlesen

VK Bund: Bessere Durchsetzbarkeit von Gewährleistungsansprüchen kann Verzicht auf Losaufteilung rechtfertigen

Das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern schrieb die Lieferung digitaler Endgeräte zum Betrieb im TETRA-Funknetz der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) im nichtoffenen Verfahren aus. Gegenstand der zu vergebenden Rahmenvereinbarung sollte neben der Lieferung der eigentlichen Funkgeräte u. a. auch die Lieferung von Mehrfachbediengeräten („Multicontrolheads“), mit denen mehrere Funkgeräte gleichzeitig bedient werden können, sein. Teil- oder Fachlose wurden nicht gebildet. Ein Unternehmen, das Mehrfachbediengeräte anbietet, stellte hiergegen einen Nachprüfungsantrag bei den Vergabekammern des Bundes und machte u. a. geltend, daß die Auftraggeberin für die Beschaffung der Mehrfachbediengeräte hätte ein eigenes Los bilden müssen, auf das sich das Unternehmen hätte bewerben können. „VK Bund: Bessere Durchsetzbarkeit von Gewährleistungsansprüchen kann Verzicht auf Losaufteilung rechtfertigen“ weiterlesen

BGH: Konkurrenten haben einen Anspruch auf Durchführung der Auskömmlichkeitsprüfung

Das Land Berlin, vertreten durch die Berliner Feuerwehr, beabsichtigte die Vergabe der Gestellung von Notärzten in einer beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb. Eine Bieterin beteiligte sich an dem Verfahren mit einem Angebot. Nachdem die Vergabestelle sie darüber unterrichtet hatte, daß das Angebot einer Konkurrentin den Zuschlag erhalten soll, stellte die Bieterin hiergegen einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Berlin und machte u. a. geltend, daß das Angebot der vorgesehenen Zuschlagsempfängerin ungewöhnlich niedrig sei und deshalb ausgeschlossen werden müsse. Nachdem der Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer keinen Erfolg hatte, legte die Antragstellerin sofortige Beschwerde zum Kammergericht ein. Da der Zuschlag zwischenzeitlich erteilt worden war, beantragte sie nur noch die Feststellung, in ihren Rechten verletzt zu sein. Das Kammergericht legte die Sache auf Grund einer beabsichtigten Abweichung von einem Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vor. „BGH: Konkurrenten haben einen Anspruch auf Durchführung der Auskömmlichkeitsprüfung“ weiterlesen

Seminarreihe zur eVergabe

Dr. Sebastian Conrad veranstaltet gemeinsam mit dem Institut für Kommunalberatung (IfKB) eine Seminarreihe zur eVergabe, deren Einführung einen der Schwerpunkte der Vergaberechtsreform 2016 bildete. Nach Ablauf der Übergangsfristen sind Auftraggeber verpflichtet, für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten in einem Vergabeverfahren elektronische Mittel einzusetzen. Das Seminar stellt die Anforderungen an eine rechtssichere eVergabe vor und erläutert, wie sich die Neuregelungen praxistauglich umsetzen lassen. Das Seminar richtet sich an Auftraggeber und Bieter, die einen Überblick über die Grundlagen der eVergabe erlangen wollen.

Schwerpunkte des Seminars sind:

  • Rechtliche Grundlagen der elektronischen Kommunikation bei der Auftragsvergabe
  • EU-rechtlicher Hintergrund
  • Allgemeine Verpflichtung zur Anwendung der eVergabe
  • Vorgaben für die Bekanntmachung und für die Bereitstellung der Vergabeunterlagen
  • Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren
  • Form und Übermittlung von Angeboten und Teilnahmeanträgen
  • Rechtssichere Dokumentation des Vergabeverfahrens

Folgende Seminartermine und -orte sind vorgesehen:

  • Mittwoch, 14. März 2017: Hamburg
  • Dienstag, 21. März 2017: Dresden
  • Dienstag, 28. März 2017: Erfurt

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