Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Statistik über die im Jahr 2016 geführten Nachprüfungsverfahren veröffentlicht. Die Statistik wird auf der Grundlage der Daten erstellt, die die Vergabekammern und Oberlandesgerichte gemäß § 184 GWB bis zum 31. Januar eines jeden Jahres dem BMWi zu liefern haben. Die jetzt für die Vergabekammern und Oberlandesgerichte veröffentlichten Zahlen geben aufschlussreiche Einblicke in die Arbeit der Nachprüfungsinstanzen. „Vergabenachprüfungsstatistik 2016 veröffentlicht“ weiterlesen
Vergabenachprüfungsstatistik 2015 veröffentlicht
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erhebt gemäß § 184 GWB bei den Vergabekammern und Oberlandesgerichten jährlich statistische Angaben über die geführten Nachprüfungsverfahren und deren Ergebnisse. Hieran hat sich durch die Vergaberechtsreform 2016 nichts geändert. Auch wenn die Reform umfangreiche Änderungen im Berichtswesen über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit sich gebracht hat, die insbesondere in der neu geschaffenen Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) ihren Ausdruck finden, bleibt es im Bereich der Nachprüfungsstatistik bei der bisherigen Konzeption der jährlichen statistischen Meldungen der Nachprüfungsinstanzen. „Vergabenachprüfungsstatistik 2015 veröffentlicht“ weiterlesen
Vergabenachprüfungsstatistik 2014 veröffentlicht
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erhebt gemäß § 129a GWB bei den Vergabekammern und Oberlandesgerichten jährlich statistische Angaben über die geführten Nachprüfungsverfahren und deren Ergebnisse. Für das Jahr 2014 wurden die Zahlen nun veröffentlicht und liefern interessante Erkenntnisse über die Arbeit der Vergabekammern und -senate. Die Anzahl der erhobenen Nachprüfungsanträge liegt mit 751 auf einem neuen Tiefststand. Allerdings ist diese Angabe nur begrenzt aussagekräftig, da die (ehemalige) Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln offenbar keine Angaben zu ihrer Tätigkeit im Jahr 2014 gemacht hat, so daß die Statistik insoweit lückenhaft ist. In den vergangenen Jahren gehörte diese Vergabekammer zu den eher gut ausgelasteten Kammern (2013: 39 Verfahren, 2012: 36 Verfahren, 2011: 59 Verfahren). Unterstellt man, daß im Jahr 2014 in Köln eine vergleichbare Zahl von Nachprüfungsanträgen wie in den Vorjahren angebracht wurde, verkleinert sich der Abstand zwischen der Summe für das Jahr 2014 (751) und den Vorjahreswerten (2013: 817, 2012: 893, 2011: 989) deutlich. Gleichwohl bleibt die Zahl der Nachprüfungsverfahren auch nach der Korrektur niedrig und liegt ungefähr auf demselben Stand wie in der Anfangszeit des Kartellvergaberechts um die Jahrtausendwende. Dieser Befund gilt auch für die Anzahl der Beschwerdeverfahren, die mit 152 gegenüber den Vorjahreswerten (2013: 189, 2012: 184, 2011: 241) deutlich zurückgegangen ist. Darüber, auf welche Gründe der bereits seit einigen Jahren zu beobachtende Rückgang der Nachprüfungsverfahren zurückzuführen ist, läßt sich freilich nur spekulieren. An mangelnden Erfolgsaussichten dürfte es wohl nicht gelegen haben; von den 676 im Jahre 2014 von den Vergabekammern erledigten Nachprüfungsverfahren gingen immerhin 145 und damit 21,45 % zugunsten des Antragstellers aus.
Zur Vergabenachprüfungsstatistik des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für die Vergabekammern und die Oberlandesgerichte.