Vergabenachprüfungsstatistik 2014 veröffentlicht

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erhebt gemäß § 129a GWB bei den ‎Vergabekammern und Oberlandesgerichten jährlich statistische Angaben über die geführten ‎Nachprüfungsverfahren und deren Ergebnisse. Für das Jahr 2014 wurden die Zahlen nun ‎veröffentlicht und liefern interessante Erkenntnisse über die Arbeit der Vergabekammern und -‎senate. Die Anzahl der erhobenen Nachprüfungsanträge liegt mit 751 auf einem neuen Tiefststand. ‎Allerdings ist diese Angabe nur begrenzt aussagekräftig, da die (ehemalige) Vergabekammer bei der ‎Bezirksregierung Köln offenbar keine Angaben zu ihrer Tätigkeit im Jahr 2014 gemacht hat, so daß ‎die Statistik insoweit lückenhaft ist.  In den vergangenen Jahren gehörte diese Vergabekammer zu ‎den eher gut ausgelasteten Kammern (2013: 39 Verfahren, 2012: 36 Verfahren, 2011: 59 ‎Verfahren). Unterstellt man, daß im Jahr 2014 in Köln eine vergleichbare  Zahl von ‎Nachprüfungsanträgen wie in den Vorjahren angebracht wurde, verkleinert sich der Abstand ‎zwischen der Summe für das Jahr 2014 (751) und den Vorjahreswerten (2013: 817, 2012: 893, 2011: ‎‎989) deutlich. Gleichwohl bleibt die Zahl der Nachprüfungsverfahren auch nach der Korrektur ‎niedrig und liegt ungefähr auf demselben Stand wie in der Anfangszeit des Kartellvergaberechts ‎um die Jahrtausendwende. Dieser Befund gilt auch für die Anzahl der Beschwerdeverfahren, die mit 152 ‎gegenüber den Vorjahreswerten (2013: 189, 2012: 184, 2011: 241) deutlich zurückgegangen ist. ‎Darüber, auf welche Gründe der bereits seit einigen Jahren zu beobachtende Rückgang der ‎Nachprüfungsverfahren zurückzuführen ist, läßt sich freilich nur spekulieren. An mangelnden ‎Erfolgsaussichten dürfte es wohl nicht gelegen haben; von den 676 im Jahre 2014 von den ‎Vergabekammern erledigten Nachprüfungsverfahren gingen immerhin 145 und damit 21,45 % zugunsten des ‎Antragstellers aus.

Zur Vergabenachprüfungsstatistik des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für die Vergabekammern und die Oberlandesgerichte.

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