Vergabenachprüfungsstatistik 2015 veröffentlicht

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erhebt gemäß § 184 GWB bei den ‎Vergabekammern und Oberlandesgerichten jährlich statistische Angaben über die geführten ‎Nachprüfungsverfahren und deren Ergebnisse. Hieran hat sich durch die Vergaberechtsreform 2016 nichts geändert. Auch wenn die Reform umfangreiche Änderungen im Berichtswesen über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit sich gebracht hat, die insbesondere in der neu geschaffenen Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) ihren Ausdruck finden, bleibt es im Bereich der Nachprüfungsstatistik bei der bisherigen Konzeption der jährlichen statistischen Meldungen der Nachprüfungsinstanzen.

Für das Jahr 2015 wurden die Zahlen nun ‎veröffentlicht und liefern wiederum interessante Erkenntnisse über die Arbeit der Vergabekammern und -‎senate. Die Anzahl der erhobenen Nachprüfungsanträge liegt mit 864 ungefähr auf dem Niveau des Jahres 2012 (893 Anträge). Der Abwärtstrend, der sich bereits seit einigen Jahren in der Statistik abzeichnet, hat sich damit im Jahr 2015 nicht fortgesetzt. Vielmehr übersteigt die Verfahrenszahl die Vorjahreswerte deutlich (2014: 751 – ohne Vergabekammer Köln –; 2013: 817). Die Anzahl der Beschwerdeverfahren, die vor den Oberlandesgerichten geführt wurden, liegt mit 159 hingegen nahezu auf dem Vorjahresniveau (152 Verfahren). Möglicherweise wird sich die Zunahme des Nachprüfungsgeschehens erst im Jahr 2016 auch bei den Beschwerdesenaten bemerkbar machen.

Die Erfolgsquote der von den Vergabekammern im Jahre 2015 erledigten 764 Nachprüfungsverfahren liegt bei 17,53 %, was unter dem Vorjahreswert von 21,45 % liegt. Nicht gesondert ausgewiesen werden allerdings diejenigen Fälle, in denen der Auftraggeber dem Nachprüfungsbegehren ohne Sachentscheidung der Vergabekammer abhilft und die die Erfolgsquote deutlich erhöhen dürften. Ein nicht geringer Teil der 171 sonstigen Erledigungen dürfte derartige Fälle betreffen.

Praktisch bedeutungslos blieb die Möglichkeit der Vorlage zum Bundesgerichtshof und zum Europäischen Gerichtshof: Beiden Gerichten wurde 2015 kein einziges Verfahren zur Entscheidung vorgelegt.

Zur Vergabenachprüfungsstatistik des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für die Vergabekammern und die Oberlandesgerichte.

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