OLG Frankfurt a. M: Wie bestimmt sich der Auftragswert bei der Neuvergabe eines gekündigten Vertragsteils?

Eine aktuelle Entscheidung des OLG Frankfurt a. M. befasst sich mit der Frage, wie Teilleistungen eines Vertrages nach einer Kündigung vergeben werden können.

Der öffentliche Auftraggeber vergab Bauleistungen für elf Aufzüge in einem neu zu errichtenden städtischen Krankenhausgebäude. Nach dem Einbau zweier Aufzüge kündigte der Auftraggeber den Vertrag mit dem bisherigen Auftragnehmer außerordentlich auf Grund behaupteter Mängel an den Aufzügen und weiterer Vertragsverletzungen des Auftragnehmers. Der Auftraggeber beauftragte daraufhin nach einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb, an dem er sechs von ihm ausgewählte Unternehmen beteiligte, ein anderes Unternehmen mit dem Einbau der verbleibenden neun Aufzüge. Der Auftragnehmer des ursprünglichen Vertrages stellte einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer und beantragte die Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages mit dem neuen Auftragnehmer. „OLG Frankfurt a. M: Wie bestimmt sich der Auftragswert bei der Neuvergabe eines gekündigten Vertragsteils?“ weiterlesen

OLG Frankfurt a. M.: Mindestanforderungen an Nebenangebote müssen transparent definiert werden

Das OLG Frankfurt a. M. befasst sich mit der Frage, wie Mindestanforderungen an Nebenangebote wirksam aufgestellt werden können.

Die Entscheidung betrifft die Vergabe von Infrastruktur- und Erschließungsleistungen für ein neues Stadtviertel. Die Vergabeunterlagen sahen vor, dass Nebenangebote in Verbindung mit einem Hauptangebot zulässig waren. Nebenangebote mussten die Mindestanforderungen erfüllen. Ausdrückliche Festlegungen zu den Mindestanforderungen enthielten die Vergabeunterlagen aber nicht.

Ein Unternehmen gab u. a. ein Nebenangebot ab, das vorsah, dass für den Bau von Straßen u. a. eine  Frostschutzschicht und eine kombinierte Frost- und Schottertragschicht aus Recycling-Material verwendet werden sollten. Die Auftraggeberin lehnte das Nebenangebot mit der Begründung ab, dass die Verwendung von Recycling-Material nicht akzeptiert werde. „OLG Frankfurt a. M.: Mindestanforderungen an Nebenangebote müssen transparent definiert werden“ weiterlesen

Rügeobliegenheit im Vergabeverfahren: potentielle Verstöße müssen nicht gerügt werden

Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. erläutert die Reichweite der vergaberechtlichen Rügeobliegenheiten. Gegenstand der Entscheidung ist ein Vergabeverfahren zur Beschaffung eines Videokonferenzsystems für hessische Schulen. In den Vergabeunterlagen forderte der Auftraggeber u. a. die Benennung mindestens eines Referenzauftrags über Bereitstellung und Betrieb einer Videokonferenzsystem-Umgebung inklusive technischem Support. Ein Bieter reichte hierauf eine Bieterfrage ein und beschrieb darin, dass er Software-Lösungen für Remote-Support, Access, Online-Meetings und weitere Anwendungsfälle in einer integrierten Suite anbiete. Er wollte wissen, ob als Referenzauftrag ein Auftrag benannt werden könne, bei dem ein Kunde eine Produktsuite inkl. Online-Video-Konferenzen nutze. Dies bejahte der Auftraggeber und legte dabei den Namen des Bieters offen. „Rügeobliegenheit im Vergabeverfahren: potentielle Verstöße müssen nicht gerügt werden“ weiterlesen

OLG Frankfurt a. M.: enge Definition des Auftragsgegenstandes kann zulässig sein

Das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. erläutert in einer aktuellen Entscheidung die Anforderungen an die Definition des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber. Die Entscheidung betrifft ein Vergabeverfahren zur Beschaffung von Flugzeugschleppern für einen Flughafen. Der Betreiber des Flughafens, ein Sektorenauftraggeber i. S. v. § 100 GWB, hatte in den Vergabeunterlagen zahlreiche technische Anforderungen an die zu beschaffenden Fahrzeuge gestellt. Hiergegen wandte sich ein Anbieter von Flugzeugschleppern und machte geltend, die Anforderungen führten dazu, dass lediglich ein bestimmtes Modell eines Flugzeugschleppers angeboten werden könne. „OLG Frankfurt a. M.: enge Definition des Auftragsgegenstandes kann zulässig sein“ weiterlesen

OLG Frankfurt a. M.: Leistungsbeschreibung ist ernst zu nehmen

Eine weitere lehrreiche Entscheidung zum Angebotsausschluß wegen einer Änderung der Vergabeunterlagen stammt vom OLG Frankfurt a. M. Der Auftraggeber schrieb im offenen Verfahren die Vergabe der Herstellung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Fertignaßzellen für den Ersatzneubau eines Krankenhauses aus. Im Leistungsverzeichnis verlangte der Auftraggeber u. a., daß eine „Abdichtung gemäß den gültigen Richtlinien und Normen“ verlangt war. Ein Bieter gab ein Angebot ab, das die die Lieferung von Naßzellen aus glasfaserverstärkten Kunststoffen und Stahlblech-Paneelen vorsah. Nach der Auffassung des Bieters war diese Konstruktion auch ohne gesonderte Abdichtung wasserdicht. Das Angebot lag auf dem ersten Rang. Ein Konkurrent wandte sich gegen den beabsichtigten Zuschlag auf das Angebot, hatte jedoch vor der Vergabekammer zunächst keinen Erfolg. Im Verfahren nach § 173 Abs. 1 Satz 2 GWB kam das OLG Frankfurt a. M. freilich zu dem Ergebnis, daß die sofortige Beschwerde gegen den Beschluß der Vergabekammer voraussichtlich Erfolg hat. Bei summarischer Prüfung sei das Angebot des beigeladenen erstplatzierten Bieters voraussichtlich auszuschließen. „OLG Frankfurt a. M.: Leistungsbeschreibung ist ernst zu nehmen“ weiterlesen