Rügeobliegenheit im Vergabeverfahren: potentielle Verstöße müssen nicht gerügt werden

Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. erläutert die Reichweite der vergaberechtlichen Rügeobliegenheiten. Gegenstand der Entscheidung ist ein Vergabeverfahren zur Beschaffung eines Videokonferenzsystems für hessische Schulen. In den Vergabeunterlagen forderte der Auftraggeber u. a. die Benennung mindestens eines Referenzauftrags über Bereitstellung und Betrieb einer Videokonferenzsystem-Umgebung inklusive technischem Support. Ein Bieter reichte hierauf eine Bieterfrage ein und beschrieb darin, dass er Software-Lösungen für Remote-Support, Access, Online-Meetings und weitere Anwendungsfälle in einer integrierten Suite anbiete. Er wollte wissen, ob als Referenzauftrag ein Auftrag benannt werden könne, bei dem ein Kunde eine Produktsuite inkl. Online-Video-Konferenzen nutze. Dies bejahte der Auftraggeber und legte dabei den Namen des Bieters offen. „Rügeobliegenheit im Vergabeverfahren: potentielle Verstöße müssen nicht gerügt werden“ weiterlesen

Erkennbarkeit des Vergaberechtsverstoßes: Auf den konkreten Bieterkreis kommt es an

Die 2. Vergabekammer Sachsen-Anhalt befasst sich in einem Beschluss mit den Anforderungen an die Erkennbarkeit eines Vergaberechtsverstoßes i. S. v. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB. Die Entscheidung betrifft ein Verfahren zur Vergabe von Planungsleistungen im Rahmen der Genehmigungs- und Ausführungsplanung, der Vorbereitung, Begleitung und Ausgestaltung der Vergabe der Bauleistung, der Objektüberwachung sowie Objektbetreuung und Dokumentation für die Errichtung eines Breitbandnetzes als Rahmenvereinbarung. Gesucht wurde ein Planungsbüro, das die Vergabe von Bauleistungen für ein passives Breitbandnetz vorbereiten sollte.

Von dem späteren Auftragnehmer wurden u. a. folgende Leistungen verlangt:

– Erstellung des Vertragsentwurfes für den Bau unter Berücksichtigung etwaiger bautechnisch zu beachtender Besonderheiten;

– Mitwirkung bei der Prüfung der Angebote in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und weiteren fachlich Beteiligten, insbesondere rechnerische und technische Prüfung der Angebote;

– Prüfung auf technische und tatsächliche Leistungsfähigkeit;

– wirtschaftliche Prüfung;

– Erstellen der entsprechenden Vermerke und Dokumentation des Vergabeverfahrens;

– Beantwortung von Bieterfragen im Falle eines bautechnischen Bezuges;

– Durchführung von Aufklärungsgesprächen;

– Ausarbeitung eines Vergabevorschlages mit ausführlicher Begründung, Dokumentation des gesamten Vergabeverfahrens;

– Abgleich der Angebotsergebnisse mit der ermittelten Kostenberechnung;

– Erstellung der Unterlagen zur Übermittlung an die Fördermittelgeber für die Anträge auf endgültige Bewilligung der Fördermittel;

– Erstellung der Unterlagen zur Übermittlung an die Fördermittelgeber für die Antragskonkretisierungen.

Ein Bieter, dessen Angebot nicht angenommen werden sollte, wandte sich mit einem Nachprüfungsantrag gegen die Zuschlagsentscheidung des Auftraggebers. Der Bieter machte dabei u. a. geltend, dass der Auftraggeber gegen das Gebot der Fachlosvergabe (§ 97 Abs. 4 Satz 2 GWB) verstoßen habe, weil er Ingenieurleistungen und Rechtsberatungsleistungen gemeinsam vergeben wolle. Ein Planungsbüro sei zu Rechtsberatungsleistungen weder berechtigt noch verpflichtet. „Erkennbarkeit des Vergaberechtsverstoßes: Auf den konkreten Bieterkreis kommt es an“ weiterlesen

Rüge im Verhandlungsverfahren: Bloßer Änderungswunsch genügt nicht

Das Oberlandesgericht Düsseldorf erörtert in einer aktuellen Entscheidung die Anforderungen, die an die Erhebung einer Rüge im Verhandlungsverfahren zu stellen sind.

Die Entscheidung bezieht sich auf ein Vergabeverfahren zur Erbringung von Bauleistungen zur betriebsbereiten und funktionsfähigen Errichtung von Schachtförderanlagen. Das Verfahren wurde als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Ein Bieter störte sich an einer Regelung in den Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) des Auftraggebers, nach der der Auftraggeber berechtigt ist,  Zahlungen wegen Ansprüchen und Forderungen zurückzuhalten oder aufzurechnen, die ihm aus anderen Rechtsgeschäften mit dem Auftragnehmer oder aus sonstigen Gründen gegen den Auftragnehmer zustehen. Auf der Grundlage eines indikativen Angebots führten der Auftraggeber und der Bieter ein Verhandlungsgespräch durch, in dessen Rahmen auch diese Klausel der ZVB zur Sprache kam. Der Bieter empfand sie als zu weitreichend, weil er aus einem früheren Vertragsverhältnis Schadensersatzforderungen des Auftraggebers ausgesetzt war. Im Nachgang zu dem Verhandlungsgespräch übersandte der Bieter dem Auftraggeber eine dahingehende Änderungsbitte, die allerdings unbeantwortet blieb. Sein verbindliches Angebot versah der Bieter daraufhin mit der Anmerkung, dass die Klausel in den ZVB nur für Ansprüche gelten solle, die aus dem jetzt zu vergebenden Vertrag resultierten. „Rüge im Verhandlungsverfahren: Bloßer Änderungswunsch genügt nicht“ weiterlesen