Wann ist ein Bebauungsplan funktionslos?

Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann ein Bebauungsplan dann funktionslos werden und damit außer Kraft treten, wenn und soweit die tatsächlichen Verhältnisse, auf die sich seine Festsetzungen beziehen, seine Verwirklichung auf unabsehbare Zeit ausschließen und diese Tatsache so offensichtlich ist, dass ein in die Fortgeltung der Festsetzungen gesetztes Vertrauen keinen Schutz verdient (u. a. BVerwG, Beschl. v. 9. Oktober 2003, BVerwG 4 B 85.03). Vielfach wird diese Rechtsprechung herangezogen, um für die Legalität eines nach den planerischen Festsetzungen unzulässigen Vorhabens zu argumentieren. Hintergrund sind u. a. die Vorschriften über die Planerhaltung, die es in vielen Fällen ausschließen, daß Fehler in der Planung noch mit Erfolg geltend gemacht werden können, wenn seit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans ein gewisser Zeitraum verstrichen ist (§ 215 Abs. 1 BauGB). Häufig bleibt dem Bauherrn oder Nutzer dann als einziger Ausweg das Argument der Funktionslosigkeit. „Wann ist ein Bebauungsplan funktionslos?“ weiterlesen

VG Berlin: Referent eines Bezirksstadtrats darf nicht auf Grund persönlicher Präferenzen ausgewählt werden

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einer Eilentscheidung die Vergabe der Stelle eines Referenten der Bezirksstadträtin für Weiterbildung, Schule, Kultur und Sport im Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin als rechtswidrig eingestuft. Dem Verfahren lag eine Stellenausschreibung des Bezirksamtes im Amtsblatt von Berlin zu Grunde, in der das Bezirksamt von den Bewerbern u. a. „eine persönliche Eignung auf Grund des besonderen Vertrauensverhältnisses zur Bezirksstadträtin/dem Bezirksstadtrat“ gefordert hatte. Nach Auswahlgesprächen mit mehreren Bewerbern fiel die Wahl des Bezirksamtes auf einen Kandidaten, der sich als Seiteneinsteiger um die Stelle beworben hatte. Den übrigen Bewerbern wurde gleichzeitig mitgeteilt, daß sie für die Stelle nicht in Frage kämen. Hiergegen wandte sich eine der übergangenen Bewerberinnen mit Erfolg. „VG Berlin: Referent eines Bezirksstadtrats darf nicht auf Grund persönlicher Präferenzen ausgewählt werden“ weiterlesen

BVerwG: Keine Festsetzung einer Durchführungsfrist im vorhabenbezogenen Bebauungsplan

Die Gemeinde Bernau am Chiemsee hatte einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgestellt, auf dessen Grundlage das zuständige Landratsamt dem Vorhabenträger eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Autohauses erteilte. Der Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan sah vor, daß das Autohaus bis zu einem bestimmten Zeitpunkt errichtet werden mußte. Die Bauherrin ließ diese Frist ungenutzt verstreichen und beantragte beim Landratsamt die Verlängerung der Baugenehmigung, die dieses trotz des Fehlens des Einvernehmens der Gemeinde erteilte. Die Klage der Gemeinde vor dem Verwaltungsgericht München gegen die Verlängerung der Baugenehmigung blieb erfolglos; in der Berufungsinstanz hob der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Verlängerungsbescheid auf. Die Revision des Bauherrn zum Bundesverwaltungsgericht führte zur Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils. „BVerwG: Keine Festsetzung einer Durchführungsfrist im vorhabenbezogenen Bebauungsplan“ weiterlesen

BGH verwirft “Schulnoten-Rechtsprechung”

Die seit einiger Zeit lebhaft geführte Diskussion um die vergaberechtlichen Anforderungen an die Transparenz der Zuschlagskriterien hat mit einem aktuellen Beschluß des Bundesgerichtshofs ihr vorläufiges Ende gefunden. Den Ausgangspunkt der Debatte bildeten mehrere Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf (u. a. Beschl. v. 16. Dezember 2015, VII-Verg 25/15), die verkürzt häufig als „Schulnoten-Rechtsprechung“ bezeichnet werden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte darin entschieden, daß die Bewertung der Qualität eines Angebots allein anhand von Schulnoten, die im vorhinein keinen Schluß darauf zulassen, welchen Erfüllungsgrad oder Zielerreichungsgrad die Angebote hinsichtlich einzelner Qualitätskriterien aufweisen müssen, intransparent sei. Eine solche Bewertungsmethode erlaube es dem Bieter nicht, bei der Angebotslegung zu erkennen, unter welchen Voraussetzungen sein Angebot mit einer bestimmten Note oder einer bestimmten Punktzahl bewertet wird. „BGH verwirft “Schulnoten-Rechtsprechung”“ weiterlesen

OVG Berlin-Brandenburg: Grundlegende Änderung des Bauvorhabens während des Baugenehmigungsverfahrens erfordert einen neuen Bauantrag

Ein Grundstücksentwickler und Bauträger beantragte im Jahr 2008 die Baugenehmigung für einen Lebensmittelmarkt. Während des laufenden Genehmigungsverfahrens änderte er die Planung. Die geänderten Pläne sahen eine Drehung des Baukörpers vor, was dazu führte, daß die Zone für die Warenanlieferung von der Nord- an die Westseite des Gebäudes verlegt wurde. Auch die Grundrisse des Marktes und die Aufteilung der Fläche auf die einzelnen Nutzungen (Verkaufsraum, Bäckerei, Fleischerei usw.) wurden geändert. Als Folge hieraus lehnte die Bauaufsichtsbehörde den Bauantrag ab und begründete dies damit, daß das geänderte Vorhaben nicht mehr dem ursprünglich beantragten entspreche. Die Verpflichtungsklage des Bauherrn vor dem Verwaltungsgericht Cottbus, die auf Erteilung der Baugenehmigung gerichtet war, blieb erfolglos. „OVG Berlin-Brandenburg: Grundlegende Änderung des Bauvorhabens während des Baugenehmigungsverfahrens erfordert einen neuen Bauantrag“ weiterlesen

Seminarreihe zu VgV und UVgO

Dr. Sebastian Conrad veranstaltet gemeinsam mit dem Institut für Kommunalberatung (IfKB) eine Seminarreihe zur Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen nach VgV und UVgO. Die Seminare befassen sich mit den Grundlagen der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen nach den Regeln der Vergabeverordnung und der Unterschwellenvergabeordnung. Die Seminare richten sich an Auftraggeber ebenso wie an Bieter und stellen die neuen Rahmenbedingungen des Vergaberechts für Lieferungen und Dienstleistungen im Ober- und Unterschwellenbereich vor. Die Teilnehmer des Seminars erhalten einen Überblick über die reformierten Bestimmungen und diskutieren aktuelle Praxisprobleme, die sich aus den neuen Regelungen ergeben.

Schwerpunkte des Seminars sind:

  • Grundlagen und Strukturen des Vergaberechts für Lieferungen und Dienstleistungen im Anwendungsbereich der VgV und der UVgO
  • Verfahrensarten
  • Vorbereitung des Vergabeverfahrens
  • Eignungsprüfung
  • Angebotswertung und Zuschlag
  • Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren
  • Kommunikation im Vergabeverfahren
  • Wesentliche Unterschiede der Vergabe nach den Bestimmungen der VgV und der UVgO

Folgende Seminartermine und -orte sind vorgesehen:

  • Donnerstag, 7. September 2017: Hannover
  • Montag, 18. September 2017: Fulda

Weitere Informationen und Anmeldung hier.

OVG Berlin-Brandenburg: Zweckentfremdungsverbot verfassungswidrig

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hält das Berliner Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum in Teilen für verfassungswidrig und hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob diejenigen Regelungen des Zweckentfremdungsverbots-Gesetzes, denen Rückwirkung zukommt, mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Den Ausgangspunkt des Verfahrens bilden eine Vielzahl von Klagen von Wohnungseigentümern, deren Räume bereits beim Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbots als Ferienwohnungen genutzt wurden und die auch nach dem Ablaufen der gesetzlichen vorgesehenen Übergangsfrist von zwei Jahren weiterhin als Ferienwohnungen angeboten werden sollen. Vor dem Verwaltungsgericht Berlin hatten die Klagen der Eigentümer, die auf Ausstellung von Negativattesten gerichtet waren, keinen Erfolg; bereits zuvor hatte das Verwaltungsgericht Berlin entsprechende Eilanträge zurückgewiesen. „OVG Berlin-Brandenburg: Zweckentfremdungsverbot verfassungswidrig“ weiterlesen

Seminarreihe zum Vergaberechtsschutz für Bieter

Gemeinsam mit dem Institut für Kommunalberatung (IfKB) veranstaltet Dr. Sebastian Conrad eine Seminarreihe zum Vergaberechtsschutz für Bieter. Der Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge ist von zahlreichen Besonderheiten geprägt. Bieter sehen sich hohen formalen Anforderungen ausgesetzt, wenn sie ihre Rechte in einem Vergabeverfahren wahrnehmen wollen. Das Seminar zeigt, wie Bieter ihre Rechte wirksam schützen können und welche Chancen der Rechtsschutz gegen rechtswidrige Maßnahmen der Auftraggeber den Unternehmen bietet.

Schwerpunkte des Seminars sind:

  • Typische Fehler im Vergabeverfahren erkennen und verfolgen
  • Die richtige Formulierung von Bieterfragen und -rügen
  • Das Nachprüfungsverfahren als Mittel zur Durchsetzung von Bieterrechten
  • Von der einstweiligen Verfügung bis zur Beschwerde bei der EU-Kommission:
  • Rechtsschutz außerhalb des Nachprüfungsverfahrens

Folgende Seminartermine und -orte sind vorgesehen:

  • Dienstag, 13. Juni 2017: Magdeburg
  • Donnerstag, 31. August 2017: Erfurt

Weitere Informationen und Anmeldung hier.

Seminarreihe zur Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen

Dr. Sebastian Conrad veranstaltet gemeinsam mit dem Institut für Kommunalberatung (IfKB) eine Seminarreihe zur Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen nach der Vergaberechtsreform 2016. Die Vergaberechtsreform 2016 hat die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen grundlegend neu geordnet. Die VOF, die bislang die Grundlage für die Vergabe von Planungsleistungen im Bereich des Kartellvergaberechts bildete, ist ersatzlos entfallen. Ihre Funktion übernimmt nunmehr die VgV, die das allgemeine Vergaberecht für Liefer- und Dienstleistungen festlegt und lediglich in einem Abschnitt besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen enthält. Das Seminar stellt den aktuellen Rechtsrahmen für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen vor und zeigt auf, vor welchen Herausforderungen Auftraggeber und Planer künftig stehen.

Schwerpunkte des Seminars sind:

  • Rechtsrahmen der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen
  • Wahl der Vergabeart
  • Eignungsprüfung bei Architekten und Ingenieuren
  • Wahl der Zuschlagskriterien
  • Prüfung und Wertung von Angeboten
  • Sonderregeln für Planungswettbewerbe

Folgende Seminartermine und -orte sind vorgesehen:

  • Dienstag, 25. April 2017: Magdeburg
  • Donnerstag, 4. Mai 2017: Erfurt

Weitere Informationen und Anmeldung hier.