BGH verwirft “Schulnoten-Rechtsprechung”

Die seit einiger Zeit lebhaft geführte Diskussion um die vergaberechtlichen Anforderungen an die Transparenz der Zuschlagskriterien hat mit einem aktuellen Beschluß des Bundesgerichtshofs ihr vorläufiges Ende gefunden. Den Ausgangspunkt der Debatte bildeten mehrere Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf (u. a. Beschl. v. 16. Dezember 2015, VII-Verg 25/15), die verkürzt häufig als „Schulnoten-Rechtsprechung“ bezeichnet werden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte darin entschieden, daß die Bewertung der Qualität eines Angebots allein anhand von Schulnoten, die im vorhinein keinen Schluß darauf zulassen, welchen Erfüllungsgrad oder Zielerreichungsgrad die Angebote hinsichtlich einzelner Qualitätskriterien aufweisen müssen, intransparent sei. Eine solche Bewertungsmethode erlaube es dem Bieter nicht, bei der Angebotslegung zu erkennen, unter welchen Voraussetzungen sein Angebot mit einer bestimmten Note oder einer bestimmten Punktzahl bewertet wird. „BGH verwirft “Schulnoten-Rechtsprechung”“ weiterlesen

Seminarreihe zu VgV und UVgO

Dr. Sebastian Conrad veranstaltet gemeinsam mit dem Institut für Kommunalberatung (IfKB) eine Seminarreihe zur Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen nach VgV und UVgO. Die Seminare befassen sich mit den Grundlagen der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen nach den Regeln der Vergabeverordnung und der Unterschwellenvergabeordnung. Die Seminare richten sich an Auftraggeber ebenso wie an Bieter und stellen die neuen Rahmenbedingungen des Vergaberechts für Lieferungen und Dienstleistungen im Ober- und Unterschwellenbereich vor. Die Teilnehmer des Seminars erhalten einen Überblick über die reformierten Bestimmungen und diskutieren aktuelle Praxisprobleme, die sich aus den neuen Regelungen ergeben.

Schwerpunkte des Seminars sind:

  • Grundlagen und Strukturen des Vergaberechts für Lieferungen und Dienstleistungen im Anwendungsbereich der VgV und der UVgO
  • Verfahrensarten
  • Vorbereitung des Vergabeverfahrens
  • Eignungsprüfung
  • Angebotswertung und Zuschlag
  • Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren
  • Kommunikation im Vergabeverfahren
  • Wesentliche Unterschiede der Vergabe nach den Bestimmungen der VgV und der UVgO

Folgende Seminartermine und -orte sind vorgesehen:

  • Donnerstag, 7. September 2017: Hannover
  • Montag, 18. September 2017: Fulda

Weitere Informationen und Anmeldung hier.

Seminarreihe zum Vergaberechtsschutz für Bieter

Gemeinsam mit dem Institut für Kommunalberatung (IfKB) veranstaltet Dr. Sebastian Conrad eine Seminarreihe zum Vergaberechtsschutz für Bieter. Der Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge ist von zahlreichen Besonderheiten geprägt. Bieter sehen sich hohen formalen Anforderungen ausgesetzt, wenn sie ihre Rechte in einem Vergabeverfahren wahrnehmen wollen. Das Seminar zeigt, wie Bieter ihre Rechte wirksam schützen können und welche Chancen der Rechtsschutz gegen rechtswidrige Maßnahmen der Auftraggeber den Unternehmen bietet.

Schwerpunkte des Seminars sind:

  • Typische Fehler im Vergabeverfahren erkennen und verfolgen
  • Die richtige Formulierung von Bieterfragen und -rügen
  • Das Nachprüfungsverfahren als Mittel zur Durchsetzung von Bieterrechten
  • Von der einstweiligen Verfügung bis zur Beschwerde bei der EU-Kommission:
  • Rechtsschutz außerhalb des Nachprüfungsverfahrens

Folgende Seminartermine und -orte sind vorgesehen:

  • Dienstag, 13. Juni 2017: Magdeburg
  • Donnerstag, 31. August 2017: Erfurt

Weitere Informationen und Anmeldung hier.

Seminarreihe zur Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen

Dr. Sebastian Conrad veranstaltet gemeinsam mit dem Institut für Kommunalberatung (IfKB) eine Seminarreihe zur Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen nach der Vergaberechtsreform 2016. Die Vergaberechtsreform 2016 hat die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen grundlegend neu geordnet. Die VOF, die bislang die Grundlage für die Vergabe von Planungsleistungen im Bereich des Kartellvergaberechts bildete, ist ersatzlos entfallen. Ihre Funktion übernimmt nunmehr die VgV, die das allgemeine Vergaberecht für Liefer- und Dienstleistungen festlegt und lediglich in einem Abschnitt besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen enthält. Das Seminar stellt den aktuellen Rechtsrahmen für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen vor und zeigt auf, vor welchen Herausforderungen Auftraggeber und Planer künftig stehen.

Schwerpunkte des Seminars sind:

  • Rechtsrahmen der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen
  • Wahl der Vergabeart
  • Eignungsprüfung bei Architekten und Ingenieuren
  • Wahl der Zuschlagskriterien
  • Prüfung und Wertung von Angeboten
  • Sonderregeln für Planungswettbewerbe

Folgende Seminartermine und -orte sind vorgesehen:

  • Dienstag, 25. April 2017: Magdeburg
  • Donnerstag, 4. Mai 2017: Erfurt

Weitere Informationen und Anmeldung hier.

OLG Brandenburg: Formel für Umrechnung des Preises in Wertungspunkte muß bekanntgemacht werden

Eine Auftraggeberin schrieb die Beschaffung von Beatmungsgeräten im offenen Verfahren aus. In den Vergabeunterlagen gab sie hinsichtlich der Zuschlagskriterien u. a. an, dass Preis und Leistung im Verhältnis von 40 % zu 60 % gewichtet werden sollen. Wie der Preis in Wertungspunkte umgerechnet werden sollte, war den Vergabeunterlagen allerdings nicht zu entnehmen. Eine Bieterin, deren Angebot auf dem zweiten Platz lag, beanstandete die vorgesehene Zuschlagserteilung auf das Angebot eines Konkurrenten als vergaberechtswidrig und machte u. a. geltend, daß die Angaben zu den Zuschlagskriterien nicht transparent seien. „OLG Brandenburg: Formel für Umrechnung des Preises in Wertungspunkte muß bekanntgemacht werden“ weiterlesen

Seminarreihe zur Vergaberechtsreform 2016/2017

In Zusammenarbeit mit dem Institut für Kommunalberatung (IfKB) veranstaltet Dr. Sebastian Conrad eine Seminarreihe zur Vergaberechtsreform 2016/2017. Die Vergaberechtsreform 2016 hat das Kartellvergaberecht grundlegend umgestaltet. Mit dem neu gefaßten GWB, den neuen Rechtsverordnungen und der novellierten VOB/A präsentiert sich das Kartellvergaberecht seit dem 18. April 2016 in einer neuen Gestalt. Die Folgen für den Rechtsanwender sind erheblich. Zahlreiche vertraute Regelungen finden sich seither in einem anderen Kontext wieder. Neue Rechtspflichten wurden etabliert, während gleichzeitig bestehende Anforderungen gelockert und die Verfahren dadurch flexibilisiert werden. Vieles, was bislang nur den Vorgaben der Rechtsprechung entnommen werden konnte, ist nun in detailreichen Bestimmungen normiert. Das Seminar stellt die Neuerungen vor und gibt einen Überblick über die praktischen Auswirkungen der Reform.

Schwerpunkte des Seminars sind:

  • Die neue Struktur des Kartellvergaberechts
  • Neues zu In-house-Vergaben und Auftraggeberkooperationen
  • Neue Vergabe- und Vertragsarten
  • Eignungsprüfung, Ausschlussgründe und Selbstreinigung nach neuem Recht
  • Modifizierte Vorgaben für die Zuschlagskriterien, die Einbindung von
  • Drittunternehmen und nachträgliche Vertragsänderungen
  • Kündigung vergaberechtswidrig  zustande gekommener Verträge

Folgende Seminartermine und -orte sind geplant:

  • Dienstag, 25. April 2017: Magdeburg
  • Donnerstag, 4. Mai 2017: Erfurt

Weitere Informationen und Anmeldung hier.

VK Bund zur Open-house-Ausschreibung von Rabattverträgen bei indikationsbezogenem Patentschutz

Mehrere Krankenkassen schrieben den Abschluß von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V im Open-house-Modell aus. Gegenstand der Rabattverträge waren Arzneimittel eines Wirkstoffs, für den ein indikationsbezogener Patentschutz besteht, der also für bestimmte Indikationen von einem Schutzrecht umfasst wird, für andere Indikationen jedoch patentfrei ist. Für die jeweiligen Indikationen gaben die Krankenkassen unterschiedliche Rabattsätze vor. Eine Beitritt zum Vertrag war nur möglich, wenn der jeweilige pharmazeutische Unternehmer sein Präparat insgesamt den Konditionen des Rabattvertrags unterwarf.

Nachdem die Krankenkassen bereits mehrere Open-house-Verträge mit pharmazeutischen Unternehmern, die den Wirkstoff als Generikum in den Verkehr bringen, geschlossen hatten, wandte sich die Inhaberin des Patents mit einem Nachprüfungsantrag gegen das Open-house-Verfahren. „VK Bund zur Open-house-Ausschreibung von Rabattverträgen bei indikationsbezogenem Patentschutz“ weiterlesen

VK Bund: Reiner Preiswettbewerb bei Zytostatika-Ausschreibung zulässig

Eine Krankenkasse schrieb den Abschluss von gebietsbezogenen Rahmenverträgen nach § 129 Abs. 5 S. 3 SGB V über die Herstellung und Lieferung parenteraler Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie aus. Ein Apotheker, der ein Angebot für ein Gebietslos abgab, beanstandete u. a., dass die Krankenkasse beabsichtigte, die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots allein anhand des Preises, d. h. der voraussichtlich mit einem Vertragsschluss verbundenen Einsparungen je Gebietslos, zu treffen. Es handele sich um eine teilfunktionale Ausschreibung, da es den anbietenden Apothekern überlassen sei, einen Großteil der Leistungserbringung in Absprache mit den verordnenden Ärzten selbst zu definieren. Daher könnten die Angebote nicht allein nach dem Preis bewertet werden. „VK Bund: Reiner Preiswettbewerb bei Zytostatika-Ausschreibung zulässig“ weiterlesen