Die 2. Vergabekammer des Bundes befaßt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Angebot unangemessen niedrig i. S. v. § 16d EU Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 VOB/A ist. Dem Nachprüfungsverfahren lag die Vergabe von Bauleistungen durch einen öffentlichen Auftraggeber zugrunde. Ein Bieter, dessen Angebot in der Wertung auf dem zweiten Platz lag, wandte sich mit einem Nachprüfungsantrag gegen den vorgesehenen Zuschlag auf das Angebot eines Konkurrenten und machte im wesentlichen geltend, das Konkurrenzangebot sei unauskömmlich. „Ungewöhnlich niedrige Angebote: Gesamtpreis maßgeblich“ weiterlesen
BGH: Konkurrenten haben einen Anspruch auf Durchführung der Auskömmlichkeitsprüfung
Das Land Berlin, vertreten durch die Berliner Feuerwehr, beabsichtigte die Vergabe der Gestellung von Notärzten in einer beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb. Eine Bieterin beteiligte sich an dem Verfahren mit einem Angebot. Nachdem die Vergabestelle sie darüber unterrichtet hatte, daß das Angebot einer Konkurrentin den Zuschlag erhalten soll, stellte die Bieterin hiergegen einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Berlin und machte u. a. geltend, daß das Angebot der vorgesehenen Zuschlagsempfängerin ungewöhnlich niedrig sei und deshalb ausgeschlossen werden müsse. Nachdem der Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer keinen Erfolg hatte, legte die Antragstellerin sofortige Beschwerde zum Kammergericht ein. Da der Zuschlag zwischenzeitlich erteilt worden war, beantragte sie nur noch die Feststellung, in ihren Rechten verletzt zu sein. Das Kammergericht legte die Sache auf Grund einer beabsichtigten Abweichung von einem Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vor. „BGH: Konkurrenten haben einen Anspruch auf Durchführung der Auskömmlichkeitsprüfung“ weiterlesen
VK Bund: Auskömmlichkeitsprüfung schützt in der Regel nur den Auftraggeber
In einer aktuellen Entscheidung hat sich die 2. Vergabekammer des Bundes erneut mit der Frage beschäftigt, in welchem Umfang die vergaberechtlichen Bestimmungen über die Auskömmlichkeitsprüfung (Preisangemessenheitsprüfung) subjektive Rechte der Bieter begründen. Dem Verfahren lag ein Verfahren zur Vergabe von Tiefbauleistungen zugrunde. Die Antragstellerin des Nachprüfungsverfahrens machte im wesentlichen geltend, das Angebot der vorgesehenen Zuschlagsempfängerin sei auszuschließen, da es unauskömmlich sei. Es sei udem zmit dem Ziel abgegeben worden, die Wettbewerber vom Markt zu verdrängen. „VK Bund: Auskömmlichkeitsprüfung schützt in der Regel nur den Auftraggeber“ weiterlesen