Eine weitere lehrreiche Entscheidung zum Angebotsausschluß wegen einer Änderung der Vergabeunterlagen stammt vom OLG Frankfurt a. M. Der Auftraggeber schrieb im offenen Verfahren die Vergabe der Herstellung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Fertignaßzellen für den Ersatzneubau eines Krankenhauses aus. Im Leistungsverzeichnis verlangte der Auftraggeber u. a., daß eine „Abdichtung gemäß den gültigen Richtlinien und Normen“ verlangt war. Ein Bieter gab ein Angebot ab, das die die Lieferung von Naßzellen aus glasfaserverstärkten Kunststoffen und Stahlblech-Paneelen vorsah. Nach der Auffassung des Bieters war diese Konstruktion auch ohne gesonderte Abdichtung wasserdicht. Das Angebot lag auf dem ersten Rang. Ein Konkurrent wandte sich gegen den beabsichtigten Zuschlag auf das Angebot, hatte jedoch vor der Vergabekammer zunächst keinen Erfolg. Im Verfahren nach § 173 Abs. 1 Satz 2 GWB kam das OLG Frankfurt a. M. freilich zu dem Ergebnis, daß die sofortige Beschwerde gegen den Beschluß der Vergabekammer voraussichtlich Erfolg hat. Bei summarischer Prüfung sei das Angebot des beigeladenen erstplatzierten Bieters voraussichtlich auszuschließen. „OLG Frankfurt a. M.: Leistungsbeschreibung ist ernst zu nehmen“ weiterlesen
VK Bund zum Angebotsausschluß wegen Abweichungen von den Vergabeunterlagen
Abweichungen des Bieters von den Vergabeunterlagen führen zwingend zum Ausschluß seines Angebotes. Dies ergibt sich bereits unmittelbar aus dem Grundsatz, daß öffentliche Aufträge im Wettbewerb zu vergeben sind. Denn nur dann, wenn alle Bieter dasselbe anbieten, können ihre Angebote miteinander verglichen werden, und es besteht ein echter Wettbewerb darum, wessen Angebot die vom Auftraggeber gewählten Wirtschaftlichkeitskriterien am besten erfüllt. Daher sehen die Vergabeverordnungen und -ordnungen ausdrücklich den Ausschluß solchermaßen abweichender Angebote vor, etwa in § 19 Abs. 3 lit. d) VOL/A-EG a. F. und in § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV n. F. „VK Bund zum Angebotsausschluß wegen Abweichungen von den Vergabeunterlagen“ weiterlesen