VK Bund: „geringstmöglicher Aufwand“ ist kein Ausschließlichkeitsmerkmal

§ 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV erlaubt die Vergabe von Aufträgen im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann, insbesondere weil aus technischen Gründen oder wegen des Schutzes von Patenten oder anderer gewerblicher Schutzrechte kein Wettbewerb besteht. Daß die Anforderungen an diesen Ausnahmetatbestand nicht unterschätzt werden dürfen, zeigt ein aktueller Beschluß der 2. Vergabekammer des Bundes. „VK Bund: „geringstmöglicher Aufwand“ ist kein Ausschließlichkeitsmerkmal“ weiterlesen

OLG Düsseldorf: Ex-ante-Transparenz hilft bei De-facto-Vergaben nicht immer

Mit der Vergaberechtsreform 2016 hat der nationale Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, durch eine Ex-ante-Bekanntmachung die Unwirksamkeitsfolge einer unzulässigen De-facto-Vergabe zu verhindern. § 135 Abs. 3 Satz 1 GWB bestimmt hierzu, daß ein in unzulässiger Weise ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb geschlossener Vertrag nicht unwirksam ist, wenn der öffentliche Auftraggeber (1.) der Ansicht ist, daß die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung zulässig ist, (2.) vor dem Zuschlag eine Bekanntmachung veröffentlicht hat und (3.) den Zuschlag nicht vor Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen nach Bekanntmachung erteilt hat. Die Regelung geht zurück auf Art. 2d Abs. 4 der RL 89/665/EWG i. d. F. d. RL 2007/66/EG, wonach es den Mitgliedstaaten (jedenfalls aus der Sicht des EuGH in der Fastweb-II-Entscheidung [Urt. v. 11. September 2014, Rs. C-19/13]) verwehrt ist, in diesen Fällen die Unwirksamkeitsfolge an die De-facto-Vergabe zu knüpfen. Während die tatbestandlichen Voraussetzungen der Ex-ante-Bekanntmachung und der Einhaltung der Wartefrist regelmäßig leicht überprüfbar sind, ist das erste Kriterium, das Für-zulässig-Halten der De-facto-Vergabe, nur schwer faßbar. Der EuGH hat hierzu in der Fastweb-II-Entscheidung bereits festgehalten, daß das Merkmal jedenfalls erfordert, daß der Auftraggeber sorgfältig gehandelt hat und tatsächlich annehmen durfte, daß der Auftrag außerhalb des Wettbewerbs vergeben werden durfte. „OLG Düsseldorf: Ex-ante-Transparenz hilft bei De-facto-Vergaben nicht immer“ weiterlesen