Die 2. Vergabekammer des Bundes befaßt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Angebot unangemessen niedrig i. S. v. § 16d EU Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 VOB/A ist. Dem Nachprüfungsverfahren lag die Vergabe von Bauleistungen durch einen öffentlichen Auftraggeber zugrunde. Ein Bieter, dessen Angebot in der Wertung auf dem zweiten Platz lag, wandte sich mit einem Nachprüfungsantrag gegen den vorgesehenen Zuschlag auf das Angebot eines Konkurrenten und machte im wesentlichen geltend, das Konkurrenzangebot sei unauskömmlich. „Ungewöhnlich niedrige Angebote: Gesamtpreis maßgeblich“ weiterlesen
BGH: Konkurrenten haben einen Anspruch auf Durchführung der Auskömmlichkeitsprüfung
Das Land Berlin, vertreten durch die Berliner Feuerwehr, beabsichtigte die Vergabe der Gestellung von Notärzten in einer beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb. Eine Bieterin beteiligte sich an dem Verfahren mit einem Angebot. Nachdem die Vergabestelle sie darüber unterrichtet hatte, daß das Angebot einer Konkurrentin den Zuschlag erhalten soll, stellte die Bieterin hiergegen einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Berlin und machte u. a. geltend, daß das Angebot der vorgesehenen Zuschlagsempfängerin ungewöhnlich niedrig sei und deshalb ausgeschlossen werden müsse. Nachdem der Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer keinen Erfolg hatte, legte die Antragstellerin sofortige Beschwerde zum Kammergericht ein. Da der Zuschlag zwischenzeitlich erteilt worden war, beantragte sie nur noch die Feststellung, in ihren Rechten verletzt zu sein. Das Kammergericht legte die Sache auf Grund einer beabsichtigten Abweichung von einem Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vor. „BGH: Konkurrenten haben einen Anspruch auf Durchführung der Auskömmlichkeitsprüfung“ weiterlesen
OLG Düsseldorf: Stellungnahmen von Wirtschaftsprüfern können die Auskömmlichkeit eines Angebots belegen
Gemäß § 60 VgV hat der Auftraggeber bei der Vergabe eines öffentlichen Auftrags auf der dritten Prüfungs- und Wertungsstufe zu untersuchen, ob Angebote ungewöhnlich niedrig erscheinen. Ist dies der Fall, hat er von dem betroffenen Bieter Aufklärung zu verlangen. Der Bieter hat dann die Gelegenheit, darzulegen, daß sein Angebot auskömmlich ist oder aber zwar unauskömmlich, aber dennoch unter wettbewerblichen Gesichtspunkten, insbesondere mit Blick auf die in § 60 Abs. 2 VgV genannten Kriterien, nicht zu beanstanden ist. Gelingt ihm dies nicht, droht der Ausschluß seines Angebots aus dem Vergabeverfahren. „OLG Düsseldorf: Stellungnahmen von Wirtschaftsprüfern können die Auskömmlichkeit eines Angebots belegen“ weiterlesen