Tempo-30-Zonen dürfen nur dort angeordnet werden, wo dies auf Grund besonderer Umstände zwingend erforderlich ist. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in einem kürzlich ergangenen Beschluß entschieden und damit eine frühere Fehlanwendung der StVO durch einige Verwaltungsgerichte korrigiert. „BVerwG: Tempo-30-Zonen müssen zwingend erforderlich sein“ weiterlesen