In einer aktuellen Entscheidung klärt der Bundesgerichtshof die Folgen, die sich aus einer Änderung der anerkannten Regeln der Technik während der Ausführung eines VOB/B-Vertrages ergeben. Dem Verfahren lag ein Werkvertrag über die Errichtung dreier Hallen zugrunde, für den die Parteien die Geltung der VOB/B 2006 vereinbart hatten. In der Leistungsbeschreibung gab der Auftraggeber für die Hallen eine Schneelast von 80 kg/m² an. Das entsprach der damaligen DIN 1055-5 (1975) und der Baugenehmigung. Noch vor Fertigstellung der Hallen wurde die DIN 1055-5 allerdings durch die Ausgabe 2005 ersetzt, die nunmehr für den betroffenen Ort eine Schneelast von 139 kg/m² vorsah. Nachdem sich die Dachkonstruktion der Hallen bereits durchgebogen hatte, verlangte der Auftraggeber von dem Unternehmer nach Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens einen Vorschuß für die Mängelbeseitigung. „BGH zur Änderung der anerkannten Regeln der Technik während der Vertragsausführung“ weiterlesen
Werkvertrag: Mängelrechte des Bestellers entstehen grundsätzlich erst ab Abnahme
Der Besteller beauftragte einen Werkunternehmer mit der Erneuerung der Fassaden an zwei unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden. Die Vertragsparteien vereinbarten dabei die Verwendung eines bestimmten Mörtels und eines besonderen Anstrichsystems. Nach Ausführung der Arbeiten verweigerte der Besteller die Abnahme und machte geltend, es seien bei dem Anstrich die falschen Farben verwandt worden. Die Einholung eines Gutachtens durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen in einem selbständigen Beweisverfahren bestätigte dies. Daraufhin erhob der Erbe des Bestellers Klage und machte Mängelbeseitigungskosten geltend. Nachdem der Kläger vor dem Landgericht Landshut und dem Oberlandesgericht München mit seinem Begehren Erfolg gehabt hatte, hob der Bundesgerichtshof das Urteil des Berufungsgerichts auf und verwies die Sache an das Oberlandesgericht München zurück. „Werkvertrag: Mängelrechte des Bestellers entstehen grundsätzlich erst ab Abnahme“ weiterlesen